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16.11.2006, 21:57
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Geldgeschenk auf´s Geschäftskonto?
Hallo an alle,
ich bin noch Bezieher von ALGII, dabei mich selbständig zu machen und möchte Geld empfangen, welches als Geschenk zur Unterstützung des Geschäfts dienen soll. Welche Auswirkungen haben solche Einzahlungen auf mich, wenn diese auf meinem Geschäftskonto eingehen? Ein Bekannter teilte mir mit, derartige Beträge würden nicht in Verbindung mit den zu versteuernden Beträgen gebracht und auch nicht mit dem Leistungsbezug von ALG II. (?)
Danke!
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16.11.2006, 22:24
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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MIt anderen Worten: Jeder ALG II Empfänger kann jetzt ein Gewerbe anmelden und dort Einnahmen als "Geschenke" einfach so kassieren, ohne Steuern und Asuwirkungen auf das ALG II? DAS kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
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17.11.2006, 13:05
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Sorry, aber gefragt ist nach den Auswirkungen und nicht danach, ob Ihr Euch das vorstellen könnt. Es gibt viele Verfahren, die ich mir auch nicht vorgestellt habe, aber die ich später wahrnehmen musste. Also bitte nicht so subjektiv! ;-)
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17.11.2006, 13:49
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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m.E. sind diese "Geschenke" als Einnahmen zu verbuchen (zumindest was das ALG angeht). Die Frage ist, wieviel Geld ist es und von wem? Es gibt da ja auch noch so was wie Schenkungssteuer...
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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18.11.2006, 05:09
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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In der Grundlage haben solche Schenkungen klare Auswirkungen auf das ALG II, da das Zuflussprinzip gilt: Sie müssen angezeigt werden und werden vollständig vom ALG II abgezogen (kein Freibetrag!). Es sind also keine Einnahmen im Sinne der Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, bei denen ein "Freibetrag" abgezogen werden kann.
Eventuell mögliche Ausnahme: Es handelt sich um eine klar zweckgebundene Zuwendung, die aber glaubhaft gemacht werden muß, was sicherlich nicht so einfach ist. Denkbar wäre in diesem Fall vielleicht ein privater Darlehnsvertrag (ich sage bewußt "vielleicht").
Alles ohne Gewähr!
lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....
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18.11.2006, 11:31
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Privater Darlehnsvertrag klingt gut und wäre problemlos, das Geld kommt schließlich von meinen Eltern und Schwiegereltern. Der Eingang wird auf dem Geschäftskonto der Firma verbucht. Das hat mit dem Geld, das zur Bestreitung des Lebensunterhaltes als ALG II gezahlt wird, nichts zu tun, denn das wird ja nicht auf ein Firmenkonto überwiesen. Ich kann dann bspw. nicht 100 € davon abheben und meine privaten Versicherungen bezahlen oder Lebensmittel davon kaufen. Es muß dementsprechend zweckgebunden im Unternehmen eingesetzt werden (z.B. Wareneinkauf), was man ja mit Belegen (Rechnungen, Kontoauszüge etc.) nachweisen kann. Ich werd´ nächste Woche wohl mal beim Finanzamt nachhaken.
Danke soweit!
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18.11.2006, 13:30
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Könnte ggf. auch von der Rechtsform des Unternehmens abhängen. Beim Kleingewerbe ist es ja z. B. so, das dir das Geld auf dem Geschäftskonto auch direkt gehört.
Darlehensvertrag klingt für mich realistischer, dann hast Du das ganze ja nicht als Geschenk erhalten sondern mußt auch eine entsprechende Forderung an den Darlehensgeber einbuchen.
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18.11.2006, 18:51
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von ThomasMo
Darlehensvertrag klingt für mich realistischer, dann hast Du das ganze ja nicht als Geschenk erhalten sondern mußt auch eine entsprechende Forderung an den Darlehensgeber einbuchen.
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Korrigiert mich, aber bei 'nem Einzelunternehmen mit EÜR buch ich keine Forderung aus 'nem Kredit ein. Ich kann den Betrag auch nicht gegen meine Einnahmen rechnen.
Die davon finanzierten Anschaffungen (Ausgaben) kann ich natürlich geltend machen. Beides wäre ja doppelt gemoppelt  .
Das einzige was ich geltend machen kann sind die Zinsen.
Und auch bei doppelter Buchführung verhält sich so eine "Geldeinlage" gewinnneutral.
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18.11.2006, 19:06
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von ThomasMo
Darlehensvertrag klingt für mich realistischer, dann hast Du das ganze ja nicht als Geschenk erhalten sondern mußt auch eine entsprechende Forderung an den Darlehensgeber einbuchen.
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Aber wenn ich ein Darlehen aufnehme, dann buche ich eine Verbindlichkeit ein, habe ja Schulden, die ich zurückzahlen muss...
Zitat:
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Zitat von dorintia
Korrigiert mich, aber bei 'nem Einzelunternehmen mit EÜR buch ich keine [...] aus 'nem Kredit ein.
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richtig.
Zitat:
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Zitat von dorintia
Und auch bei doppelter Buchführung verhält sich so eine "Geldeinlage" gewinnneutral.
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auch richtig.

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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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