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Alt 14.11.2006, 02:36   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
Jordan macht alles soweit korrekt

Rechnung Netto gleich Brutto???


Hi Leute ich steh grad ein wenig aufm Schlauch...

Ich bekomme Rechnungen vom Großhandel Netto gleich Brutto

bedeutet ich kann also keine vost ziehen!
also brauch ich keine ust ans FA abzuführen?

oder wie ist das jetzt

verstehe irgendwie nicht

bitte um Hilfe

gruß
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 14.11.2006, 08:46   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

eigentlich hört sich das eher so an, dass man im Grosshandel zum Ausdruck bringen möchte, dass man den Abzug von Skonto untersagt, denn ein umsatzsteuerbefreiter Grosshändler wäre schon extrem ungewöhnlich.

Aber mal abgesehen davon, wenn es so wäre, dann könnten Sie logischerweise keine Vorsteuer ziehen, aber mit der Umsatzsteuer hat das nichts zu tun. Wenn der Regelbesteuerung unterliegen und auf Ihren Ausgangsrechungen Umsatzsteuer ausweisen, dann müssen Sie diese Umsatzsteuer natürlich auch ans Finanzamt abführen.

MfG
BEBOUB
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 11:51   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
Jordan macht alles soweit korrekt
ist das nicht ein Nachteil für mich?

Ich bekomme ja quasi keine Vost führe aber Ust ab???

Oder ist das kein Nachteil weil ich ja garkeine Vost zahle??

Ich grübel und grübel aber irgendwie bin ich in diesen Sachen nicht der fiteste.

Helft mir mal auf die Sprünge.

Danke
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 11:52   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
Jordan macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Jordan
ist das nicht ein Nachteil für mich?

Ich bekomme ja quasi keine Vost führe aber Ust ab???

Oder ist das kein Nachteil weil ich ja garkeine Vost zahle??

Ich grübel und grübel aber irgendwie bin ich in diesen Sachen nicht der fiteste.

Helft mir mal auf die Sprünge.

Danke
Ich musste die UstID Nummer angeben und dann hiess es bekomme ich die Rechnungen Brutto gleich Netto!
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 11:54   #5
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Das ist also eine Rechnung aus dem Ausland?
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 11:55   #6
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
Jordan macht alles soweit korrekt
ja?

wieso
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 12:00   #7
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Weil es nicht üblich ist innerhalb Dtschld. die UStID anzugeben und Rechnungen ohne USt. zu erhalten. Deswegen BEBOUBs Antwort.
Du hättest gleich schreiben können das es kein deutscher Großhandel ist.

Wenn du der Regelbesteuerung unterliegst musst du den Betrag in der nächsten USt-Voranmeldung "versteuern" und holst dir den aber gleichzeitig über den Vorsteuerabzug zurück.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 12:11   #8
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
Jordan macht alles soweit korrekt
das versteh ich nicht bitte erklärs mir auf aller einfachste art und weise!

so wie du es jetzt geschrieben hast interpretiere ich es so dass es ganz normal handhaben muss wie wenn ich ware vom deutschen großhändler bekomme mit ausgewiesener mwst.
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 12:15   #9
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Jordan
das versteh ich nicht bitte erklärs mir auf aller einfachste art und weise!

so wie du es jetzt geschrieben hast interpretiere ich es so dass es ganz normal handhaben muss wie wenn ich ware vom deutschen großhändler bekomme mit ausgewiesener mwst.
Kann ich nicht, da ich bisher noch keine USt.-Voranmeldung ausgefüllt habe

U.U. musst du das in einem anderen Feld des Formulares eintragen, da du die USt. ja noch nicht bezahlt hast, bei Rechnungen aus Dtschld. hast du das und bekommst das Geld vom FA erstattet. In deinem jetzigen Fall ist es ein Nullspiel (wenn ich nur diese eine Rechnung betrachte).
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 12:20   #10
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
Zitat von dorintia
Kann ich nicht, da ich bisher noch keine USt.-Voranmeldung ausgefüllt habe

U.U. musst du das in einem anderen Feld des Formulares eintragen, da du die USt. ja noch nicht bezahlt hast, bei Rechnungen aus Dtschld. hast du das und bekommst das Geld vom FA erstattet. In deinem jetzigen Fall ist es ein Nullspiel (wenn ich nur diese eine Rechnung betrachte).
hm hilft mir alles nix weiter.

kann doch nicht so schwer sein. kack steuer immer
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 12:25   #11
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Jordan
hm hilft mir alles nix weiter.

kann doch nicht so schwer sein. kack steuer immer
Tja, ist aber deine Aufgabe oder die deines Steuerberaters sich damit zu beschäftigen...

Guck dir doch mal das Formular für die USt.-Voranmeldung an.

Geändert von dorintia (14.11.2006 um 12:29 Uhr).
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 12:26   #12
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
Jordan macht alles soweit korrekt
lass ich mal den berater rüber, man hat ja mit dem kram mehr zu tun als dass man richtig arbeitet.

kann nicht wahr sein.
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 19:23   #13
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Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
du bekommst eine steuerfreie Rechnung aufgrund einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Du hast jedoch einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland zu versteuern mit 16 %. Dies gilt auch für Kleinunternehmer. Im Gegenzug kannst du dir den gleichen Betrag als Vorsteuer wieder abziehen. Letzteres gilt jedoch nicht für Kleinunternehmer.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 23:48   #14
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
Jordan macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven
du bekommst eine steuerfreie Rechnung aufgrund einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Du hast jedoch einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland zu versteuern mit 16 %. Dies gilt auch für Kleinunternehmer. Im Gegenzug kannst du dir den gleichen Betrag als Vorsteuer wieder abziehen. Letzteres gilt jedoch nicht für Kleinunternehmer.

Gruß
Sven
Das habe ich nun so verstanden
Ein Beispiel:
Ich kaufe Ware im wert von 500Euro
das wäre eine vost bei dem Wert von 80 Euro (16%)

Nun Verkaufe ich die ware für 1000 euro

Ich habe aber 80Euro Ust zu entrichten ans FA und kann mir 80euro Vost vom FA ziehn?

so verstehe ich deinen beitrag. ist dies so korrekt?

ich kann also 80eur Vost ziehn obwohl keine Mwst ausgewiesen ist auf der Rechnung des Großhandels?

Wahrscheinlich lieg ich wohl wieder voll daneben
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2006, 00:07   #15
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webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts
Einkauf: 500€ netto > 16%USt = 80€
Verkauf: 1000€ netto > 16%USt = 160€

Steuerablauf:
Einkauf versteuern: 80€ abführen und 80€ geltend machen (= 0€)
Verkauf versteuern: 160€ abführen.
Also zahlst du unterm Strich nur die USt, die der Endkunde dir zahlt, das FA.
__________________
Gruß Mark
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