Richtig.Zitat von Inspectorgadget
Das ist der Werbungskosten-Pauschbetrag. Um diesen in Anspruch nehmen zu können musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Trägst du auf der Anlage N dann keine Werbungskosten ein, oder Werbungskosten die unter 920€ liegen, dann wird dieser Betrag automatisch angesetzt.Zitat von Inspectorgadget
Also der 400€-Job muss in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden. Da du hier keine Lohnsteuer bezahlst, kannst du auch keine wieder bekommen. (Auch der Werbungskosten-Pauschbetrag kommt hier nicht zum tragen)Zitat von Inspectorgadget
Für die Gewinnermittlung (Eink. aus selbst. Arbeit) musst du die Anlage EÜR verwenden.


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... ich hab's mir ja fast gedacht, leider.