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Thema: Einnahme durch Untervermietung...

  1. #1
    TP-Newbie M.Make-Up macht alles soweit korrekt
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    Einnahme durch Untervermietung...

    Hallo,

    ich habe ein Nagelstudio, das ich gerne für zwei Tage die Woche an eine andere Nail-Designerin untervermieten würde.

    Es bieten sich nun zwei Möglichkeiten,

    a) die Dame zahlt einen Anteil der Miete und
    b) sie zahlt einen gewissen Prozentsatz ihres Umsatzes an mich.

    Wie sieht das steuerlich aus ?

    Muß ich das steuerlich als Einnahme geltend machen ??

    Bei der Umsatzsteuervoranmeldung muß ich es dann nicht erwähnen oder doch, weil die Miete zzgl. MwSt. ist ?

    Wäre super, wenn mir jemand helfen kann.

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von M.Make-Up
    Muß ich das steuerlich als Einnahme geltend machen ??
    Selbstverständlich.

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