Sofern diese Einkäufe den Wert von 100 € (ab 2007 150 €) nicht überschreiten denke ich: ja.
Belege hast du ja, ab 100 € braucht es 'ne ordentliche Rechnung.
Hallo,
ich konnte zu meiner Frage keinen Thread finden, deshalob stelle ich Dir Frage jetzt einfach mal:
Ich habe soeben ein Nebengewerbe angemeldet als Tontechniker. Ich möchte nebenher das eine oder andere Mal mich samt meiner Beschallungsanlage vermieten.
Jetzt habe ich schon im Laufe dieses Kalenderjahres sehr viel Equipment über ebay gekauft, weil einfach billiger als neu im Laden.
Meine Frage: Kann ich diese Sachen, die ich
a) bereits vor der Gewerbeanmeldung (aber im gleichen Jahr) und
b) von Privat, also ohne Rechnung (ebay-Belege und Kontoauszüge aber vorhanden)
gekauft habe, steuerlich absetzen (meinen spärlichen Einkünften gegen verrechnen) ?
Weiss da jemand Bescheid?
Vielen Dank,
Robert
Sofern diese Einkäufe den Wert von 100 € (ab 2007 150 €) nicht überschreiten denke ich: ja.
Belege hast du ja, ab 100 € braucht es 'ne ordentliche Rechnung.
Ist nur wichtig für den Vorsteuerabzug, vgl. §14 UStG.Zitat von dorintia
Betriebsausgabe ist jede durch den Betrieb veranlasste Ausgabe, egal ob eine Rechnug vorliegt oder nicht. Will man jedoch den Vorsteuerbazug in Anspruch nehmen, dann benötigt man zwingend eine ordnungsgemäße Rechnung (Außnahme=Kleinbetragsrechnung).
Es besteht für Dich die Möglichkeit, die von Dir bereits gekauften Gegenstände als Privateinlage zu behandeln.
Jedoch ist nicht alles direkt Aufwand.
Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens deren Anschaffungskosten unter 410,- netto (bei Kleinunternehmern, bzw. nicht VoSt-Abzugsberechtigten Unternehmen 410,- brutto) liegen sind sofort als Betriebsausgabe abzugfähig.
Wirtschaftsgüter die teurer sind müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Bsp.:
Du hast Dir im Januar 2006 einen CD-Player für 500,- gekauft. Diesen willst du im November als Privateinlage behandeln.
Anschaffungskosten: 500,-
Betriesgewöhnliche Nutzungsdauer: 7 Jahre (lt. AfA-Tabelle)
AfA für ein Jahr: 71,43
Du ziehst nun 10/12 (der CD-Player war 10 Monate in deinem Privatvermögen) des AfA Betrages von Anschaffungskosten ab, das Ergebnis ist der sog. Teilwert.
500 - 59,53 (71,43x10/12) = 440,47
Du buchst nun in deiner Buchführung Geschäftsausstattung an Privateinlage (447,47 €)
Diese 447,47 muss du nun über die restliche AfA-Laufzeit verteilen, sprich für das Jahr 2006 hast du noch 11,90 AfA- Volumen, also Betriebsausgabe.
In den folgenden sechs Jahren (2007 - 2012) kannst du jeweils 71,43 als Betriebsausgabe verbuchen (AfA an Geschäftsausstattung)
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Ist zwar nicht "mein" Thread, aber trotzdem ganz lieben Dank für das anschauliche Beispiel, MaWeSol! Jetzt habe ich das mit den Abschreibungen und Privateinlagen auch endlich mal kapiert...![]()
Danke MaWeSol. Ich dachte man bräuchte da immer 'ne ordentliche Rechnung um höhere Beträge vernünftig nachzuweisen.
Aber vorteilhaft wenn's auch ohne geht.
Wie mach ich das in der EÜR? Ist da ja "nur" eine Ausgabe, setzt ich das einfach zum Teilwert (wenn's schon bissl älter ist) an. Aber wie betiteln?
In der EÜR taucht ja lediglich die AfA auf, nicht das Wirtschaftsgut mit seinem (Teil-)wert.Zitat von dorintia
Wenn du z.B. einen PC einlegst, dann buchst du diesen ja auf das entsprechende Anlagekonto. Die Abschreibung wird ja dann "AfA an Anlagekonto" gebucht. Das Konto "Abschreibung" taucht ja dann in deiner Gewinnermittlung auf.
Das Konto "Privateinlage" taucht nicht in der EÜR auf.
Legst du ein Wirtschaftsgut ein, welches direkt Aufwand ist, z.B. Büromaterial, dann buchst du das direkt auf das entsprechende Aufwandskonto.
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Bei der EÜR hab ich keine Konten (da hab ich nur Ausgaben)... ich meine/frage nur wie man so 'nen Gegenstand, egal ob GWG oder nicht, ohne ordentliche Rechnung dann bezeichnen soll?
Einfach z.B. Ausgabe: PC oder sollte/muss da auch schon irgendwie ersichtlich sein das der mal Privatvermögen war? Oder ist egal?
So wie du es auch bezeichnen würdest, wenn du eine Rechnung hättest.Zitat von dorintia
Ob das ganze eine Privateinlage oder vom betrieblichen Bankkonto bezahlt wurde, muss in der EÜR nicht aufgeführt werden. Die EÜR stellt ja lediglich Einnahmen - Ausgaben dar.
Bei einer Bilanz wäre das was anderes...
Hier müssen auch die Konten Privateinlage, bzw. Privatentnahme, sowie die Geldkonten, etc. aufgeführt werden.
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Hallo Zusammen,
ich habe über goggel diesen alten Fred ausgegraben und da ist eine Frage offen geblieben die mich auch interessiert.
Also ich kaufe bei Ebay etwas von einer Privatperson für mein Gewerbe.
Reichen da der Ebay-Beleg und der Kontoauszug völlig aus?
Eine Rechnung erhalte ich ja von der Privatperson nicht und das ich mir da keine Vorsteuer ziehen kann ist mir auch völlig klar.
Vielen Dank im Voraus!
Gruss kein_Nick
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Doch, das steht da schon.
Wenn du den Zahlungsnachweis hast und ggfl. die gewerbliche Nutzung nachweisen kannst, ist es eine gewerbliche Ausgabe.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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