Zitat:
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Die Mahngebühren oder Mahnkosten, die ein Unternehmer von säumigen Zahlern erhebt und auf Grund seiner Geschäftsbedingungen oder anderer Unterlagen — z. B. Mahnschreiben — als solche nachweist, sind ebenfalls nicht das Entgelt für eine besondere Leistung
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Also in klartext heißt das mit 16% absetzen.
Kaufpreis + Mahngebühr = entpreis incl. 16% ??