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Alt 09.11.2006, 21:44   #1
TP-Veteran
 
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Master_T2 macht sich hier sehr viel Mühe

Verkauf unter EK


Hi,

folgendes Problem: Wir haben anfang des Jahres ein Notebook für nen Kunden gekauft. Dummerweise ist da dann einiges schief gelaufen und wir sind drauf sitzen geblieben. Da sich bis jetzt keiner drum gekümmert hat, aus Zeit- und Lustgründen , solls nun endlich verkauft werden. Natürlich können wir nicht mehr zu Preisen über EK verkaufen, da es ja schon einige Monate alt ist. Wie sieht das in so einem Fall aus?
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

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Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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Alt 09.11.2006, 22:16   #2
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Dürfte eigentlich kein Problem sein, wenn nun nicht der Einkauf bei 3K lag und es nun für 150 raus geht.
Wenn sowas nicht andauernd vorkommt, dürfte das FA nichts sagen.
Sollte doch eine Nachfrage kommen, kannst du den Fall an Hand des ja bekannten Preisverfalls an Hardware erklären.
__________________
Gruß Mark
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Alt 10.11.2006, 00:14   #3
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Stichwort "Antiquariat"

gibt einfach Sachen, die muss man auch "mit Schaden" verkaufen, besser jetzt, als den Schaden durch Zeit/noch mehr Wertverlust noch größer werden lassen ...
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Alt 10.11.2006, 14:39   #4
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Ich denke im Einzelfall sollte das kein Thema sein, nur wenn man es dauernd macht könnte es zu unlauterem Wettbewerb werden.
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Alt 10.11.2006, 14:57   #5
Tek
TP-Junior
 
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Tek macht alles soweit korrekt
Hi,

1. War das Notebook neu?
2. Ist noch vollfunktionsfähig?
3. Ist optisch in Ordnung?
4. Moderne Modelle?
5. Garantie noch drauf? Rechnung dabei?

Formatieren und auf eBay als Privat rein stellen.
Da bekommt ihr noch gutes Geld dafür


Grüß

Tek
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Alt 10.11.2006, 15:15   #6
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Machst du das immer so Tek?
Gewerbliche Anschaffungen tätigen und dann einfach privat veräußern?
Steuerlich recht fragwürdig!
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Gruß Mark
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Alt 10.11.2006, 15:22   #7
Tek
TP-Junior
 
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Tek macht alles soweit korrekt
Hi,


ich selber verkaufe auf eBay gewerblich und nur neue Ware.

Es gibt aber manchmal Sache wo man die augen zu machen muss. Ich sehe das nicht als "Steuerlich recht fragwürdig", wenn nur 1 mal gemacht wird.

Natürlich können sie auch gewerblich verkaufen, Entscheidungssache.

Nun die Ware wurde nicht als Warebestand gekauft, sonder war eine Art Vermitlung die "dumm" gelaufen ist.

Wird gewerblich verkauft, müssen sie eine Garantie von mindestens 1 Jahr geben auf eigene Rechnung, wenn das Notebook keine mehr hat, kann zu ein Problemm werden, falls etwas passiert.

Grüß

Tek

Geändert von Tek (10.11.2006 um 15:25 Uhr).
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Alt 10.11.2006, 15:24   #8
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Zitat:
Zitat von Tek
Natürlich können sie auch gewerblich verkaufen, Entscheidungssache.
Müssen! Müssen
Und nein, das ist nicht nur bei IKEA so.
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Gruß Mark
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Alt 11.11.2006, 20:04   #9
Tek
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Tek macht alles soweit korrekt
Zitat:
Müssen! Müssen


Wie jetzt "Müssen! Müssen" ? Sie "müssen" gar nichts! Sie können, falls sie möchten

Ich bin in der Branche und kenne auch genug "Kollegen" aber ich kenne keine der verlust machen möchte. Das Finanzamt "zockt" schon genug ab!!!

