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Thema: Steuerfreibetrag

  1. #1
    TP-Junior Inspectorgadget macht alles soweit korrekt
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    Steuerfreibetrag

    Hallo,

    ich bin Student und habe nebenher 2 Jobs.
    Handhabe das so, dass ich insgesamt unter den jährlichen 7600 € (genauen Betrag weiß ich leider nicht auswendig bleibe) bleibe und so keine Steuern zahlen muss.

    Habe dazu ein paar kurze Fragen:

    1. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit + Einnahmen aus Studentenjob (Lohnsteuerkarte) dürfen diesen Betrag nicht überschreiten. Beim Studentenjob muss ich mit dem Bruttogehalt rechnen, oder?

    2. Mir wurde gesagt, dass jeder jährlich 920 € pauschal absetzen kann, ohne irgendetwas angeben zu müssen. Stimmt das, und wie kann ich diese Pauschale geltlich machen? (geht das automatisch...)

    Bisher lief der Studentenjob als 400€-Minijob, da musste ich dazu keine Angaben machen und für die selbstständige Tätigkeit reichte eine einfache Auflistung der monatlichen Einnahmen.

    Lohnsteuererklärung muss ich machen, dass ist klar.
    Muss ich für den Rest irgendwelche Formulare benutzen?
    Ich mein, solange ich keine Rückzahlung möchte (außer Lohnsteuer) müsste doch eine simple Auflistung der Einnahmen reichen (natürlich inkl. Bescheinigungen)

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Inspectorgadget
    1. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit + Einnahmen aus Studentenjob (Lohnsteuerkarte) dürfen diesen Betrag nicht überschreiten. Beim Studentenjob muss ich mit dem Bruttogehalt rechnen, oder?
    Richtig.

    Zitat Zitat von Inspectorgadget
    2. Mir wurde gesagt, dass jeder jährlich 920 € pauschal absetzen kann, ohne irgendetwas angeben zu müssen. Stimmt das, und wie kann ich diese Pauschale geltlich machen? (geht das automatisch...)
    Das ist der Werbungskosten-Pauschbetrag. Um diesen in Anspruch nehmen zu können musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Trägst du auf der Anlage N dann keine Werbungskosten ein, oder Werbungskosten die unter 920€ liegen, dann wird dieser Betrag automatisch angesetzt.

    Zitat Zitat von Inspectorgadget
    Bisher lief der Studentenjob als 400€-Minijob, da musste ich dazu keine Angaben machen und für die selbstständige Tätigkeit reichte eine einfache Auflistung der monatlichen Einnahmen.

    Lohnsteuererklärung muss ich machen, dass ist klar.
    Muss ich für den Rest irgendwelche Formulare benutzen?
    Ich mein, solange ich keine Rückzahlung möchte (außer Lohnsteuer) müsste doch eine simple Auflistung der Einnahmen reichen (natürlich inkl. Bescheinigungen)
    Also der 400€-Job muss in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden. Da du hier keine Lohnsteuer bezahlst, kannst du auch keine wieder bekommen. (Auch der Werbungskosten-Pauschbetrag kommt hier nicht zum tragen)

    Für die Gewinnermittlung (Eink. aus selbst. Arbeit) musst du die Anlage EÜR verwenden.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Also der 400€-Job muss in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden. Da du hier keine Lohnsteuer bezahlst, kannst du auch keine wieder bekommen.
    An dieser Stelle klink ich mich mal kurz ein...
    neuerdings muss ich auf meinen Minijob aber Lohnsteuer bezahlen - der AG übernimmt die jetzt nicht mehr freiwillig - was ist mit der? Fällt die einfach unter den Tisch?

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Gute Frage, den Fall hatte ich bisher in der Praxis noch nicht.

