+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Fälligkeit des Rechnungsbetrags

  1. #1
    TP-Junior megamanX macht alles soweit korrekt Avatar von megamanX
    Registriert seit
    Jun 2002
    Beiträge
    9

    Fälligkeit des Rechnungsbetrags

    Hallo Leute,

    ich arbeite als freier Mitarbeiter für eine Firma, stelle jetzt die Rechnungen normal über mein sowieso vorhandenes Gewerbe. Im Vertrag über die freie Mitarbeit stehen zwei Absätze. Einmal heißt es, ich müsse "bis zum 10. des Folgemonats" eine Rechnung stellen, einen Absatz später, dass der Betrag "zum Monatsende" fällig wäre. Jetzt frage ich mich, ist der Betrag dann theoretisch "fällig", bevor die genau spezifizierte Rechnung gestellt wurde, sprich indem ich ihm einfach formlos einen Betrag nenne und quasi später dafür ins Detail gehe? Schwebt das ganze, bis ich die Rechnung stelle, und richtet sich dann die Fälligkeit nach dem, was in der Rechnung steht? Oder ist mit der Formulierung eindeutig der Folgemonat gemeint? IMHO ist die Wortwahl hier nicht eindeutig.

    Gruß

    megaman
    ReactOS (freier Windows-Klon)

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    in der Regel ist der Folgemonat gemeint. Ansonsten frag' einfach mal nach.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51