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Thema: Nebenbei als Schüler Geld verdienen - Gewerbe oder nicht?

  1. #1
    TP-Insider glowy bringt sich richtig ein Avatar von glowy
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    Cool Nebenbei als Schüler Geld verdienen - Gewerbe oder nicht?

    Hallo ihr lieben,

    ich möchte mal fragen, wie es denn rechtlich so aussieht mit kleineren (eher schlecht bezahlten) Nebenjobs als Schüler. Wenn mich jemand anschreibt, ob ich ihm gegen Bezahlung eine kleine Website gestalten könnte und dafür 50 € kriege, ist dann dann so ok oder muss ich schon für diese kleinen Beträge ein Gewerbe einrichten? Was für "Vorteile" hat denn so ein Gewerbe, was brauche ich dafür, was nützt / erlaubt es mir etc.? Ich gehe bei meinen Projekten davon aus, dass ich nicht mehr als 1000 € pro Jahr verdiene.

    Wie sieht es aus?


    Viele Grüße und ich würde ich mich über eure Meinung freuen.

    PythOn_tp

  2. #2
    321
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    Nenne die paar Euro 'Unkosten-Entschädigung' statt Lohn oder Honorar.
    Ausserdem kann solche Beträge jeder aus der Portokasse bezahlen und soll nicht noch eine Quittung verlangen.
    Pragmatisch - praktisch - gut
    [321 Name="Joe"]
    wie immer, lieber gleich mit notepad, dem Editor meines Vertrauens
    [/321]


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  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Nenne die paar Euro 'Unkosten-Entschädigung' statt Lohn oder Honorar.
    wäre im Endeffekt ein Verlustgeschäft wenn man alle Kosten gegenrechnet. Also steuerliche Liebhaberei, so dass kein Gewerbe anzumelden ist.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    TP-Insider glowy bringt sich richtig ein Avatar von glowy
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    Ok danke.

  5. #5
    TP-Member Lucie kann nur besser werden
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    wäre im Endeffekt ein Verlustgeschäft wenn man alle Kosten gegenrechnet. Also steuerliche Liebhaberei, so dass kein Gewerbe anzumelden ist.

    Gruß
    Sven

    Sven:
    Die Prüfung und Entscheidung , ob ein Liebhabereibetrieb vorliegt, obliegt aber ausschließlich dem FA!

    PythOn_tp

    Schreiben Sie genau auf, was Sie von wem bekommen haben und warten Sie es ab!
    Bei einer Nachfrage haben Sie " was in der Hand"--dann dürfte alles oK. sein.
    Lucie

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Lucie
    Schreiben Sie genau auf, was Sie von wem bekommen haben und warten Sie es ab!
    Bei einer Nachfrage haben Sie " was in der Hand"--dann dürfte alles oK. sein.
    Was denn abwarten? Wenn kein Gewerbe angemeldet ist werden wohl auch keine Nachfragen kommen...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  7. #7
    TP-Member Lucie kann nur besser werden
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    Eine Nachfrage kann z.B. kommen, wenn eine Kontollmitteilung, die ein Betriebs-Prüfer schreibt über eine Quittung/Beleg , die der Auftraggeber in seiner Buchführung aufgenommen hat.
    Dann könnte über das FA von PythOn_tp nachgeforscht werden, ob er steuerlich geführt wird.
    Lucie

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