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Kann ich eine Rechnung schreiben ohne die Steuernummer anzugeben und kann das deutsche Unternehmen (der Leistungsempfänger) diese Rechnung bezahlen?
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Hintergedanke der Firma ist, dass es eine ordnungsgemäße Rechnung haben möchte, die alle Voraussetzungen des
§ 14 Abs. 4 UStG erfüllt. Da wird unter anderem auch die Steuernummer genannt.
Welche Auswirkungen hat es jedoch in deinem Fall wenn die Steuernummer oder UStID-Nr. nicht angegeben wird? Für den Leistungsempfänger bestände kein Vorsteuerabzug, weil eine Voraussetzung eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne von § 14 Abs. 4 UStG mit ausgewiesener Umsatzsteuer ist.
Jetzt stellt sich jedoch die Frage, ob du überhaupt bei dieser Leistung dazu berechtigt gewesen bist Umsatzsteuer auszuweisen. Bei Übersetzungen richtet sich der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 3 S. 1 UStG i.V.m. § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG. Das heißt also, dass die Leistung dort besteuert wird, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Dies wäre in Deutschland und somit müsste auch deutsche USt ausgewiesen werden unter der Voraussetzung, dass der Leistungsempfänger seine UStID-Nr. angibt (dies wird er auch vermutlich). Demnach ist also deutsche USt auszuweisen, da du zum Zeitpunkt der Leistungsausführung auch deutscher Unternehmer warst.
Es liegt also schon sehr viel daran, dass auch die Steuernummer auf der Rechnung angegeben wird. Ruf' einfach mal bei deinem alten Finanzamt an und frag', ob sie dir diese mitteilen könnten. Die Telefonnummer dürftest du unter
www.finanzamt.de herausfinden können.
Just my 2 cents
Gruß
Sven