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Thema: Privateinlagen und Entnahmen in Warenform

  1. #1
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    Privateinlagen und Entnahmen in Warenform

    Habe gerade mein Kleingewerbe gegründet, das sich mit meinem Hobby überschneidet. Ich habe jetzt noch ein paar Sachen aus meiner Sammlung da, die ich eh verkauft hätte, was ich jetzt gerne über das Gewerbe machen würde. Jetzt ist die Frage: Wie verbuche ich diese Waren in der Buchhaltung am sinnvollsten? (Habe schon ein Bischen gesucht, aber irgendwie nicht die passende Antwort gefunden).

    Und daran anschließend: Da ich jetzt von zwei Herstellern für das Gewerbe Sachen zu sehr guten Händlerpreisen bekomme, werde ich das natülich teilweise auch nutzen wollen, um ein paar Sachen für meine Sammlung günstig zu bekommen. Wie mache ich das am besten? Mir selbst eine Rechnung schreiben und vom Privatkonto aus zahlen?

  2. #2
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    (Habe schon ein Bischen gesucht, aber irgendwie nicht die passende Antwort gefunden).
    Die Privateinlage erfolgt zum Teilwert § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG

    Stichwort: Teilwert
    http://www.traum-projekt.com/forum/s...earchid=983935

    Mir selbst eine Rechnung schreiben und vom Privatkonto aus zahlen?
    jupp

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
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    Das mit der Einlage ist mir leider noch nicht so ganz klar. OK, ich bestimme den Wert der Sachen, hefte ein paar seriöse aktuelle Angebote dazu um den Wert belegen zu können, das ist klar.

    Aber was schreibe ich als Kleinunternehmer in die EÜR? "Privateinlage Ware und -100 Euro" kann ich ja schlecht machen, da Privateinlagen und Entnahmen m. E. ja nicht in die EÜR gehören da sie Ergebnisneutral sein sollten. Also müsste ich ja eigentlich einen Ankauf verbuchen und eine entsprechende Quittung an mich selbst ausstellen (Rechnung geht ja nicht, da ich das ganze ja von Privat verkaufe und nicht vom Gewerbevermögen)

  4. #4
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    Aber was schreibe ich als Kleinunternehmer in die EÜR?
    gar nichts

    "Privateinlage Ware und -100 Euro" kann ich ja schlecht machen, da Privateinlagen und Entnahmen m. E. ja nicht in die EÜR gehören da sie Ergebnisneutral sein sollten.
    die Begründung lieferst du ja schon selbst.

    Dies gilt jedoch nur sofern es sich um Geldeinlagen handelt.
    Bei Sacheinlagen wirkt sich der Fall sehr wohl auf den Gewinn aus. In diesem Fall wird die Einlage nämlich wie ein Einkauf behandelt bei der sich der Wert wie schon beschrieben nach dem Teilwert richtet und auch eine Betriebsausgabe darstellt.

    Gruß
    Sven
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  5. #5
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    gar nichts
    Bei Sacheinlagen wirkt sich der Fall sehr wohl auf den Gewinn aus. In diesem Fall wird die Einlage nämlich wie ein Einkauf behandelt bei der sich der Wert wie schon beschrieben nach dem Teilwert richtet und auch eine Betriebsausgabe darstellt.
    Um ehrlich zu sein bin ich jetzt etwas verwirrt. Gar nichts in die EÜR oder eine Betriebsausgabe? Ich würde jetzt hergehen, dafür eine Quittung zum aktuellen Teilwert schreiben, das entsprechend als Betriebsausgabe in die EÜR nehmen und den entsprechenden Betrag vom Geschäftskonto aufs Privatkonto überweisen. Wär das so korrekt oder falsch?

  6. #6
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    Wie Sven schon geschrieben hat... bei Sachwerten kaufst du das zum Teilwert von dir selbst, es ist eine Betriebsausgabe.

    So wie du das machen willst ist es korrekt.

  7. #7
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    OK, dann mal Danke für die Hilfe

  8. #8
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    sorry, das "gar nichts" bezog sich auf Bareinlagen. Ich lese mir nämlich auch nicht mehr jeden Thread von vorne durch wenn ich eine Antwort erstelle. Bei Sacheinlagen wird dann natürlich der Teilwert gebucht als Betriebsausgabe.
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  9. #9
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    Ich lese mir nämlich auch nicht mehr jeden Thread von vorne durch wenn ich eine Antwort erstelle.
    Nachvollziehbar...

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