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12.11.2006, 19:49
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Hemslingen
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Rechtsstreifrage
Ich bräuchte mal Hilfe und vielleicht hat jemand auch schonmal so eine Fall erlebt.
Mein MAnn hat im April einen LKW verkauft der einen Wert hatte von 16000,00Euro nach mehrern Reparaturen.Es wurde eine Anzahlung geleistet und Ratenzahlung vereinbart.
DerKäufer hat diesen LKW bis Oktober gefahren,dann hat er einen unverschuldeten Unfall gehabt,hat den LKW in eine Werkstatt gebracht wo ein Gutachten erstellt wurde,worin aber der Schaden nicht enthalten sein soll und der LKW wurde nur noch auf einen Wert von 8500,00 Euro geschätzt.
Ab Oktober gingen von ihm dann keine Ratenzahlungen mehr ein,nein er ging zu einem Anwalt und versucht jetzt den gesenkten Preis durchzubekommen und verlangt von uns noch geld zurück da er schon zuviel bezahlt hatte.
Wir haben uns auch mehrmals versucht mit ihm in Verbindun zu setzen,doch weder auf Faxe oder Telefonate reagierte er nicht.
Hatte jemand schon so einen fall und könnte mir weitrhelfen?
Wer ist im Recht?
Was könnte man da jetzt machen?
Kann man so lange bis eine Klärung entstanden ist den LKW wieder einziehen da ja laut Kaufvertrag steht bis zur vollständigen Bezahlung gehört der LKW dem Verkäufer?
wie könnte man den LKW einziehen?
Ich möchte meinen Mann etwa unterstützen und versuche Erfahrungen einzuholen um zu sehen was man machen kann.
Danke schonmal für eure Hilfen
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12.11.2006, 20:21
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Ich bin geneigt zu sagen, das man da wohl Rechtsbeistand herbeiziehen wollte. Sprich: Geht zum Anwalt.
Einen Vertrag im Nachhinein so anzufechten halte ich für sehr fragwürdig. Der Käufer hatte ja vor dem Kauf die Möglichkeit, ein Gutachten von einem Gutachter seines Vertrauens machen zu lassen. Zumal die Frage ist, wie man im Oktober den Wert des LKW im April schätzen will.
ZUm Thema Pfänden wäre natürlich die Frage, welchen Restwert der LKW nach dem Unfall noch hat.
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12.11.2006, 20:36
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Was die Sache mit dem Eigentumsvorbehalt angeht, so kann der LKW nur zurückverlangt werden wenn vom Kaufvertrag zurückgetreten wird, vgl. § 449 Abs. 2 BGB.
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12.11.2006, 23:16
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
wenn die Kiste schon so verfahren ist, dass sich der Käufer nicht einmal mehr meldet, dann bleibt doch nur noch die Klage auf Zahlung des restlichen Kaufpreises.
Also... zum Anwalt und so schnell wie möglich Klage einreichen.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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13.11.2006, 13:26
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Hemslingen
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Vielen Dank für eure Tips,ich denke auch so langsam es ist das beste einen Anwalt einzuschalten.
Mit dem LKW zurückholen meinte ich allerdings das man ihn jetzt einzieht bis die Sache geklärt ist,da wir ja von ihm im Moment keine Zahlungen mehr bekommen und er den LKW weiterfährt ohne dafür eine Zahlung an uns zu leisten
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