Hast du denn auch einen Zweiten Pc im Betriebsvermögen?
M.E. sollte das FA da keine Probleme machen, da du ja ein verfünftiges Argument hast.
Hallo,
ich bin Student und verdiene nebenbei meine Bröchten mit Softwareentwicklung. Für die Gewinnermittlung mache ich eine einfache EÜR. Letztes Jahr habe ich mir für 540 Euro einen Monitor gekauft (schreibe ich ab) der in meiner Semesterwohnung steht.
Da ich aber auch sehr häufig 350 km entfernt bei meinen Eltern bin und hier einen zweiten Arbeitsplatz habe, möchte ich mir auch für dort einen ähnlichen Monitor zulegen. Bisher steht hier noch ein normaler 19" Monitor wo ich bei längerem Programmieren aber echt Kopfschmerzen bekomme
Meine Frage: Kann das Finanzamt da meckern? Mein Jahresgewinn ist eigentlich nicht so gering (ich darf immerhin ordentlich Einkommenssteuer zahlen). Außer dem bereits vorhandenen Monitor ist die komplette vorhandene PC-Ausstattung privat angeschafft worden.
Viele Grüße,
DOB
Hast du denn auch einen Zweiten Pc im Betriebsvermögen?
M.E. sollte das FA da keine Probleme machen, da du ja ein verfünftiges Argument hast.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE
Nein, ich habe nichtmal einen ersten PC im Betriebsvermögen (dafür allerdings fünf 19"-Server, die in einem Rechenzentrum stehen). Privat habe ich einfach so viele PCs "übrig", dass ich es hier als überflüssig betrachte, noch Geld für weitere Rechner auszugeben. Für die normale Arbeit haben mir meine "Röhrenmonitore" auch immer gereicht (sind auch keine so schlechten), aber der Gewöhnungseffekt an meinen neuen TFT vom letzten Jahr ist schon recht hoch. Und wenn ich jetzt bei meinen Eltern bin und dort versuche mehrere Stunden zu programmieren, dann ist das schon eine ziemlich anstregende Sache.
Mir geht es auch nicht darum, dass ich unbedingt einen neuen Monitor brächte (habe davon einige "rumstehen"), aber zum konzentrierten Arbeiten wäre ein ordentlicher TFT einfach viel angenehmer.
"Dummerweise" steht bei mir auch demnächst die Dimplarbeit an und ich bin etwas sekptisch, ob das FA mir daraus einen Strick drehen könnte? Wobei ich die Arbeit natürlich genauso gut am schon vorhandenen Monitor, oder am (privaten) Laptop oder den normalen Monitoren (oder an PCs in der Uni) schreiben könnte.
Mein Gewinn dürfte dieses Jahr am Jahresende irgendwo so bei 35.000 Euro liegen, da dürfte es ja eigentlich nicht zuviel verlangt sein, 2 ordentliche Monitore zum arbeiten zu haben. Aber ich bin bei solchen Dingen immer etwas skeptisch...
kannst ruhig machen, kein Problem
hab' in letzter Zeit insgesamt 4 TFTs angeschafft, aus gleichem Grunde wie du: man mag nicht mehr vor einer Röhre arbeiten, wenn man guten TFT kennengelernt hat ...
du könntest dir auch einen vergoldeten Schreibtisch anschaffen, was soll's?
Wenn du Spaß dran hast und es dir leisten kannst/willst, ist das deine freie unternehmerische Entscheidung, da hat dir das FA gar nicht reinzureden
Bei uns hier hat neulich jemand seinen Betrieb aus Altersgründen verkauft. Vom Erlös hat er 1 Mio € (sic!) an seine ca. 30 Angestellten verschenkt - warum nicht? Seine Entscheidung!
in dem Fall denke ich schon, § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG AngemessenheitsprüfungWenn du Spaß dran hast und es dir leisten kannst/willst, ist das deine freie unternehmerische Entscheidung, da hat dir das FA gar nicht reinzureden
Löst halt Schenkungsteuer aus. Bei Nichtverwandten beträgt der Freibetrag nur 5.200 EUR, insofern macht Papa-Staat richtig Kohle damit.Bei uns hier hat neulich jemand seinen Betrieb aus Altersgründen verkauft. Vom Erlös hat er 1 Mio € (sic!) an seine ca. 30 Angestellten verschenkt - warum nicht? Seine Entscheidung!
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Zitat von Sven
na und bist du sicher, dass das FA bei einem Kleinunternehmer bzw. bei diesen Kleckersummen diese Prüfung durchführt? Da müsste das Fa diese Prüfung auch mal bei sich durchführen![]()
Ich sehe das eher wie Thomas!
PS: Bin auch Gewerbstätiger und hocke vor 2 Monitoren (24" TFT + 19" TFT) - einfach weil mir das Arbeiten damit mehr spaß macht und leichter von der Hand geht.
ich glaub', Sven bezog die "Angemessenheitsprüfung" eher auf mein übertriebenes Beispiel mit dem vergoldeten Schreibtisch als auf einen TFT ...
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)