ich empfehle in diesem Fall einen Steuerberater aufzusuchen.
Hier sehe ich vielmehr die Problematik beim Vorsteuerabzug der ursprünglichen Herstellungskosten des Hauses in Bezug auf das Seeling-Urteil des EuGH und § 15a UStG. Fehler in diesem Bereich können sehr teuer werden.
Gruß
Sven


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erklären soll. Hoffe es kommt rüber wo ich das Problem sehe.
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