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Alt 14.11.2006, 20:16   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2006
lans macht alles soweit korrekt

Gewerbetreibender verweigert Rechnung


Hallo,

ich habe bei eBay bei einem gewerblichen Verkäufer einen technischen Artikel erstanden. Diesen habe ich auch problemlos bekommen, allerdings verweigert er mir eine Rechnung. Nun ja, er reagiert nicht auf meine Emails bzgl der Rechnung.

Soweit ich weiß, ist jeder Gewerbetreibender doch verpflichtet eine Rechnung auszustellen. Wie soll ich nun vorgehen. Ich habe diesen Artikel extra beim gewerblichen Verkäufer erstanden, um eine Rechnung zu bekommen. Gibt es noch eine Instanz an die ich mich wenden kann?

Danke für Antworten
lans
lans ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 14.11.2006, 20:54   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Nein, soweit ich weiß müssen an private Endkunden keine Rechnungen ausgestellt werden.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 20:59   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2006
lans macht alles soweit korrekt
Ich bin auch Gewerbetreibender.
lans ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 21:02   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Und als was hast du dort gekauft bzw. für wen war das Angebot?
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 21:23   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2006
lans macht alles soweit korrekt
Nun ja, einfach ein Angebot. Es wurde nichts näher spezifiziert. Mich wundert es überhaupt, daß man angeblich keine Rechnungen ausstellen muß. Jeder Supermarkt macht das und jeder Tante Emma Laden. Sonst ist doch Mißbrauch vorprogrammiert. Ist es ohne Rechnung nicht Schwarzgeld? Schließlich muß er somit keine Mwst abführen, da es keine Beweise gibt.

Ob ich mich an das Finanzamt wenden sollte?
lans ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 21:46   #6
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
finde es auch zumindest ungewöhnlich, dass er sich weigert, eine Rechnung zu schreiben.
Da es zudem ein "technischer Artikel" ist - wie du schreibst - ist eine Rechnung ja auch für eventuelle Garantieansprüche notwendig, also auch für Privatpersonen.

Und spätestens auf Nachfrage sollte jeder gewerbliche Verkäufer eine Rechnung ausstellen, riecht wirklich arg nach "Schwarzgeld" machen

hatte bei einem online-Kauf - in einem "seriösen" shop, noch nicht mal ebay - mal das Erlebnis, dass der gelieferten Ware - auch ein "technischer Artikel" mit mehreren Jahren Garantie und für mehrere 100 Euro per Vorkasse erworben, nur eine Rechnung über exakt den halben von mir bezahlten Betrag beilag.
Hab' dann mal Konten verglichen: das Konto, auf das ich per Vorkasse überwiesen hatte, tauchte auf der beiliegenden Rechnung gar nicht auf.
Hab' dann beim Shop nach einer korrekten Rechnung nachgefragt, aber keine bekommen ... das war mir dann auch zu doof und ich habe die Ware dann zurückgeschickt (und später woanders gekauft)
Bin mir auch recht sicher, dass da am FA nebenher gearbeitet wurde
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2006, 01:12   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2006
lans macht alles soweit korrekt
Danke für die Antwort Thomas,

ich bin mir ebenfalls recht sicher, daß der Ebayer, der übrigens 100% positive Bewertungen bis dato bekam, die Mwst unterschlägt.

Weiß vielleicht jemand, an wen ich mich wenden kann?
Bzw. wie kann ich eigentlich diese Ausgabe buchen? Geht das überhaupt ohne Rechnung?
lans ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2006, 06:18   #8
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Als Beleg für die Betriebsausgabe reicht der Ausdruck aus e-bay, dass du den Zuschlag bekommen hast und der entsprechende Überweisungsbeleg.

Die Vorsteuer allerdings ist weg, da keine Rechnung gem. §14 UStG vorliegt.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2006, 18:56   #9
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Weiß vielleicht jemand, an wen ich mich wenden kann?
Das Ausstellen einer Rechnung gehört zu den Nebenpflichten des Kaufvertrags. Insofern ist der Lieferant dazu verpflichtet.

A 183 Abs. 5 UStR
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584815

Du kannst ihm diesen Link posten und ihn auf seine Pflichten hinweisen und wenn er dann noch nichts macht kannst du ihm einen Anwalt auf den Hals hetzen, ob sich das lohnt ist eine andere Sache.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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