Bei solche fälle (und sind nicht wenig, nur wer handelt weiss wie die Kunden schauspielen), findet mann immer der Weg um Geld nicht zu verlieren, und zwar genau am steh sitzen auf der Ware. Ich habe schon auf Handy`s Paletten gesessen. Und danach müßte als Restposten verkaufen weil ganz schnell auslauf Modelle waren. Also wegen ein LaptoP? Das ist aber witzig. Natürlich als privat verkaufen!!!

Zitat:
Und nein, das ist nicht nur bei IKEA so.
Was hat Ikea damit zu tun?

Wenn du nur wußtest alles was Ikea und nicht nur machen...

Grüß

Tek
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Alt 11.11.2006, 20:15   #10
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Zitat:
Zitat von Tek
Ich sehe das nicht als "Steuerlich recht fragwürdig", wenn nur 1 mal gemacht wird.
ich sehe die Sache auch nicht als fragwürdig an, da es nunmal fakt ist, dass der Verkauf als Betriebseinnahme anzusetzen ist.

Zitat:
Zitat von Tek
Natürlich als privat verkaufen!!!
kann er gerne machen, wenn er die Entnahme aus dem Betriebsvermögen als Betriebseinnahme versteuert. Steuerrechtlich wäre er dann raus. Wettbewerbsrechtlich wird er jedoch dran sein, da er dadurch das Widerrufsrecht etc. umgeht (Gestaltungsmissbrauch).

Gruß
Sven
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Alt 11.11.2006, 20:42   #11
Tek
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Tek macht alles soweit korrekt
Zitat:
Wettbewerbsrechtlich wird er jedoch dran sein, da er dadurch das Widerrufsrecht etc. umgeht (Gestaltungsmissbrauch).
Also, wir werden darüber nicht diskutieren, weil ich siehe da keine Lösung.

Wann man weiss wie das alles geht macht so wie ich geschrieben habe.
Wir reden über 1 Laptop und nicht über eine Palette bzw. 1 LKW.

Zitat:
Wettbewerbsrechtlich wird er jedoch dran sein...
Die Wettbewerbzentralle sind in unsere sicht (Exp/Imp) bzw. Großhandel nicht anderes als Abzocker ohne Ahnung und Sinn!!! Sie möchten einfach die Händler abmahnen um die Kasse zu fullen, und zwar ohne Gnade.

Zitat:
...Widerrufsrecht...
Was ist da so richtig?? Erlich gesagt, der Kunde hat auch nur Recht wenn wir möchten. Das hängt mit die AGB`s auch zusammen. Der kauft und ist automatisch mit unsere AGB´s einverstanden, und manchmal sogar ohne zu lesen. Kauft er persönlich (Abholung, Besichtigung), muss er ein Dokument unterschreiben wo er bestätigt mit unsere Bediengungen einverstanden zu sein. (Export z.B. oder Paletteweise) Kann Glück oder Pech haben.

Ich weiss nicht was du beruflich machst, aber ich finde das du zu theoritisch bist und dadurch verpasst etwas von der Realität.

Nimm das nicht böse, es war auch nicht so gemeint, aber solche communitys werden auch von Endverbraucher besucht und somit "lernen" sie auch was.

Grüß

Tek
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Alt 11.11.2006, 20:53   #12
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Und was lernen sie?
Bestimmt nicht, wie man laut geltendem Recht korrekte Geschäfte tätigt.
Es gibt nun mal eine klare Trennung von Betrieb/Gewerbe und Privat.
Da kann man nicht einfach mal was privat verkaufen und gut ist, dazu ist immer eine entsprechende Handlung in der Buchhaltung nötig. Ob nun 1 Teil oder 1000!

Das was Du hier vorschlägst mag für den Augenblick funktionieren aber nicht auf die Dauer.
Was für Institutionen Du pers. für unnötig betrachtest, ist Deine Sache.
Aber zum Glück haben wir in diesem Land solche Einrichtungen und man kann so auf seine Rechte pochen.

