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Alt 16.11.2006, 11:51   #1
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Sven0 macht alles soweit korrekt

Private Telefon- und PC-Nutzung für Selbstständige nicht steuerfrei


Die für Arbeitnehmer nach Paragraph 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz steuerfreie Privatnutzung von betrieblichen Computern und Telefonen kann nicht auf Selbstständige übertragen werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden, teilt das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) mit (Az.: XI R 50/05). Demnach müssen Selbstständige ihren privaten Nutzungsanteil als Entnahme versteuern.

Quelle: http://www.teltarif.de/arch/2006/kw46/s23837.html

Was bedeutet das für die EÜR?

Man muss z.b. die Telefonrechnung als Ausgabe zu 100% ansetzen und den Privatanteil (z.b. 10%) als Einnahme, richtig? Die USt. wird dann ebenso geteilt, richtig?
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Alt 16.11.2006, 11:59   #2
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Du kannst doch gleich nur 90 % ansetzen ....

Und wo erlauben die AG auf breiter Font die private Nutzung dieser Geräte?
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2006, 18:38   #3
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Zitat:
Zitat von Sven0
Was bedeutet das für die EÜR?

Man muss z.b. die Telefonrechnung als Ausgabe zu 100% ansetzen und den Privatanteil (z.b. 10%) als Einnahme, richtig? Die USt. wird dann ebenso geteilt, richtig?
Das bedeutet, das du den privaten Teil der Telefonkosten als "Privatentnahme" behandel musst. Ggf. fällt hierauch USt an, wenn du VoSt-Abzugsberechtigt bist.

Beim Telefon kannst du den Anteil schätzen, bei den Pkw-Kosten nicht, da ist die sog. 1%-Regel anzuwenden.

Zitat:
Zitat von dorintia
Du kannst doch gleich nur 90 % ansetzen ....
Das geht m.E. nicht, da die durch das betriebliche Telefon verursachten Kosten grnds. erst mal Betriebsausgaben sind. Über den "Eigenverbrauch" wird dann aus einem Teil der Kosten eine "Privatentnahme" gemacht?
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2006, 18:59   #4
TP-Lady-Mod
 
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Nunja, oft ist es doch, besonders bei nebenberuflich Selbständigen, so, das das Telefon zuerst da war und die wenigsten das dann in's "Betriebsvermögen" aufnehmen. Wir haben doch in diesen Fällen schon oft so diskutiert: setz 50 % an, das dürfte das FA problemlos anerkennen, falls doch mehr... kontrollier das mal 1 oder 2 Monate... muss man ja dem FA glaubhaft machen etc.

Und irgendwie ist mir einfach (FA lässt grüßen ) auch klar, das privateTelefonate die ein Selbstständiger von seinem Beriebstelefon in seinen gewerbl. Räumen aus führt nicht einfach Betriebsausgaben sind.... das es wahrscheinlich trotzdem gemacht wird und niemand genauer hinguckt.... nunja.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2006, 10:58   #5
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Sven0 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von MaWeSol
Das bedeutet, das du den privaten Teil der Telefonkosten als "Privatentnahme" behandel musst. Ggf. fällt hierauch USt an, wenn du VoSt-Abzugsberechtigt bist.
Und diese Privatentnahme wird als Einnahme in der EÜR zzgl. dessen anteiliger USt. verbucht, richtig?
Sven0 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2006, 17:41   #6
TP-Moderator
 
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Zitat:
Zitat von Sven0
Und diese Privatentnahme wird als Einnahme in der EÜR zzgl. dessen anteiliger USt. verbucht, richtig?
Vom Ergebnis her ist dies eine Einnahme, steuerlicher Begriff hierfür ist z.B. "Eigenverbrauch" oder "Verwendung von Gegenständen für Zwecke auserhalb des Unternehmens".

Auf den Eigenverbrauch rechnest du USt, richtig.
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