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Thema: Vorgehensweise bei Gewerbefläche in Abschreibung

  1. #1
    TP-Newbie Williman macht alles soweit korrekt
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    Unhappy Vorgehensweise bei Gewerbefläche in Abschreibung

    Hallo Leute,

    ich bin neu hier und bräuchte mal einen Tip.

    Meine Frau möchte einen Secondhandshop für Kinder-Markenkleidung in unserem Keller eröffnen. Dieser Bereich ist bereits geklärt mit Differenzbesteuerung usw.


    Ich selbst habe ein Gewerbe für Softwareentwicklung, Computerschulungen usw. Aus diesem Grunde habe ich vor 5 Jahren als wir gebaut haben einen größeren Teil unseres Hauses als "Gewerbefläche" ausgewiesen. Insgesamt 21%. Natürlich diesen Prozentsatz auch auf die Herstellungskosten umgelegt.

    Im Keller befindet sich ein Schulungsraum, welcher zu der o.g. Gewerbefläche gehört. Die Schulungen Inhouse rentieren sich jedoch nicht.


    Nun meine Frage:

    Wenn meine Frau das Gewerbe anmeldet, dann würde sie da den Geschäftsraum meiner Firma (welche sich ebenfalls in diesem Wohnhaus befindet) nutzen. Muss ich von meiner Frau so ne Art Miete verlangen oder wie sieht es da mit der Abschreibung aus, welche ich momentan für meine Firma nutze.

    Oder wäre es besser, wenn ich eine zweite Firma eröffne und meine Frau schmeißt halt dann den Laden. Oder müsste die Firma "secondhand" dann auch Miete an die Firma "Schulung" zahlen?

    Mann ich weiß nicht wie ich das in aller Kürze erklären soll. Hoffe es kommt rüber wo ich das Problem sehe.

    Fakt ist, wir Beide (meine Frau und ich) haben zusammen das Haus gebaut. Ich hab das Schulungs-Geschäft und für die Gewerbefläche auch die Abschreibung in meiner Firma.



    Liebe Grüsse an alle



    Willi

  2. #2
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    ich empfehle in diesem Fall einen Steuerberater aufzusuchen.
    Hier sehe ich vielmehr die Problematik beim Vorsteuerabzug der ursprünglichen Herstellungskosten des Hauses in Bezug auf das Seeling-Urteil des EuGH und § 15a UStG. Fehler in diesem Bereich können sehr teuer werden.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie Williman macht alles soweit korrekt
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    Hallo Sven,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ich (also mein Gewerbe) nutzen momentan 21% unseres Wohnhauses zu gewerblichen Zwecken.

    Im EG ein Arbeitszimmer und im Keller eben diesen Schulungsraum mit WC. Irgendwie brauch ich für mein Gewerbe diesen Raum ja nicht mehr.

    Ich und meine Frau werden eh zusammenveranlagt. Das heißt, der Gewinn aus meinem Gewerbe wird unserer gemeinsamen Einkommensteuer zugerechnet. Wenn ich als jetzt mein Gewerbe eben um den Verkauf von Second-Hand-Kleidung erweitere, dann nutze ICH ja diesen Raum weiterhin. Nur halt nicht für Schulungen sondern als Verkaufsraum für das neue Second-Hand-Gewerbe.

    Oder ist das ganze nicht so einfach.....


    Willi

  4. #4
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    Oder ist das ganze nicht so einfach.....
    ich kenn den Einzelfall nicht und bevor ich hier irgendwelche Lösungen vorschlage, die letztlich gravierende Folgen haben lasse ich das lieber und verweise auf einen Steuerberater.

    Es kann Auswirkungen auf den ursprünglichen Vorsteuerabzug der geltend gemachten Herstellungskosten haben, wenn sich die Verhältnisse für den Vorsteuerabzug ändern und bei der Differenzbesteuerung ist nunmal ein Vorsteuerabzug nicht möglich, während dies beim EDV-Gewerbe möglich ist. Insofern kann es da um bares Geld gehen, sofern überhaupt ein Seeling-Modell vorliegt. Da allerdings im ersten Posting gleich auf die Fläche abgestellt wird gehe ich da mal von aus.
    Ertragsteuerlich sehe ich da nicht so große Probleme.

    Bloß wenn auf einmal Vorsteuerbeträge zurückgezahlt werden sollen ist das wesentlich schmerzhafter als wenn der Gewinn erhöht wird, da dieser nur prozentual besteuert wird und die Vorsteuer bares Geld bedeutet.

    Gruß
    Sven
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