in der Regel ist der Folgemonat gemeint. Ansonsten frag' einfach mal nach.
Gruß
Sven
Hallo Leute,
ich arbeite als freier Mitarbeiter für eine Firma, stelle jetzt die Rechnungen normal über mein sowieso vorhandenes Gewerbe. Im Vertrag über die freie Mitarbeit stehen zwei Absätze. Einmal heißt es, ich müsse "bis zum 10. des Folgemonats" eine Rechnung stellen, einen Absatz später, dass der Betrag "zum Monatsende" fällig wäre. Jetzt frage ich mich, ist der Betrag dann theoretisch "fällig", bevor die genau spezifizierte Rechnung gestellt wurde, sprich indem ich ihm einfach formlos einen Betrag nenne und quasi später dafür ins Detail gehe? Schwebt das ganze, bis ich die Rechnung stelle, und richtet sich dann die Fälligkeit nach dem, was in der Rechnung steht? Oder ist mit der Formulierung eindeutig der Folgemonat gemeint? IMHO ist die Wortwahl hier nicht eindeutig.
Gruß
megaman
ReactOS (freier Windows-Klon)
in der Regel ist der Folgemonat gemeint. Ansonsten frag' einfach mal nach.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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