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Thema: Gewerbe oder Hobby?

  1. #1
    wimp
    Guest

    Gewerbe oder Hobby?

    So ich hab mich jetzt durchs internet gegoogelt und auch das forum durchsucht aber leider nirgens eine antwort oder keine ganze antwort auf mein problem gefunden.

    Also ich will hoobbymäßig Webseiten erstellen.
    Natürlich auch gegen geld.
    Und genau da liegt der affe begraben.

    Ich gebe für mein Hobby einiges an geld aus(Programme,Hardware usw)
    wenn ich durch das erstellen von seiten das ganze finanziere muss ich dann dafür ein gewerbe anmelden?

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von wimp
    Also ich will hoobbymäßig Webseiten erstellen.
    Natürlich auch gegen geld.
    Und genau da liegt der affe begraben.
    Genau, dann ist es nämlich kein Hobby mehr.

    Nur weil du etwas vielleicht gern machst bleibt es kein Hobby sobald du Geld dafür nimmst.

    Hobby ist ein "privates" Vergnügen, erstelle dir deine Websiten aus Spaß an der Freude mit den erforderlichen teuren Programmen, die du von deinem privaten Geld bezahlt hast - wie jeder andere auch in sein Hobby investiert und gut. Klick dich jeden Tag durch und erfeue dich... dann ist es dein Hobby.

    Sobald du die Ergebnisse regelmässig und mit Gewinnerzielungsabsicht veräußerst wird ein Gewerbe draus.

  3. #3
    wimp
    Guest
    Hm..
    welcher zeitraum ist mit regelmässig gemeint? (tage?wochen?monate?)
    was genau sind Gewinnerzielungsabsichten?
    Was ist wenn der erhaltene betrag die kosten abdeckt?(also kein gewinn gemacht wird)
    was zählt dann also kosten?
    anschaffungen(hard/software)?strom?nutzung der benötigten geräte?internetverbindung?

    und das wichtigste:
    gibt es eine möglichkeit das ganze irgendwo nachzulesen?

  4. #4
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    Umsatzsteuergesetz, Einkommensteuergesetz, Gewerbeverordnungen etc.

    und die FAQ hier im Forum.

  5. #5
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Kurz gefasst: Sobald Du etwas machst, für das Du Geld verlangst / mit dem Du Geld verdienst (egal ob Dienstleistung, Handel oder was auch immer), spricht man von einer Gewinnerzielungsabsicht. Und alles, was mit Gewinnerzielungsabsicht passiert, muss entsprechend versteuert werden.

    Was ist wenn der erhaltene betrag die kosten abdeckt?(also kein gewinn gemacht wird)
    Tut erst mal nichts zur Sache. Es soll ja auch Firmen geben, die fortlaufend Verluste machen, trotzdem muß das alles ordentlich angemeldet werden.

    was zählt dann also kosten?
    anschaffungen(hard/software)?strom?nutzung der benötigten geräte?internetverbindung?
    Alles, was Du eindeutig dem Gewerbe zuordnen kannst. Wenn Du den PC dann nur für das Gewerbe nutzt kannst Du ihn logischerweise auch entsprechend als Kosten in die Bilanz nehmen. Wenn Du das ganze mit dem privaten PC / Internetzugang "nebenher" machst wird es problematischer.

  6. #6
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    @ThomasMo: ...als Kosten in die Bilanz nehmen...
    Hallo ...

    in der Bilanz gibt es keine Kosten... als Betriebsausgaben in die GuV oder EÜ-Rechnung nehmen ist besser.

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  7. #7
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Sorry... Ich merker schon, ich muß noch ein Bischen üben, hier etwas korrekter zu sein .

  8. #8
    wimp
    Guest
    Diese "Gewinnerzielungsabsicht" verwirrt mich etwas.
    Nun ich hab das bei wikipedia nachgeschlagen.
    Gewinnerzielungsabsicht ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bedeutet, dass bei der ausgeübten Tätigkeit, etwa eines Gewerbes, die Absicht besteht, einen Überschuss der Einnahmen gegenüber den Ausgaben zu erzielen
    So und wieder die frage was zählt als Ausgaben?
    (ich weis schonmal dass die aufgebrachte zeit nicht dazu zählt)

  9. #9
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Hallo ...

    es ist ein Gewerbe, was Sie da ausüben möchten.

