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Alt 15.11.2006, 00:17   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2006
kisslinger macht alles soweit korrekt

Kauf von Privat (ebay) steuerlich absetzbar?


Hallo,
ich konnte zu meiner Frage keinen Thread finden, deshalob stelle ich Dir Frage jetzt einfach mal:

Ich habe soeben ein Nebengewerbe angemeldet als Tontechniker. Ich möchte nebenher das eine oder andere Mal mich samt meiner Beschallungsanlage vermieten.
Jetzt habe ich schon im Laufe dieses Kalenderjahres sehr viel Equipment über ebay gekauft, weil einfach billiger als neu im Laden.

Meine Frage: Kann ich diese Sachen, die ich
a) bereits vor der Gewerbeanmeldung (aber im gleichen Jahr) und
b) von Privat, also ohne Rechnung (ebay-Belege und Kontoauszüge aber vorhanden)
gekauft habe, steuerlich absetzen (meinen spärlichen Einkünften gegen verrechnen) ?

Weiss da jemand Bescheid?

Vielen Dank,
Robert
kisslinger ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 15.11.2006, 00:21   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Sofern diese Einkäufe den Wert von 100 € (ab 2007 150 €) nicht überschreiten denke ich: ja.
Belege hast du ja, ab 100 € braucht es 'ne ordentliche Rechnung.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2006, 06:38   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von dorintia
Sofern diese Einkäufe den Wert von 100 € (ab 2007 150 €) nicht überschreiten denke ich: ja.
Belege hast du ja, ab 100 € braucht es 'ne ordentliche Rechnung.
Ist nur wichtig für den Vorsteuerabzug, vgl. §14 UStG.

Betriebsausgabe ist jede durch den Betrieb veranlasste Ausgabe, egal ob eine Rechnug vorliegt oder nicht. Will man jedoch den Vorsteuerbazug in Anspruch nehmen, dann benötigt man zwingend eine ordnungsgemäße Rechnung (Außnahme=Kleinbetragsrechnung).


Es besteht für Dich die Möglichkeit, die von Dir bereits gekauften Gegenstände als Privateinlage zu behandeln.

Jedoch ist nicht alles direkt Aufwand.

Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens deren Anschaffungskosten unter 410,- netto (bei Kleinunternehmern, bzw. nicht VoSt-Abzugsberechtigten Unternehmen 410,- brutto) liegen sind sofort als Betriebsausgabe abzugfähig.

Wirtschaftsgüter die teurer sind müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Bsp.:

Du hast Dir im Januar 2006 einen CD-Player für 500,- gekauft. Diesen willst du im November als Privateinlage behandeln.

Anschaffungskosten: 500,-
Betriesgewöhnliche Nutzungsdauer: 7 Jahre (lt. AfA-Tabelle)
AfA für ein Jahr: 71,43

Du ziehst nun 10/12 (der CD-Player war 10 Monate in deinem Privatvermögen) des AfA Betrages von Anschaffungskosten ab, das Ergebnis ist der sog. Teilwert.

500 - 59,53 (71,43x10/12) = 440,47

Du buchst nun in deiner Buchführung Geschäftsausstattung an Privateinlage (447,47 €)

Diese 447,47 muss du nun über die restliche AfA-Laufzeit verteilen, sprich für das Jahr 2006 hast du noch 11,90 AfA- Volumen, also Betriebsausgabe.

In den folgenden sechs Jahren (2007 - 2012) kannst du jeweils 71,43 als Betriebsausgabe verbuchen (AfA an Geschäftsausstattung)
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2006, 09:38   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2006
Ort: Dresden
SebastianM ist auf einem guten Weg
Ist zwar nicht "mein" Thread, aber trotzdem ganz lieben Dank für das anschauliche Beispiel, MaWeSol! Jetzt habe ich das mit den Abschreibungen und Privateinlagen auch endlich mal kapiert...
SebastianM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2006, 11:44   #5
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Danke MaWeSol. Ich dachte man bräuchte da immer 'ne ordentliche Rechnung um höhere Beträge vernünftig nachzuweisen.
Aber vorteilhaft wenn's auch ohne geht.

Wie mach ich das in der EÜR? Ist da ja "nur" eine Ausgabe, setzt ich das einfach zum Teilwert (wenn's schon bissl älter ist) an. Aber wie betiteln?
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2006, 22:50   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von dorintia
Wie mach ich das in der EÜR? Ist da ja "nur" eine Ausgabe, setzt ich das einfach zum Teilwert (wenn's schon bissl älter ist) an. Aber wie betiteln?
In der EÜR taucht ja lediglich die AfA auf, nicht das Wirtschaftsgut mit seinem (Teil-)wert.

Wenn du z.B. einen PC einlegst, dann buchst du diesen ja auf das entsprechende Anlagekonto. Die Abschreibung wird ja dann "AfA an Anlagekonto" gebucht. Das Konto "Abschreibung" taucht ja dann in deiner Gewinnermittlung auf.

Das Konto "Privateinlage" taucht nicht in der EÜR auf.

Legst du ein Wirtschaftsgut ein, welches direkt Aufwand ist, z.B. Büromaterial, dann buchst du das direkt auf das entsprechende Aufwandskonto.
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MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2006, 23:00   #7
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Bei der EÜR hab ich keine Konten (da hab ich nur Ausgaben)... ich meine/frage nur wie man so 'nen Gegenstand, egal ob GWG oder nicht, ohne ordentliche Rechnung dann bezeichnen soll?

Einfach z.B. Ausgabe: PC oder sollte/muss da auch schon irgendwie ersichtlich sein das der mal Privatvermögen war? Oder ist egal?
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2006, 23:08   #8
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von dorintia
[...]frage nur wie man so 'nen Gegenstand, egal ob GWG oder nicht, ohne ordentliche Rechnung dann bezeichnen soll?

Einfach z.B. Ausgabe: PC oder sollte/muss da auch schon irgendwie ersichtlich sein das der mal Privatvermögen war? Oder ist egal?
So wie du es auch bezeichnen würdest, wenn du eine Rechnung hättest.

Ob das ganze eine Privateinlage oder vom betrieblichen Bankkonto bezahlt wurde, muss in der EÜR nicht aufgeführt werden. Die EÜR stellt ja lediglich Einnahmen - Ausgaben dar.

Bei einer Bilanz wäre das was anderes...
Hier müssen auch die Konten Privateinlage, bzw. Privatentnahme, sowie die Geldkonten, etc. aufgeführt werden.
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MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
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