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Alt 18.11.2006, 19:15   #1
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glowy bringt sich richtig ein
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Nebenbei als Schüler Geld verdienen - Gewerbe oder nicht?


Hallo ihr lieben,

ich möchte mal fragen, wie es denn rechtlich so aussieht mit kleineren (eher schlecht bezahlten) Nebenjobs als Schüler. Wenn mich jemand anschreibt, ob ich ihm gegen Bezahlung eine kleine Website gestalten könnte und dafür 50 € kriege, ist dann dann so ok oder muss ich schon für diese kleinen Beträge ein Gewerbe einrichten? Was für "Vorteile" hat denn so ein Gewerbe, was brauche ich dafür, was nützt / erlaubt es mir etc.? Ich gehe bei meinen Projekten davon aus, dass ich nicht mehr als 1000 € pro Jahr verdiene.

Wie sieht es aus?


Viele Grüße und ich würde ich mich über eure Meinung freuen.

PythOn_tp
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Alt 18.11.2006, 20:02   #2
321
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Ort: Die Insel in Europa die aus Europa erst Europa macht _________________________ Nähe Lenzburg
321 hilft, wo's geht321 hilft, wo's geht321 hilft, wo's geht
Nenne die paar Euro 'Unkosten-Entschädigung' statt Lohn oder Honorar.
Ausserdem kann solche Beträge jeder aus der Portokasse bezahlen und soll nicht noch eine Quittung verlangen.
Pragmatisch - praktisch - gut
__________________
[321 Name="Joe"]
wie immer, lieber gleich mit notepad, dem Editor meines Vertrauens
[/321]


use my HTML-Tester

Motto'06: Mut zur deutschen Sprache!
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Alt 18.11.2006, 20:05   #3
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Nenne die paar Euro 'Unkosten-Entschädigung' statt Lohn oder Honorar.
wäre im Endeffekt ein Verlustgeschäft wenn man alle Kosten gegenrechnet. Also steuerliche Liebhaberei, so dass kein Gewerbe anzumelden ist.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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Alt 19.11.2006, 16:42   #4
TP-Insider
 
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glowy bringt sich richtig ein
Ok danke.
glowy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2006, 18:57   #5
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Lucie kann nur besser werden
wäre im Endeffekt ein Verlustgeschäft wenn man alle Kosten gegenrechnet. Also steuerliche Liebhaberei, so dass kein Gewerbe anzumelden ist.

Gruß
Sven

Sven:
Die Prüfung und Entscheidung , ob ein Liebhabereibetrieb vorliegt, obliegt aber ausschließlich dem FA!

PythOn_tp

Schreiben Sie genau auf, was Sie von wem bekommen haben und warten Sie es ab!
Bei einer Nachfrage haben Sie " was in der Hand"--dann dürfte alles oK. sein.
Lucie
Lucie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2006, 23:48   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Lucie
Schreiben Sie genau auf, was Sie von wem bekommen haben und warten Sie es ab!
Bei einer Nachfrage haben Sie " was in der Hand"--dann dürfte alles oK. sein.
Was denn abwarten? Wenn kein Gewerbe angemeldet ist werden wohl auch keine Nachfragen kommen...
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2006, 00:30   #7
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
Lucie kann nur besser werden
Eine Nachfrage kann z.B. kommen, wenn eine Kontollmitteilung, die ein Betriebs-Prüfer schreibt über eine Quittung/Beleg , die der Auftraggeber in seiner Buchführung aufgenommen hat.
Dann könnte über das FA von PythOn_tp nachgeforscht werden, ob er steuerlich geführt wird.
Lucie
Lucie ist offline   Mit Zitat antworten
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