    Kriterien des Gewerbes sind:
    • Planmäßigkeit
    • Dauerhaftigkeit
    • Gewinnerzielungsabsicht

    Die Gewinnerzielungsabsicht geht alleine schon aus dem Umstand hervor, dass Sie mit den Einnahmen aus dem Gewerbe die erworbene Hard- und Software finanzieren möchten, bei einem Hobby würden Sie dies als Eigenleistung einbringen und es sich nicht durch Dritte bezahlen lassen.

    Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind.

    MfG
    BEBOUB
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  10. #10
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    Ausgaben sind logischerweise alle Sachen, für die Du Geld ausgibst, um Dein Gewerbe auszuüben.

    Ist ein Bischen die Frage, in wie weit man diese zitierte Definition für eine Dienstleistung, die Du ja ausüben wirst, anwenden kann.

  11. #11
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    @ThomasMo: Ausgaben sind logischerweise alle Sachen, für die Du Geld ausgibst, um Dein Gewerbe auszuüben.
    Hallo ...

    ist das wirklich so?

    Wenn ich ein Wirtschaftsgut erwerbe, dass über mehrere Jahre genutzt wird, dann habe ich am Anfang den Erwerb und die Auszahlung aber ich habe keine Betriebsausgabe.

    Letztere entsteht durch die Abschreibung, d.h. die Verteilung des Kaufpreises auf die Nutzungsdauer.

    MfG
    BEBOUB

    PS: Nicht böse sein, ich habe Sie nicht auf dem Kiecker, ich wollte es bloß zurecht rücken, weil die Antwort so nicht richtig war.
    I N F O:
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  12. #12
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    Das ist zwar korrekt, ich weiß aber nicht ob man bei einer solch grundlegenden Einführung, wie es hier wohl für den Starter des Threads nötig ist, sinnvoll ist, ob man schon auf Sachen wie Abschreibungen eingeht.

  13. #13
    wimp
    Guest
    Also da werfen sich wieder fragen auf
    Was genau ist mit Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit gemeint?
    dass ich das ganze längere zeit machen will?

    zur Gewinnerzielungsabsicht
    ich hab das wohl am anfang etwas falsch formuliert.
    Ich besitze schon soft- und hardware und betreibe das ganze schon einige zeit als hobby nur halt ohne dafür etwas zu bekommen.
    Durch die einnahmen möchte ich dann das ganze erweitern. (bzw dass ich nichtmehr so viel geld in das hobby investieren muss)
    Geändert von wimp (09.11.2006 um 19:40 Uhr)

  14. #14
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
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    Kurz und Knapp: Du brauchst einen Gewerbeschein. PUNKT

    Das kannst du nun von allen Seiten mit x Fragen beleuchten, es wird sich da nichts dran ändern. Alles andere ist Schwarzarbeit.
    Gruß Mark

    webcreate IT SOLUTIONS
    www.webcreate-nrw.de

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  15. #15
    wimp
    Guest
    ok.
    ich wollt das nur genau nachfragen weil ich des öfteren gelesen hab dass das ganze solang die ausgaben höher sind als die einnahmen das ganze als hobby anzusehen wäre.
    ich hoffe eine frage is noch erlaubt

    würde das ganze unter steuerrechtliche Liebhaberei fallen?
    Gewinnabsichten bestehen nicht wenn ich wikipedia glauben kann
    # es handelt sich um eine Art Hobbytätigkeit, die aus in der persönlichen Lebensführung basierenden Motiven ausgeübt wird(ja)
    # der Lebensunterhalt oder die resultierenden Verluste werden mit anderen Einkünften finanziert oder ausgeglichen(ja)
    # trotz anhaltender jahrelanger Verluste wird die Tätigkeit weder aufgegeben noch die Art der Betriebsführung verändert(ja)
    (hoffe ich hab jetzt nicht alles ineinandergeschmissen)
    (ps. Danke für die Antworten)

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