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14.11.2006, 13:22
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
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Widerruf
Guten Tag,
ersteinmal ein großes Lob an dieses informative Forum hier!
Nun zu meiner Frage...
Es geht um das Widerrufsrecht. Ist es möglich, dass der Kunde freiwillig von diesem zurücktritt? Ich meine: kann ich ein Schreiben formulieren, in dem mein Kunde freiwillig darauf verzichtet von diesem Widerrufsrecht zurückzutreten?
Zur Situation: ich biete eine Dienstleistung u.a. bei Ebay an. Dieses Angebot habe ich vorschriftsmäßig mit der Widerrufsbelehrung gekennzeichnet (14 Tage Widerrufsrecht). Mein Kunde möchte aber, dass ich die Dienstleistung sofort erbringe. Es handelt sich um ein Marketingkonzept. Wenn ich ihm dieses jetzt aber zur Verfügung stelle und er von dem Widerrufsrecht Gebraucht macht, war meine ganze Arbeit für die Katz. Ich hoffe, ihr wisst was ich meine!? Ich möchte mich nun absichern, in dem ich ein Schreiben aufsetze in dem mein Kunde von dem Widerruf zurücktritt.
Meine Frage
Darf ich das überhaupt?
MfG
Andreas
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14.11.2006, 13:35
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Bei Aufträgen, die speziell auf die Kundenwünsche angepasst sind, und die anders nicht verwertbar sind, ist ein Ausschluß des Widerrufrechts möglich.
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14.11.2006, 13:49
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
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Danke dir für die schnelle Antwort, d.h. ich kann meinem Kunden nun ohne rechtliche Bedenken ein Schreiben zukommen lassen, in dem ich ihn auffordere von dem Widerruf zurückzutreten?
MfG
Andreas
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14.11.2006, 13:57
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Wenn es wie hier um einen Auftrag geht, bei dem Ware speziell für den Kunden entworfen wird: Ja. Ich meine das Du dann das Widerrufsrecht auch von Dir aus ausschließen kannst, mit Kundenunterschrift ist es aber natürlich optimal.
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14.11.2006, 14:12
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
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Danke dir Thomas, du hast mir sehr geholfen! 
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15.11.2006, 21:25
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
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Zitat:
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Zitat von Andreas2006
Widerrufsrecht....Ebay ...14 Tage ...
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eBay => 1 Monat!
__________________
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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15.11.2006, 21:51
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
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Zitat von Era W Xel
eBay => 1 Monat!
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UNd auch nur, wenn man direkt nach dem Kauf belehrt wird...
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16.11.2006, 16:57
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2005
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kann man eigentlich das widerufsrecht bei defektwaren ausschliesen?
PS: ebay sollte eine Funktion einbauen damit der Kunde während des Kaufs die AGB/Widerufsrecht des vekäufers akzeptiert!
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