Ich sag mal einfach nein. Aber warum denn noch für 6 Tage? Zumal 3 davon schon Feiertage sind ...![]()
hallo,
ich hätte eine frage zum wirtschaftsjahr beim kleinunternehmer.
lt. §4a EStG
(1) Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden ist der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Wirtschaftsjahr ist
1.
bei Land- und Forstwirten der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Durch Rechtsverordnung kann für einzelne Gruppen von Land- und Forstwirten ein anderer Zeitraum bestimmt werden, wenn das aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist;
2.
bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, der Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen. Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum ist steuerlich nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird;
3.
bei anderen Gewerbetreibenden das Kalenderjahr. Sind sie gleichzeitig Buch führende Land- und Forstwirte, so können sie mit Zustimmung des Finanzamts den nach Nummer 1 maßgebenden Zeitraum als Wirtschaftsjahr für den Gewerbebetrieb bestimmen, wenn sie für den Gewerbebetrieb Bücher führen und für diesen Zeitraum regelmäßig Abschlüsse machen.
(2) Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden, deren Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, ist der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb bei der Ermittlung des Einkommens in folgender Weise zu berücksichtigen:
1.
Bei Land- und Forstwirten ist der Gewinn des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem zeitlichen Anteil aufzuteilen. Bei der Aufteilung sind Veräußerungsgewinne im Sinne des § 14 auszuscheiden und dem Gewinn des Kalenderjahrs hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind;
2.
bei Gewerbetreibenden gilt der Gewinn des Wirtschaftsjahres als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.
Frage:
Ich will ein gewerbe (Kleinunternehmerregelung) ab dem 25.12.06 gründen,
lt. dem Abs. 3 müßte ich dann am Jahresende eine EÜF machen.
Kann ich die Tage in das Geschäftsjahr 2007 miteinbinden, sodass ich nur eine EÜF Ende 2007 machen muß (also für 6 Tage 2006 + komplett 2007)?
Gibts da möglichkeiten einen Antrag beim Finanzamt einzureichen?
Gruß + Dank
Ich sag mal einfach nein. Aber warum denn noch für 6 Tage? Zumal 3 davon schon Feiertage sind ...![]()
einen Antrag stellen kann man sicherlich. Dieser wird aber mit 99,9 % iger Wahrscheinlichkeit abgelehnt. Außerdem, wo ist denn das Problem für die 6 Tage eine EÜR abzugeben. Da dürften in etwa 10 Zahlen stehen mehr nicht, wenn nicht sogar nur 10 Ziffern.Gibts da möglichkeiten einen Antrag beim Finanzamt einzureichen?
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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ich habe mir jetzt das EÜR-Formular angeschaut, also ihr habt mich überzeugt. :-)
ich werde dann für die 6 Tage eine EÜR machen, muß ja nur einige Zahlen eintragen.
wegen der MWST ....Aber warum denn noch für 6 Tage? Zumal 3 davon schon Feiertage sind ...
Also noch Waren zum alten Steuersatz einkaufen? Warum meldest du denn dein Gewerbe nicht jetzt schon an?
Beachte aber, dass die Lieferung der Waren noch in diesem Jahr erfolgen muss...
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Mir verschließt sich der Sinn des Datums: 25.12. auch noch etwas.....
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