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Thema: Kaputtes Computerbauteil: gebrauchter Ersatz zulässig?

  1. #1
    TP-Junior megamanX macht alles soweit korrekt Avatar von megamanX
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    Kaputtes Computerbauteil: gebrauchter Ersatz zulässig?

    Hallo Leute,

    in meinem jetzt fast genau 2 Jahre alten PC (Kaufdatum: 17.11.2004) ist vor etwa eineinhalb Wochen die Grafikkarte kaputtgegangen, der Lüfter ist abgefallen und sie hatte leichte Brandspuren. War auch nicht meine Schuld, bin jetzt nicht unbedingt ein Modder oder so.
    Habe beim Hersteller angerufen, die haben mir mitgeteilt, sie würden mir umgehend Ersatz schicken - und zwar das gleiche Modell. Da habe ich mich etwas gewundert, immerhin ist die schon ganz schön alt. Aber da die, wie ich irgendwo mal gelesen hatte, wohl nur für den Hersteller produziert worden war, konnte das ja auch möglich sein.
    Heute kommt also die Graka an, im Päckchen in einem Plastiktütchen verpackt. Und sie zeigt sichtbare Gebrauchsspuren: An den Elkos und ICs auf der Karte sind Staubspuren, d.h. dass der Lüfter ganz offensichtlich in Betrieb war.
    Jetzt ist meine Frage, ob das zulässig ist, dass mir als Ersatz für meine Karte eine (offensichtlich) gebrauchte zugeschickt wird. Und wie ist das da jetzt mit der Gewährleistung?

    Gruß

    Gerrit
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  2. #2
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    Zitat Zitat von megamanX
    Und wie ist das da jetzt mit der Gewährleistung?
    Das hättest du den Hersteller doch direkt fragen können.... aber ich nehme mal an oder hoffe mal das der das unter der freiwilligen Garantie abwickelt. Bei Gewährleistung hättest du jetzt nämlich die Beweispflicht.

    Und kann gut sein, das bei dieser freiwilligen Garantie auch Gebrauchtteile benutzt werden dürfen, das Ding muss halt nur funktionieren.

  3. #3
    TP-Specialist Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Avatar von Stefan
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    Theorethisch könnt's auch im Lager verstaubt sein. Eine gebrauchte Karte ist meiner Ansicht nach rechtens, denn das Gesetzt spricht nur von "mangelfrei" (§ 439 BGB - Nacherfüllung).

    Gruß Stefan

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