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Thema: Ebay Gebühren zurück bekommen am Jahresende?

  1. #1
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    Ebay Gebühren zurück bekommen am Jahresende?

    Hallo gibt es irgendwie eine Möglichkeit Ebaygebühren ganz oder teilweise zurück erstattet zu bekommen vom FA ???

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    "erstattet"? - wieso das?
    bekomme ich meine Strom-, Telefon-, Mietkosten dann auch "erstattet"?

    nee, erstattet bekommst du sie nicht, aber du kannst sie natürlich als "Betriebsausgaben" angeben*, dadurch verringert sich dein Gewinn und dadurch das zu versteuernde Einkommen.
    Also zahlst du - in Höhe deines individuellen Steuersatzes - weniger Steuern dann

    * wenn zu deinem Gewerbe ebay-Gebühren begründbar sind natürlich nur

  3. #3
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    was meinst du mit ebay gebühren begründbar?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Jordan
    was meinst du mit ebay gebühren begründbar?
    Er meint damit generell, das nur Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, die auch wirklich welche sind. Begründbar, belegbar, beweisbar etc. ....

  5. #5
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    ja ebayrechnung halt. wo ist das prob

  6. #6
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Och mönsch... angenommen ich hab 'nen Online-Shop über den ich meine Waren gewerblich verkaufe, oder auch 'nen Ladengeschäft, völlig egal... ebay nutze ich fast gar nicht... verkaufe da aber privat die Gebrauchtsachen meiner Kinder, meinen alten Hausrat etc. ... könnte manch einer ja auf die "glorreiche" Idee kommen die ebay-Rechnungen einfach mit zur EÜR zu legen....

  7. #7
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia
    Och mönsch... angenommen ich hab 'nen Online-Shop über den ich meine Waren gewerblich verkaufe, oder auch 'nen Ladengeschäft, völlig egal... ebay nutze ich fast gar nicht... verkaufe da aber privat die Gebrauchtsachen meiner Kinder, meinen alten Hausrat etc. ... könnte manch einer ja auf die "glorreiche" Idee kommen die ebay-Rechnungen einfach mit zur EÜR zu legen....
    genau das werden auch einige so machen...

  8. #8
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    2 ebay-accounts, einer privat, einer gewerblich, und das Problem ist gelöst

    Außerdem steht in der Rechnung ja immer der Auktionstitel bei jedem Posten mit drin.

  9. #9
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    Richtig! Thomas hats drauf

  10. #10
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Thomas
    [...]meine Stromkosten[...] auch "erstattet"?
    Das nicht, aber wenn du genug verbrauchst kannst du einen Antrag auf Erstattung der Stromsteuer stellen.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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