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Thema: Darf ich doch verkaufen wo ich möchte?

  1. #1
    Tek
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    Darf ich doch verkaufen wo ich möchte?

    Hallo,

    erstmal möchte ich das Team von TP Community gratulieren für die tolle Arbeit hier geleistet.


    Und jetzt zum Thema:

    Nachdem ich das Forum durchgesucht habe, könnte ich leider eine konkrete Antwort auf meine Frage nicht finden, und die Behörder...naja, ihr wisst schon...sie wissen auch nicht so genau und deshalb empfehlen eine Reisegewerbe.

    Ich bin Selbstständig seit 8 Monaten. Meine Gewerbe lautet:

    - Art des Betriebes: Handel

    -Tätigkeit: Vertrieb von erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere Elektronik. ("Online-Shop")

    - Die Tätigkeit wird im Haupterwerb betrieben

    Ich verkaufe über eBay seit Anfang ohne Probleme aber, jetzt möchte ich auf Flohmarkt gehen, da Weihnachten vor der Tür steht und man dort besser verkauft. (Weihnachtsdeko usw.)

    Die Ware habe ich beim Großhandler gekauft, wie auch immer, alles neu und OVP.

    Jetzt die Frage:

    Darf ich mit meine Gewerbe auf Flohmärkte verkaufen? Oder muss ich unbedingt meine Gewerbe erweitern lassen?

    Und was würde das kosten?

    Ich frage weil ich möchte einen Art Stand montieren, ein Tisch wo man die Produkte austellen kann und nicht am Boden oder ähnliches.




    Vielen Dank im voraus.

    Grüß

    Tek
    Geändert von Tek (10.11.2006 um 13:30 Uhr)

  2. #2
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    Darf ich mit meine Gewerbe auf Flohmärkte verkaufen? Oder muss ich unbedingt meine Gewerbe erweitern lassen?
    du brauchst eine Reisegewerbekarte
    http://de.wikipedia.org/wiki/Reisegewerbe

    Und was würde das kosten?
    25 - 400 EUR Gebührenrahmen
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    Tek
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    Hi,

    danke für die Antwort.

    Habe ich gewusst. Aber jetzt folgendes:

    Ich habe mich bei mein Finanzbuchhalter angekündigt und folgendes wurde mir gesagt:

    Mit meine Gewerbe darf ich nur in Hamburg Bereich auf Flohmarkt verkaufen ohne Probleme und die begleiter müssen auch gewerblich sein oder dürfen kein Kontakt mit die Kunden haben, z.B., falls ich weg muss, dürfen sie nichts verkaufen sonder nur aufpassen.

    Mit der Preis: ist richtig was du schreibst. Das geht um wie weit wir in Deutschland verkaufen möchten und ob befristet oder unbefristet.

    Wegen eine Erweiterung an meine Gewerbe:

    Es ist nicht möglich. Ich muss eine neue Gewerbe (Reisegewerbe) beantragen.
    Also ein zweites Gewerbe anmelden.

    Das war nur als Info. Jetzt kopieren und weiter geben


    Nochmal vielen Dank.

    Grüß

    Tek
    Geändert von Tek (12.11.2006 um 00:01 Uhr)

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