Also ... in deiner EkSt-Erklärung musst du ja alle deine Einkünfte angeben, also deine Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis (da gibst du ja auch die schon gezahlte Lohnsteuer an) und den per EÜR ermittelten Gewinn.
Beide Einkünfte werden zusammengerechnet und daraus deine zu zahlende EkSt. ermittelt.
Du kannst davon ausgehen, das wenn du auf dein Angestelltengehalt Steuer bezahlst und diese per Erklärung auch nicht vollständig wiederbekommst, das du auf die 1000 € Gewinn auch welche zahlen musst.
Aber es wird eben zusammengerechnet, z.Bsp. dann nicht 20000 € zu versteuernde Einkünfte sondern 21000 €.
Diese 45 % die dir begegnet sind, sind ein Schätzwert für welche die hauptberuflich selbständig sind auch auch noch Krankenkasse und so bezahlen müssen.


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