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14.11.2006, 02:36
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Rechnung Netto gleich Brutto???
Hi Leute ich steh grad ein wenig aufm Schlauch...
Ich bekomme Rechnungen vom Großhandel Netto gleich Brutto
bedeutet ich kann also keine vost ziehen!
also brauch ich keine ust ans FA abzuführen?
oder wie ist das jetzt
verstehe irgendwie nicht
bitte um Hilfe
gruß
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14.11.2006, 08:46
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
eigentlich hört sich das eher so an, dass man im Grosshandel zum Ausdruck bringen möchte, dass man den Abzug von Skonto untersagt, denn ein umsatzsteuerbefreiter Grosshändler wäre schon extrem ungewöhnlich.
Aber mal abgesehen davon, wenn es so wäre, dann könnten Sie logischerweise keine Vorsteuer ziehen, aber mit der Umsatzsteuer hat das nichts zu tun. Wenn der Regelbesteuerung unterliegen und auf Ihren Ausgangsrechungen Umsatzsteuer ausweisen, dann müssen Sie diese Umsatzsteuer natürlich auch ans Finanzamt abführen.
MfG
BEBOUB
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14.11.2006, 11:51
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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ist das nicht ein Nachteil für mich?
Ich bekomme ja quasi keine Vost führe aber Ust ab???
Oder ist das kein Nachteil weil ich ja garkeine Vost zahle??
Ich grübel und grübel aber irgendwie bin ich in diesen Sachen nicht der fiteste.
Helft mir mal auf die Sprünge.
Danke
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14.11.2006, 11:52
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
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Zitat von Jordan
ist das nicht ein Nachteil für mich?
Ich bekomme ja quasi keine Vost führe aber Ust ab???
Oder ist das kein Nachteil weil ich ja garkeine Vost zahle??
Ich grübel und grübel aber irgendwie bin ich in diesen Sachen nicht der fiteste.
Helft mir mal auf die Sprünge.
Danke
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Ich musste die UstID Nummer angeben und dann hiess es bekomme ich die Rechnungen Brutto gleich Netto!
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14.11.2006, 11:54
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Das ist also eine Rechnung aus dem Ausland?
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14.11.2006, 11:55
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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ja?
wieso
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14.11.2006, 12:00
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Weil es nicht üblich ist innerhalb Dtschld. die UStID anzugeben und Rechnungen ohne USt. zu erhalten. Deswegen BEBOUBs Antwort.
Du hättest gleich schreiben können das es kein deutscher Großhandel ist.
Wenn du der Regelbesteuerung unterliegst musst du den Betrag in der nächsten USt-Voranmeldung "versteuern" und holst dir den aber gleichzeitig über den Vorsteuerabzug zurück.
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14.11.2006, 12:11
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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das versteh ich nicht bitte erklärs mir auf aller einfachste art und weise!
so wie du es jetzt geschrieben hast interpretiere ich es so dass es ganz normal handhaben muss wie wenn ich ware vom deutschen großhändler bekomme mit ausgewiesener mwst.
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14.11.2006, 12:15
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Jordan
das versteh ich nicht bitte erklärs mir auf aller einfachste art und weise!
so wie du es jetzt geschrieben hast interpretiere ich es so dass es ganz normal handhaben muss wie wenn ich ware vom deutschen großhändler bekomme mit ausgewiesener mwst.
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Kann ich nicht, da ich bisher noch keine USt.-Voranmeldung ausgefüllt habe
U.U. musst du das in einem anderen Feld des Formulares eintragen, da du die USt. ja noch nicht bezahlt hast, bei Rechnungen aus Dtschld. hast du das und bekommst das Geld vom FA erstattet. In deinem jetzigen Fall ist es ein Nullspiel (wenn ich nur diese eine Rechnung betrachte).
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14.11.2006, 12:20
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Kann ich nicht, da ich bisher noch keine USt.-Voranmeldung ausgefüllt habe
U.U. musst du das in einem anderen Feld des Formulares eintragen, da du die USt. ja noch nicht bezahlt hast, bei Rechnungen aus Dtschld. hast du das und bekommst das Geld vom FA erstattet. In deinem jetzigen Fall ist es ein Nullspiel (wenn ich nur diese eine Rechnung betrachte).
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hm  hilft mir alles nix weiter.
kann doch nicht so schwer sein. kack steuer immer
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14.11.2006, 12:25
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Jordan
hm  hilft mir alles nix weiter.
kann doch nicht so schwer sein. kack steuer immer
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Tja, ist aber deine Aufgabe oder die deines Steuerberaters sich damit zu beschäftigen...
Guck dir doch mal das Formular für die USt.-Voranmeldung an.
Geändert von dorintia (14.11.2006 um 12:29 Uhr).
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14.11.2006, 12:26
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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lass ich mal den berater rüber, man hat ja mit dem kram mehr zu tun als dass man richtig arbeitet.
kann nicht wahr sein.
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14.11.2006, 19:23
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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du bekommst eine steuerfreie Rechnung aufgrund einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Du hast jedoch einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland zu versteuern mit 16 %. Dies gilt auch für Kleinunternehmer. Im Gegenzug kannst du dir den gleichen Betrag als Vorsteuer wieder abziehen. Letzteres gilt jedoch nicht für Kleinunternehmer.
Gruß
Sven
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14.11.2006, 23:48
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
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Zitat von Sven
du bekommst eine steuerfreie Rechnung aufgrund einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Du hast jedoch einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland zu versteuern mit 16 %. Dies gilt auch für Kleinunternehmer. Im Gegenzug kannst du dir den gleichen Betrag als Vorsteuer wieder abziehen. Letzteres gilt jedoch nicht für Kleinunternehmer.
Gruß
Sven
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Das habe ich nun so verstanden
Ein Beispiel:
Ich kaufe Ware im wert von 500Euro
das wäre eine vost bei dem Wert von 80 Euro (16%)
Nun Verkaufe ich die ware für 1000 euro
Ich habe aber 80Euro Ust zu entrichten ans FA und kann mir 80euro Vost vom FA ziehn?
so verstehe ich deinen beitrag. ist dies so korrekt?
ich kann also 80eur Vost ziehn obwohl keine Mwst ausgewiesen ist auf der Rechnung des Großhandels?
Wahrscheinlich lieg ich wohl wieder voll daneben 
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15.11.2006, 00:07
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#15
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Einkauf: 500€ netto > 16%USt = 80€
Verkauf: 1000€ netto > 16%USt = 160€
Steuerablauf:
Einkauf versteuern: 80€ abführen und 80€ geltend machen (= 0€)
Verkauf versteuern: 160€ abführen.
Also zahlst du unterm Strich nur die USt, die der Endkunde dir zahlt, das FA.
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