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das Gesetz mit dem diesen ein Riegel vorgeschoben wird heißt nicht umsonst "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen"... , ist die 1% Regelung ja ziemlich uninteressant geworden.
Gruß
Sven
Nochmal eine Frage zur 1% Regelung:
Bei gewillkürtem Betriebsvermögen (Privatnutzung zw. 10% und 50%) darf ich seit 01.01.2006 nicht mehr die 1%-Regelung anwenden.
Heisst das im Umkehrschluss, dass ich autom. zwingend ein Fahrtenbuch führen muss?
Da ich noch nicht weiss, ob ich über 50% betriebl. Nutzung komme, muss ich ja auch in Betracht ziehen, dass ich den PKW nicht zum notwendigen Betriebsvermögen erkläre, sondern evtl. nur zum gewillkürten BV.
Also muss ich ein Fahrtenbuch führen, dass ich dann evtl. doch nicht brauche, wenn die 1%-Regelung zum tragen kommen würde. Mal davon abgesehen, das bei geringer privater Nutzung ja eh das Fahrtenbuch besser ist, ist die 1% Regelung ja ziemlich uninteressant geworden.
Sehe ich das so richtig?
Oder gibt es noch andere Wege?
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das Gesetz mit dem diesen ein Riegel vorgeschoben wird heißt nicht umsonst "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen"... , ist die 1% Regelung ja ziemlich uninteressant geworden.
Gruß
Sven
Geändert von SvenWeb (06.11.2006 um 22:14 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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