Was du da mit Euren AGB ansprichst. Da kannst du reinschreiben, was Du willst, sollte man aber mal von einem Anwalt kontrollieren lassen, denn auch falsche Angaben in den AGB können abgemahnt werden, und können auf Grund von nicht konformen Absprachen als nichtig erklärt werden (auch im Nachhinein) und somit kann auch der gesamte Kaufvertrag für nichtig erklärt werden.
Die Äußerung, ein Kunde hat nur dann Rechte, wenn Ihr es wollt, ist lächerlich und total falsch.

Tue Dir einen Gefallen und lerne erstmal das 1x1 der Geschäftswelt, bevor Du hier Murcks erzählst.
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Alt 11.11.2006, 21:08   #13
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Zitat:
Nimm das nicht böse, es war auch nicht so gemeint, aber solche communitys werden auch von Endverbraucher besucht und somit "lernen" sie auch was.
böse sein, weshalb denn. Hab' gar keinen Grund dazu.

Zitat:
Also, wir werden darüber nicht diskutieren, weil ich siehe da keine Lösung.
brauchst du ja auch nicht, ich will hier aber nichts Falsches stehen lassen.

Beim Einkauf der Ware wird diese Betriebsvermögen. Schließlich macht man die Ware als Betriebsausgabe geltend. Um die Ware aus dem Betriebsvermögen rauszubekommen kann man diese verkaufen oder privat entnehmen. Beides führt zu einer Betriebseinnahme; einmal in Höhe des Kaufpreises und bei der Privatentnahme in Höhe des Teilwerts. Wird der Gegenstand zerstört, so passiert nichts, da sich der Vorgang bereits beim Einkauf gewinnmindernd ausgewirkt hat. So sieht die steuerliche Seite aus.

Zitat:
Wir reden über 1 Laptop und nicht über eine Palette bzw. 1 LKW.
Selbst wenn es eine Packung Streichhölzer wäre. Mir geht es um das Prinzip.

Zitat:
Sie möchten einfach die Händler abmahnen um die Kasse zu fullen, und zwar ohne Gnade.
Also hier steht etwas anderes. um es mal von dieser Seite zu betrachten. Im Übrigen nehmen die Rechtsanwälte der Konkurrenz wesentlich mehr für eine Abmahnung

Zitat:
Der kauft und ist automatisch mit unsere AGB´s einverstanden, und manchmal sogar ohne zu lesen.
das ist richtig, AGB können abweichende Bestimmungen von den gesetzlichen Regelungen beinhalten. Allerdings können AGB nur abdingbares Recht ändern (ius dispositivum). Was nicht geändert werden kann ist zwingendes Recht (ius cogens) und da gibt es klare Vorschriften, wo z.B. die Wettbewerbszentrale drauf achtet. Ansonsten würde schließlich jeder sein eigenes Recht schreiben.
Und wenn ein Gewerblicher in seinen Verkaufsangeboten schreibt, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und somit jegliches Rückgaberecht ausschließt, so ist das einfach rechtswidrig.

Zitat:
Ich weiss nicht was du beruflich machst, aber ich finde das du zu theoritisch bist und dadurch verpasst etwas von der Realität.
ich hatte lange Zeit den Begriff "Steuerrechtstheoretiker" in meinem Profil stehen. Den sollte ich wohl wieder mit reinnehmen.
Realität ist gut, in einem Forum sollte aber dargestellt werden wie es richtig gemacht wird und nicht wie es falsch gemacht wird.

Gruß
Sven

edit: oh, da war der Mark schneller
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Geändert von Sven (11.11.2006 um 21:11 Uhr).
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Alt 11.11.2006, 22:19   #14
Tek
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Tek macht alles soweit korrekt
Naja...mein Beitrag wurd entfernt und das ist nicht fair.

Ich wollte nicht sagen das Ihr keine Ahnung habt, wie die Sache läuft und sowas, aber lässt die Anfanger auch was lernen, damit sie in der Zukunft nicht betrogen werden.

Tsck, tsck, tsck...


Tek

Geändert von Tek (11.11.2006 um 22:35 Uhr).
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Alt 11.11.2006, 22:22   #15
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ich hab' dir eine PN geschrieben, dass ich morgen noch darauf zurück komme.
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