Auf Grundlage eines aktuellen Erlasses (v. 07.06.2006, S 0230 – 10 St 41M) des Bayrischen Landesamtes für Steuern versucht die Finanzverwaltung, Internetangebote auf mögliche steuerliche Relevanz zu prüfen.
Bei Ebay und Co. bieten eine große Anzahl von Verkäufern regelmäßig Waren unternehmerisch an, ohne dafür ein Gewerbe anzumelden.
Die Finanzverwaltung hat die Möglichkeit, sowohl Einzel- als auch Sammelauskunftsersuchen an die Betreiber der Internetplattformen zu richten.
Die Anfrage wird vom zuständigen Finanzamt dann gestartet, wenn es Hinweise auf steuerlich bedeutsame Umstände gibt, z.B. wenn jemand mehrfach neue Waren (CDs, DVDs, Bekleidung, etc.) oder sehr wertvolle Gegenstände versteigert.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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