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22.11.2006, 22:58
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Würde ich lieber abschreiben, knappe 40 Euro im Ausland als Forderung durchzusetzen, das dürfte sich nicht lohnen.
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22.11.2006, 23:04
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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bei Kunde im Ausland für solch einen vergleichsweise kleinen Betrag per Anwalt/Mahnverfahren ranzugehen rechnet sich nicht mehr, seh' es als "Lehrgeld"
wegen buchen/Kontierung bin ich im Detail überfragt (macht bei mir der Stb.).
Sinnvoll/wichtig ist aber in solchen Fällen, die Forderung als "uneinbringbar" zu buchen, dann brauchst du zumindest keine Umsatzsteuer dafür zu zahlen bzw. bekommst die erstattet (falls du "Soll-Versteuerer" bist, hast du die ja schon bezahlt)
Dafür braucht man normalerweise ein Schriftstück vom Anwalt/Inkassounternehmen, in deinem Fall würde ich mal einfach den mail-Verkehr dazu ausdrucken und archivieren.
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23.11.2006, 10:51
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
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Denke auch, daß es sich nicht lohnt.
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25.11.2006, 10:59
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Wenn dir der Kreditkartenbesteller nicht die Erlaubnis faxt oder per Post schickt das du von seiner Kreditkarte Beträge abbuchen kannst, kann er jederzeit von seiner Bank den Betrag zurückbuchen lassen. (habe ich selber schon erfolgreich gemacht).
Vorsichtige Firmen wie cars-stripes.de verlangen bei jedem Kreditkartenbezahler ein Fax wo er die Erlaubnis unterschreiben muss.
Also wichtig: NUR Vorkasse mit Banküberweisung als Zahlung akzeptieren, ALLES andere (auch Paypal) ist ein Risiko für dich als Händler.
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25.11.2006, 21:15
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
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Ich biete Vorkasse (überweisung auf mein Konto), Nachnahme, und Kreditkartenzahlung an. Bisher hatte ich auch keine Probleme damit. NUr bei diesem Kunden habe ich eben das Paket losgeschickt, und dann erst gebucht. Sowas mache ich sonst auch nie. Naja dann sehe ich es eben als Lehrgeld.
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