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Thema: Rechnung an deutsche Firma für Leistungen erbracht von einer Ausländerin ?

  1. #1
    TP-Newbie awantu macht alles soweit korrekt
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    Rechnung an deutsche Firma für Leistungen erbracht von einer Ausländerin ?

    Ich bin rumänische Staatsbürgerin und wohne zur Zeit in Rumänien. Bis Juni 2006 habe ich in Deutschland rechtlich zulässig gewonht und gearbeitet. Nachdem ich meinen Job und Wohnsitz in Deutschlad aufgegeben habe und zurück nach Rumänien gekommen bin, habe ich für ein deutsches Unternehmen einige Űbersetzungen gamacht. Jetzt muss ich meine Dienstleistungen in Rechnung stellen und das deutsche Unternehmen verlangt eine Steuernummer von mir.
    Das Problem ist, dass ich die Steuernummer weder auf meiner Lohnsteuerkarte für 2006 noch auf dem Ausdruck der elektronischen Steuerbescheinigung für 2006 finden kann. Ausserdem frage ich mich, ob das deutsche Unternehmen unbedingt diese Nummer braucht. Zu der Zeit als ich die Diensleistung erbrachte, wohnte ich nicht mehr in Deutschland und war auch nicht mehr in Deutschland angestellt, also sollte mein früherer Status in Deutschland von keiner Bedeutung in dieser Angelegenheit sein, oder?
    Kann ich eine Rechnung schreiben ohne die Steuernummer anzugeben und kann das deutsche Unternehmen (der Leistungsempfänger) diese Rechnung bezahlen?
    Geändert von awantu (22.11.2006 um 08:36 Uhr)

  2. #2
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    Kann ich eine Rechnung schreiben ohne die Steuernummer anzugeben und kann das deutsche Unternehmen (der Leistungsempfänger) diese Rechnung bezahlen?
    Hintergedanke der Firma ist, dass es eine ordnungsgemäße Rechnung haben möchte, die alle Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 UStG erfüllt. Da wird unter anderem auch die Steuernummer genannt.

    Welche Auswirkungen hat es jedoch in deinem Fall wenn die Steuernummer oder UStID-Nr. nicht angegeben wird? Für den Leistungsempfänger bestände kein Vorsteuerabzug, weil eine Voraussetzung eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne von § 14 Abs. 4 UStG mit ausgewiesener Umsatzsteuer ist.

    Jetzt stellt sich jedoch die Frage, ob du überhaupt bei dieser Leistung dazu berechtigt gewesen bist Umsatzsteuer auszuweisen. Bei Übersetzungen richtet sich der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 3 S. 1 UStG i.V.m. § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG. Das heißt also, dass die Leistung dort besteuert wird, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Dies wäre in Deutschland und somit müsste auch deutsche USt ausgewiesen werden unter der Voraussetzung, dass der Leistungsempfänger seine UStID-Nr. angibt (dies wird er auch vermutlich). Demnach ist also deutsche USt auszuweisen, da du zum Zeitpunkt der Leistungsausführung auch deutscher Unternehmer warst.

    Es liegt also schon sehr viel daran, dass auch die Steuernummer auf der Rechnung angegeben wird. Ruf' einfach mal bei deinem alten Finanzamt an und frag', ob sie dir diese mitteilen könnten. Die Telefonnummer dürftest du unter www.finanzamt.de herausfinden können.

    Just my 2 cents

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
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    Also, du hast zum Zeitpunkt der Leistung in Rumänien gewohnt und die Leistung auch dort ausgeführt, richtig?

    EDIT:
    Sven war wieder schneller...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  4. #4
    TP-Newbie awantu macht alles soweit korrekt
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    Ja, es ist richtig, dass ich zum Zeitpunkt der Leistung in Rumänien gewohnt und die Leistung auch dort ausgeführt habe (war also kein deutscher Unternehmer).

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