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Alt 25.11.2006, 14:27   #16
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Hast du auch einen Link zum Urteil des OLG Köln bzw. OLG Hamm oder zumindest ein Aktenzeichen. Interessiert mich jetzt mal was das OLG da gesagt hat, da alleine aus dem Gesetz die Angabe einer Telefonnummer nicht abzuleiten ist. Es steht ja lediglich, dass eine "schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation" ermöglicht werden muss und das sehe ich bei einer E-Mail Angabe als gegeben. Andererseits ist das nicht meine Baustelle, so dass dies sicherlich auch seine Richtigkeit haben kann.

Gruß
Sven

EDIT: wenn du das Muster benutzt, dann aber bitte 4 Wochen eintragen und nicht die 2 Wochen
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Alt 25.11.2006, 14:28   #17
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hast denn du ne telnummer in deinem impressum?

ich habe nämlich echt keine lust solche fragen wie ist das echt neu oder so am telefon zu behandeln.
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Alt 25.11.2006, 14:31   #18
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nein, ich bin allerdings auch kein Gewerbetreibender, so dass bei mir nicht darauf geachtet wird ob die Angaben nun vollständig sind oder nicht
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Alt 25.11.2006, 14:33   #19
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hier für dich sven zur info:

http://www.internetrecht-rostock.de/...efonnummer.htm
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Alt 25.11.2006, 14:46   #20
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danke,

die Urteile sind ja wieder mal nicht zu gebrauchen. 2 gleiche Sachverhalte und 2 unterschiedliche Meinungen.
Bleibt also nur abzuwarten, was der BGH in naher oder ferner Zukunft sagt. Ich persönlich kann mich mit dem Gedanken nicht anfreunden meine Telefonnummer mit anzugeben entgegen der Meinung von I-Recht Rostock.
Wer aber für die Zukunft auf der sicheren Seite sein will wird da wohl nicht drum herum kommen. Ich werde es jedenfalls auf meiner privaten Seite nicht machen.

Gruß
Sven
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Alt 25.11.2006, 14:51   #21
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Jordan macht alles soweit korrekt
ich werds jetzt erstmal tun weil ich in ruhe arbeiten will. man muss ja jede minute rechnen dass irgendein schlauberger mal wieder ne abmahnung schickt.

irgendwo habe ich sogar mal gelesen dass eine abmahnung nur EBAY PERSÖNLICH durchführen darf. Das was so gewisse Leute machen ist nicht Rechtens!
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2006, 14:56   #22
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Nur am Anfang. Aber das gehört eben zu den Pflichten eines Händlers dazu. Einmal ordentlich durch die Sachen durcharbeiten, dann hat man seine Ruhe. Zumal es zu allem gute Informationen im Netz gibt und es sowohl für Widerrufsbelehrung als auch AGBs Mustervorlagen von vertrauenswürdigen Stellen gibt.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2006, 14:58   #23
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hab aber jetzt noch imem rnicht eindeutig klären können ob das impressum auf die artikelseite muss oder ob es reicht wenn es auf de rmich seite erscheint???
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2006, 15:00   #24
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Als Privatperson darf man nicht Abmahnen, als Konkurrent dagegen schon. Das ebay abmahnen darf ist mir neu.

Habe bei mir auf HP und ebay-Anbieterkennzeichnung die Telefonnummer drin. In eineinhalb Monaten heute den ersten Anruf erhalten, und das war eine Bestellung. Wo ist das Problem? Zur Not, wenn Du nicht rund um die Uhr anrufe erhalten willst, ein eigenes Handy dafür nehmen, irgendeinen billig-Vertrag für 20 Euro ohne Mindestumsatz machen und es nur zu den "üblichen Bürozeiten" anschließen.

BTW: Die Formulierung "Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Sollte diese Belehrung erst nach Vertragsabschluß stattfinden, verlängert sich die Rückgabefrist automatisch auf einen Monat." sollte ebay-Sicher sein, oder?
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Alt 25.11.2006, 15:02   #25
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Nimm doch einfach die ebay-Anbieterkennzeichnung, dann werden die Sachen automatisch auf jeder Artikelseite eingeblendet und Du hast Deine Ruhe.

mich-Seite reicht aber angeblich aus:
http://www.bvdw.org/fileadmin/downlo...-_20061110.pdf
(Seite 7)
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2006, 15:03   #26
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Jordan macht alles soweit korrekt
glaube nicht dass dies ebaysicher ist. es ist zu zweideutig eine widerrufsbelehrung muss eindeutig sein. man kann kein wenn oder benutzen.

ist jetzt MEINE MEINUNG
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2006, 15:05   #27
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Warum ist das zeideutig?
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Alt 25.11.2006, 15:11   #28
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Jordan macht alles soweit korrekt
weil im ebay die belehreung GRUNDSÄTZLICH nach vertragsabschluss stattfindet darum!

darum ist dein erster satz absolut ungültig und verwirrend! ich würde ihn streichen.

was ich nur mist finde ich muss ein widerruf von 1 monat gewähren bekomme aber bei meinem großhandel nur ein recht von 14 tagen. gibt de rkunde die ware also nach 3 wochen zurück hab ich ne arschkarte gezogen
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2006, 15:18   #29
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Ich möchte aber die selbe Widerrufsbelehrung im Shop und auf ebay nehmen, da ich die auch immer auf die Rechnung mit drauf drucke und da keine zwei Varianten will. Und da die Belehrung bei ebay eben grundsätzlich nach Vertragsschluß stattfindet gilt gemäß des oben geposteten Absatzes hier auch die Rückgabefrist von 4 Wochen. Könnte es natürlich auch auf generell 4 Wochen ändern, ist mir letztendlich auch egal.

Ich verstehe aber nicht, warum mein erster Satz ungültig oder verwirrend sein sollte.

Gewisse Risiken hat man halt nun mal als Händler. Wenn dir das nicht passt mußt Du es lassen oder zumindest nicht über ebay verkaufen.
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Alt 25.11.2006, 15:30   #30
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Jordan macht alles soweit korrekt
es war kein persönlicher angriff gegen dich nur kan ich mehr sehr gut vorstellen wie kleinlich einige sind...

für mich persönlich wäre deine belehrung ok weil ich weiss worum es geht.

aber erklär das mal nem anderen..

lass es einfach so wenn du bisher keine probleme hattest ist doch ok!

so nun habe ich ein wenig was geändetr bei mir ich denke so wirds ok sein

impressum ist mit telnr versehn und sterunummer

und widerrufsbelehrung nach gesetzlichem muster ist auch drin.

es sollte nun ok sein
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten
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