Hallo ...
eigentlich hört sich das eher so an, dass man im Grosshandel zum Ausdruck bringen möchte, dass man den Abzug von Skonto untersagt, denn ein umsatzsteuerbefreiter Grosshändler wäre schon extrem ungewöhnlich.
Aber mal abgesehen davon, wenn es so wäre, dann könnten Sie logischerweise keine Vorsteuer ziehen, aber mit der Umsatzsteuer hat das nichts zu tun. Wenn der Regelbesteuerung unterliegen und auf Ihren Ausgangsrechungen Umsatzsteuer ausweisen, dann müssen Sie diese Umsatzsteuer natürlich auch ans Finanzamt abführen.
MfG
BEBOUB


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hilft mir alles nix weiter.