+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Einkommenssteuer und Lohnsteuer

  1. #1
    mak
    mak ist offline
    TP-Junior mak macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2006
    Beiträge
    6

    Einkommenssteuer und Lohnsteuer

    hallo zusammen,

    zu meiner frage folgender ausgangspunkt:

    ich bin angestellter und zusätzlicher kleinunternehmer (seit juli 2006) ohne
    mwst ausweisung.

    um meinen verdienst aufzubessern habe ich zustzlich ein kleingewerbe
    eröffnet wo ich zum jahresende ca. 1000 Euro Umsatz machen werde.
    um besser einschätzen zu können was mir von meinen umsatz als kleinunternehmer tatsächlich bleibt, habe ich das forum ein wenig durchstöbert, dabei sind mir folgende schlussfolgerungen geblieben mit der bitte diese zu korigieren falls diese nicht zutreffen:

    _ Zusätzlich zu meiner Lohnsteuer muss ich eine Einkommenssteuer 2007
    für die ca. 1000 Euro beim Finanzamt abgeben.

    _ Die Höhe der Einkommenssteuer richtet sich nicht nur nach den einnahmen
    aus dem kleinunternehmen sondern indirekt mit der Lohnsteuer aus dem
    Angestellten-Verhältnis? Oder hat das eine mit den anderen doch nichts
    zu tun.

    _ Auch wenn ich mit meinen Kleinunternehmen unter den 17.500 Euro bleibe,
    wird das Finanzamt auf jedenfall von mir Steuern verlangen und zwar vom
    Gewinn aus gerechnet.

    _ Der Gewinn errechnet sich aus Umsatz (Rechnungsbetrag auf Rechnungen)
    minus der Ausgaben wie z.B. Fachbücher? Was wenn ich als
    Berater/Programmierer keine weiteren Ausgaben habe?

    _ Sollte man bei jeder Kostenschätzung für den Kunden schon mal ca. 15% drauf rechnen damit man den für sich erdachten Betrag abzüglich der abzuführenden Steuern auch übrig hat? Habe zwar was von 45% im Forum
    gelesen, kann mir aber nicht vorstellen das vom Finanzamt tatsächlich so
    hohe Steuern berechnet werden.

    Vielen Dank im voraus, falls hier der eine andere was dazu schreiben kann.

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Also ... in deiner EkSt-Erklärung musst du ja alle deine Einkünfte angeben, also deine Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis (da gibst du ja auch die schon gezahlte Lohnsteuer an) und den per EÜR ermittelten Gewinn.
    Beide Einkünfte werden zusammengerechnet und daraus deine zu zahlende EkSt. ermittelt.
    Du kannst davon ausgehen, das wenn du auf dein Angestelltengehalt Steuer bezahlst und diese per Erklärung auch nicht vollständig wiederbekommst, das du auf die 1000 € Gewinn auch welche zahlen musst.
    Aber es wird eben zusammengerechnet, z.Bsp. dann nicht 20000 € zu versteuernde Einkünfte sondern 21000 €.
    Diese 45 % die dir begegnet sind, sind ein Schätzwert für welche die hauptberuflich selbständig sind auch auch noch Krankenkasse und so bezahlen müssen.

  3. #3
    mak
    mak ist offline
    TP-Junior mak macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2006
    Beiträge
    6
    hi,

    bedeudet das auch, das wenn ich meinen Lohn als Angestellter und
    meinen Gewinn als Kleinunternehmer zusammenfasse und dann über
    die jährliche 17.500 komme somit nicht mehr als kleinunternehmer
    gelte?


    Die zusätzlichen einnahmen, kann ich die mit in das Formular für
    den Lohnsteuerjahresausgleich in den Bereich weitere Einkünfte oder
    gibt es hierzu vom Finanzamt eigene Formulare für die Einkommenssteuer?

    puh.....

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Natürlich zählt in die 17500 €-Umsatzgrenze dein Angestelltengehalt nicht rein.

    Es ist alles Bestandteil der Formulare der EkSt-Erklärung in Form von Anlagen, es gibt welche für Kinder, welche für dies und das. Je nachdem was gbraucht wird.... einfach mal genau angucken.

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51