Bitte nutze für solch "unabhängige" Fragen nicht unbedingt andere Themen, da darfst du auch ruhig (nach Benutzen der Suche) ein eigenes Thema erstellen. Und nur weil du die Frage jetzt zweimal gestellt hast, wird meine Antwort nicht anders.
hallo,
wenn mann als Kleinunternehmer sowohl private als auch Geschäftskunden hat,
wird es dem Geschäftskunden egal sein ob die Mwst auf der Rechnung für Ihn ausgewiesen ist, für Ihn bleibt doch der rechnungsbetrag derselbe oder?????
Bitte nutze für solch "unabhängige" Fragen nicht unbedingt andere Themen, da darfst du auch ruhig (nach Benutzen der Suche) ein eigenes Thema erstellen. Und nur weil du die Frage jetzt zweimal gestellt hast, wird meine Antwort nicht anders.
sorry, wollte nur noch andere Meinungen hören.
sag mir doch mal bitte ganz genau aus Unternehmersicht warum ausgewiesene Mwst auf Rechnungen ein steuerlicher od. finanzieller Vorteil/Nachtei sein soll,wenn doch der zu zahlende Betrag derselbe ist
der Hintergrund meiner Frage ist doch,ob es bei meiner geplanten " Firmengründung" Unternehmen geben könnte, die die Zusammenarbeit aus diesem Grund nicht unbedingt wollen!!!!
Deswegen wäre ja vielleicht ein eigenes Thema angebrachter gewesen ...Zitat von holly71
Kann ich nicht, erstens weil ich (noch) kein Unternehmer binZitat von holly71
und ich zweitens sowieso bei Preisvergleichen von z.B. Material immer vom Netto ausgehen würde und deshalb durchaus dem günstigeren (wenn er es denn überhaupt ist) Kleinunternehmer den Vorzug geben würde.
Ja, die wird es mit Sicherheit geben. Du wirst nicht jede Firma überzeugen können.Zitat von holly71
Guck mal, da haben wir darüber schon diskutiert und wie du sehen wirst, gehen die Meinungen auseinander und genauso wird es bei den Firmen sein: http://www.traum-projekt.com/forum/9...tml#post679137
Geändert von dorintia (11.11.2006 um 15:47 Uhr)
bin mal so frei gewesenDeswegen wäre ja vielleicht ein eigenes Thema angebrachter gewesen ...
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Ich denke pauschal wird man das nicht sagen können, zumal es auch sehr stark darauf ankommt, mit welcher Firma man zu tun hat. Tendenziell würde ich da mal sagen, das man kleinere Firmen vermutlich einfacher überzeugen können wird.
UNd wenn es wirklich ein, zwei Unternehmen geben sollte, die nicht zu überzeugen sind, muß man sich halt überlegen, ob diese Kunden es einem Wert sind, das man den erhöhten Aufwand in Kauf nimmt.
Noch so ein Gedanke: Ich frage mich auch immer wieder, warum so viele Kleinunternehmer gleich an Geschäftskunden denken? Vor allem wenn ich überlege, dass man mit gut 1250 Euro im Monat eh über die 17.500 Euro kommt und dann nicht mehr lange was davon hat. Und 1000 Euro hat man schneller zusammen als man oftmals denkt, vor allem wenn man wirklich mal Geschäftskunden hat. Wer wirklich Geschäftskunden in Aussicht hat und als Kleinunternehmer anfangen will sollte evtl. mal seine Kalkulation prüfen, ob man überhaupt als Kleinunternehmer anfängt oder nicht gleich von höheren Umsätzen ausgehen muß - oder ob das mit den Geschäftskunden am Ende nicht vielleicht nur eine Träumerei ist.
Ein Argument der Geschäftskunden ist auch, dass ein " Kleinunternehmer" eben einen kleinen Betrieb hat und es wird ihm nicht zugetraut, größere oder werthaltige Aufträge fristgerecht zu erledigen.
Falls wirklich ein Betrieb aufgebaut werden soll, empfehle
ich , auf die Kleinunternehmerregelung von Beginn zu verzichten.
"größere, werthaltige Aufträge" wird man (zumindest nach meiner Definition) eh nicht annehmen können, wenn man dauerhaft in der Kleinunternehmerregelung bleiben will.
Ich denke man sollte sich da zur Gründung ganz klar werden, was man machen will. Ich beispielsweise arbeite fast nur mit Privatkunden, habe Ware mit einem durchschnittlichen VK-Preis von ca. 10 Euro und habe vor, das ganze wirklich dauerhaft nur als Nebenerwerb neben meinem eigentlichen Job zu machen -> für mich ist die Kleingewerberegelung ideal. Wer das ganze in absehbarer Zeit zum Haupterwerb machen will fährt wohl besser, gleich "richtig" anzufangen, sicher auch nützlich um die doppelte Buchführung etc. noch zu lernen, wenn noch nicht so viel los ist als wenn man dann später, wenn mehr los ist, umsteigen muß. Wer wirklich hauptsächlich mit Geschäftskunden zu tun hat, fährt evtl. auch besser beim Verzicht auf §19. Allerdings sollte man hier auch mal so ehrlich sein und unterscheiden: Träume ich von vielen Firmenkunden oder ist es auch wirklich realistisch?
Nein.Zitat von holly71
Wenn du einem Unternehmer eine Rechnung schreibst:
netto 1.000,-
USt 116,-
brutto 1.116,-
dann hat der Leistungsempfänger Aufwand i.H.v. 1.000,-, die USt kann er sich im Rahmen der Ust-Voranmledung vom Finanzamt zurück holen.
Schreibst du die Rechnung einfach über 1.116,-, dann hat er 1.116,- Aufwand und keinen Vorsteuerbazug.
Grnds. ist Unternehmern der Vorsteuerabzug sehr wichtig.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Die muss man aber selbst als "normaler" Unternehmer unter bestimmten Umsatzgrenzen nicht machen.Zitat von ThomasMo
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Als Kleinunternehmer sollte man bedenken, dass man wenn man Dienstleistungen von Unternehmen außerhalb Deutschlands kauft dafür die Mehrwertsteuer zahlen muss (und auch nicht zurück holen kann).
Ja nun, das ist ja wohl bei Dienstleistungen innerhalb Dtschld. nicht anders.Zitat von tom76
Das ist nunmal Bestandteil der Kleinunternehmerregelung, das man gezahlte Mwst. nicht erstattet bekommt aber gleichzeitig auch keine abführen muss.
Ich sehe jetzt nicht den tieferen Sinn deines Hinweises.
@MaWeSol - Ich denke Holly meint eher das die Rechnung vom Kleinunternehmer den Betrag von 1000 € ausweist.
Evtl. weil die Mehrwertsteuer im Ausland teils höher ist. Aber das erledigt sich in einigen Fällen zum 1.1. durch die Erhöhung in Deutschland eh. Und zum anderen ist hier auch wieder die Frage, wie viele Euro das im Jahr bei einem Kleinunternehmer maximal ausmachen wird.Zitat von dorintia
Das ist zumindest ein kleiner Sinn...
Wenn ich mir als Kleinunternehmer eine UStId geben lasse kann ich auch Rechnungen ohne ausld. Mwst. erhalten. Muss dann logischerweise das ganze in Dtschld. versteuern. Also könnte ich mir im Höchstfall den günstigeren Satz raussuchen.
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