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Zitat von dorintia
Sofern diese Einkäufe den Wert von 100 € (ab 2007 150 €) nicht überschreiten denke ich: ja.
Belege hast du ja, ab 100 € braucht es 'ne ordentliche Rechnung.
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Ist nur wichtig für den Vorsteuerabzug, vgl.
§14 UStG.
Betriebsausgabe ist jede durch den Betrieb veranlasste Ausgabe, egal ob eine Rechnug vorliegt oder nicht. Will man jedoch den Vorsteuerbazug in Anspruch nehmen, dann benötigt man zwingend eine ordnungsgemäße Rechnung (Außnahme=Kleinbetragsrechnung).
Es besteht für Dich die Möglichkeit, die von Dir bereits gekauften Gegenstände als Privateinlage zu behandeln.
Jedoch ist nicht alles direkt Aufwand.
Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens deren Anschaffungskosten unter 410,- netto (bei Kleinunternehmern, bzw. nicht VoSt-Abzugsberechtigten Unternehmen 410,- brutto) liegen sind sofort als Betriebsausgabe abzugfähig.
Wirtschaftsgüter die teurer sind müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Bsp.:
Du hast Dir im Januar 2006 einen CD-Player für 500,- gekauft. Diesen willst du im November als Privateinlage behandeln.
Anschaffungskosten: 500,-
Betriesgewöhnliche Nutzungsdauer: 7 Jahre (lt. AfA-Tabelle)
AfA für ein Jahr: 71,43
Du ziehst nun 10/12 (der CD-Player war 10 Monate in deinem Privatvermögen) des AfA Betrages von Anschaffungskosten ab, das Ergebnis ist der sog. Teilwert.
500 - 59,53 (71,43x10/12) = 440,47
Du buchst nun in deiner Buchführung Geschäftsausstattung an Privateinlage (447,47 €)
Diese 447,47 muss du nun über die restliche AfA-Laufzeit verteilen, sprich für das Jahr 2006 hast du noch 11,90 AfA- Volumen, also Betriebsausgabe.
In den folgenden sechs Jahren (2007 - 2012) kannst du jeweils 71,43 als Betriebsausgabe verbuchen (AfA an Geschäftsausstattung)