Ich würde die als echten Schadensersatz wegbügeln, also ohne USt.
EDIT: jupp, Abschnitt 3 Absatz 3 Satz 2 Umsatzsteuerrichtlinien stehts drin
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584544
meine frage is ob mahnungsgebühren bei der ust mit angeben werden muss oder ob die net mit mwst sind.
Ich würde die als echten Schadensersatz wegbügeln, also ohne USt.
EDIT: jupp, Abschnitt 3 Absatz 3 Satz 2 Umsatzsteuerrichtlinien stehts drin
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Also in klartext heißt das mit 16% absetzen.Die Mahngebühren oder Mahnkosten, die ein Unternehmer von säumigen Zahlern erhebt und auf Grund seiner Geschäftsbedingungen oder anderer Unterlagen — z. B. Mahnschreiben — als solche nachweist, sind ebenfalls nicht das Entgelt für eine besondere Leistung
Kaufpreis + Mahngebühr = entpreis incl. 16% ??
Die Mahngebühren sind ohne USt zu berechnen, da kein Leistungsaustausch vorliegt. Es handelt sich nicht um Entgelt für eine steuerbare Leistung. Der Kaufpres ist natürlich ganz normal mit USt zu berechnen, sofern die Leistung steuerpflichtig ist.
Gruß
Sven
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