    Versuche mich da morgen mal ein bischen schlau zu machen...
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  5. #5
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    @MaWeSol:

    schon mal danke für deine Antworten, hilft mir schon sehr weiter.
    d.h. also, solange ich nicht mehr als 8584 € im Jahr verdienen, muss ich mir erst gar keine Gedanken machen, oder?

    wg. Kindergeld: da gibt es keine Pauschale o.ä. die man absetzen kann, oder?
    Dann wäre ich dann also doch wieder bei 7664 €/Jahr.

    edit: und welches Formular muss ich nutzen um meine abgezogene Lohnsteuer zurückzubekommen?
    Geändert von Inspectorgadget (05.11.2006 um 21:54 Uhr)

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Du hast eben von einem 400€-Job gesprochen. Dieser muss ja in der Einkommensteuererklärung überhaupt nicht angegeben werden (den Fall von drontia mal ausgeklammert, da mach ich mich ja noch schlau).

    Sprich die 4.800€ im Jahr die du da maximal verdienen kannst, sind Steuerfrei.

    Da du hier keine Lohnsteuer bezahlt hast, kannst du auch keine wiederbekommen.

    Zitat Zitat von Inspectorgadget
    wg. Kindergeld: da gibt es keine Pauschale o.ä. die man absetzen kann, oder?
    Dann wäre ich dann also doch wieder bei 7664 €/Jahr.
    Bei der Berechnung des Einkommens für das Kindergeld kannst du m.E. den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abziehen. Ob man hier auch den WK-Pauschbetrag abziehen kann weis ich nicht 100%ig.
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  7. #7
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    Der Studentenjob lief bis Juli auf 400 € , seit August -> Werkstudent über Lohnsteuerkarte.

  8. #8
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    O.K., dann werden also für die Zeit von August bis Dezember Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten.

    Solltest dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, um evtl. einen Teil oder die gesamte Lohnsteuer wieder zu bekommen.

    Wie schon gesagt, Mantelbogen und die Anlage N. Solltest du natürlich noch andere Einkünfte haben, dann musst du auch hierfür die entsprechenden Anlagen ausfüllen.
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  9. #9
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    Zitat Zitat von Inspectorgadget
    Ich mein, solange ich keine Rückzahlung möchte (außer Lohnsteuer) müsste doch eine simple Auflistung der Einnahmen reichen (natürlich inkl. Bescheinigungen)
    Was verstehst du darunter?

    Zum Nachweis deiner Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit musst du eine EÜR machen oder das entsprechende Formular des FA dafür nutzen.
    "Bescheinigungen" schickst du da z.Bsp. nicht mit, die musst du 10 Jahre lang aufheben.

  10. #10
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    aha, dann brauche ich also wg. Lohnsteuerrückzahlung nur die Einkommensteuererklärung machen und dann sollte das automatisch funktionieren gut.

    @Dorinthia:
    Habe bisher meine von mir ausgestellten Rechnungen zusammen mit einer jährlichen Einkommensauflistung an das FA mitgeschickt. Kopien habe ich selbstverständlich auch noch da.

  11. #11
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    Seltsam... nur Einnahmenrechnungen und Einkommen... was ist mit Ausgaben?

    Wie lange machst du das schon so?

  12. #12
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    seit 2 Jahren.
    Ausgaben evtl. auch -> da ich aber weit unter dem Steuerfreibetrag liege, konnte ich mir das bisher eigentlich sparen.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Inspectorgadget
    Ausgaben evtl. auch -> da ich aber weit unter dem Steuerfreibetrag liege, konnte ich mir das bisher eigentlich sparen.
    Naja gut, da das keine direkten Auswirkungen für dich hatte... aber man muss doch nicht 3000 € Gewinn angeben, wenn es tatsächlich nur 2500 € waren.

    Beschäftige dich mal mit der EÜR...

  14. #14
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    Schlau gemacht...

    Die pauschale LSt, sowie die anderen pauschenlen Abgaben können in der ESt nicht berücksichtig werden.
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  15. #15
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    Danke MaWeSol ... ich hab's mir ja fast gedacht, leider.

    Da ich die Lohnsteuer in Form einer Gehaltskürzung auch tatsächlich bezahle, auch wenn's nur 2 % sind, über's Jahr summiert sich das ...

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