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Alt 22.11.2006, 18:58   #1
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Wild-Wolf macht alles soweit korrekt

Mahnungen?


meine frage is ob mahnungsgebühren bei der ust mit angeben werden muss oder ob die net mit mwst sind.
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Alt 22.11.2006, 20:20   #2
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Ich würde die als echten Schadensersatz wegbügeln, also ohne USt.

EDIT: jupp, Abschnitt 3 Absatz 3 Satz 2 Umsatzsteuerrichtlinien stehts drin
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584544
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Alt 22.11.2006, 20:27   #3
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Wild-Wolf macht alles soweit korrekt
Zitat:
Die Mahngebühren oder Mahnkosten, die ein Unternehmer von säumigen Zahlern erhebt und auf Grund seiner Geschäftsbedingungen oder anderer Unterlagen — z. B. Mahnschreiben — als solche nachweist, sind ebenfalls nicht das Entgelt für eine besondere Leistung
Also in klartext heißt das mit 16% absetzen.

Kaufpreis + Mahngebühr = entpreis incl. 16% ??
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Alt 22.11.2006, 20:30   #4
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Die Mahngebühren sind ohne USt zu berechnen, da kein Leistungsaustausch vorliegt. Es handelt sich nicht um Entgelt für eine steuerbare Leistung. Der Kaufpres ist natürlich ganz normal mit USt zu berechnen, sofern die Leistung steuerpflichtig ist.

Gruß
Sven
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Alt 22.11.2006, 20:32   #5
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Wild-Wolf macht alles soweit korrekt
ah ok. Hasse es Mahnungen zu schreiben -.- dabke
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