Ich bin geneigt zu sagen, das man da wohl Rechtsbeistand herbeiziehen wollte. Sprich: Geht zum Anwalt.
Einen Vertrag im Nachhinein so anzufechten halte ich für sehr fragwürdig. Der Käufer hatte ja vor dem Kauf die Möglichkeit, ein Gutachten von einem Gutachter seines Vertrauens machen zu lassen. Zumal die Frage ist, wie man im Oktober den Wert des LKW im April schätzen will.
ZUm Thema Pfänden wäre natürlich die Frage, welchen Restwert der LKW nach dem Unfall noch hat.


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