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18.11.2006, 19:15
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#1
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2005
Ort: Berlin
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Nebenbei als Schüler Geld verdienen - Gewerbe oder nicht?
Hallo ihr lieben,
ich möchte mal fragen, wie es denn rechtlich so aussieht mit kleineren (eher schlecht bezahlten) Nebenjobs als Schüler. Wenn mich jemand anschreibt, ob ich ihm gegen Bezahlung eine kleine Website gestalten könnte und dafür 50 € kriege, ist dann dann so ok oder muss ich schon für diese kleinen Beträge ein Gewerbe einrichten? Was für "Vorteile" hat denn so ein Gewerbe, was brauche ich dafür, was nützt / erlaubt es mir etc.? Ich gehe bei meinen Projekten davon aus, dass ich nicht mehr als 1000 € pro Jahr verdiene.
Wie sieht es aus?
Viele Grüße und ich würde ich mich über eure Meinung freuen.
PythOn_tp
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18.11.2006, 20:02
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Die Insel in Europa die aus Europa erst Europa macht _________________________ Nähe Lenzburg
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Nenne die paar Euro 'Unkosten-Entschädigung' statt Lohn oder Honorar.
Ausserdem kann solche Beträge jeder aus der Portokasse bezahlen und soll nicht noch eine Quittung verlangen.
Pragmatisch - praktisch - gut 
__________________
[321 Name="Joe"]
wie immer, lieber gleich mit notepad, dem Editor meines Vertrauens
[/321]
use my HTML-Tester
Motto'06: Mut zur deutschen Sprache!
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18.11.2006, 20:05
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Nenne die paar Euro 'Unkosten-Entschädigung' statt Lohn oder Honorar.
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wäre im Endeffekt ein Verlustgeschäft wenn man alle Kosten gegenrechnet. Also steuerliche Liebhaberei, so dass kein Gewerbe anzumelden ist.
Gruß
Sven
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19.11.2006, 16:42
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2005
Ort: Berlin
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Ok danke. 
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19.11.2006, 18:57
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
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wäre im Endeffekt ein Verlustgeschäft wenn man alle Kosten gegenrechnet. Also steuerliche Liebhaberei, so dass kein Gewerbe anzumelden ist.
Gruß
Sven
Sven:
Die Prüfung und Entscheidung , ob ein Liebhabereibetrieb vorliegt, obliegt aber ausschließlich dem FA!
PythOn_tp
Schreiben Sie genau auf, was Sie von wem bekommen haben und warten Sie es ab!
Bei einer Nachfrage haben Sie " was in der Hand"--dann dürfte alles oK. sein.
Lucie
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19.11.2006, 23:48
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Lucie
Schreiben Sie genau auf, was Sie von wem bekommen haben und warten Sie es ab!
Bei einer Nachfrage haben Sie " was in der Hand"--dann dürfte alles oK. sein.
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Was denn abwarten? Wenn kein Gewerbe angemeldet ist werden wohl auch keine Nachfragen kommen...
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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20.11.2006, 00:30
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
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Eine Nachfrage kann z.B. kommen, wenn eine Kontollmitteilung, die ein Betriebs-Prüfer schreibt über eine Quittung/Beleg , die der Auftraggeber in seiner Buchführung aufgenommen hat.
Dann könnte über das FA von PythOn_tp nachgeforscht werden, ob er steuerlich geführt wird.
Lucie
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