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Thema: Abmahnung bekommen

  1. #1
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    Abmahnung bekommen

    hi Leute hab heute diese Abmahnung bekommen

    wettbewerbswidrig Abmahnung durch die WBZ


    Hallo, wir sind ein direkter Mitbewerber und weisen Sie hiermit darauf hin, daß Ihre Angebotsbeschreibungen bei eBay nicht gesetzeskonform (Fernabsatzgesetz: Widerrufsrecht ( 1 Monat ) , Impressum, etc), bzw. wettbewerbswidrig sind. Da Sie offensichtlich gewerblich handeln (gewerblich handeln = nachhaltig, also mehrfach mit Gewinnabsicht verkaufen), müssen Widerrufsrecht gemäß Fernabsatz-Gesetz, Impressum, Umsatzsteuer-ID, etc. in jedem Angebot angegeben sein (auch Mich-Seite reicht nicht aus). Wir bitten Sie daher, Ihre Beschreibungen innerhalb von 3 Tagen auf den korrekten Stand zu bringen oder diese zu beenden. Sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen, sehen wir uns gezwungen eine Abmahnung durch die WBZ (Wettbewerbszentrale) zu veranlassen (Kosten EUR 189,00), da Sie aufgrund der fehlenden Angaben einen gesetzeswidrigen Wettbewerbsvorteil erlangen. Außerdem behalten wir uns weitere (unter Umständen für Sie sehr kostenintensive) Schritte (Abmahnung über Rechtsanwalt, etc.) vor.
    Mit freundlichen Grüßen

    widerrufsrecht 1 Monat??? sowas ist mir neu, ich dachte 14 Tage?
    hab das impressum auf der mich seite das reicht nicht?
    was meint er mit widerrufsrecht nach fernabsatz gesetz?

    hier mein widerrufsrecht:
    Info zum Widerrufsrecht:
    Sie haben als Verbraucher das Recht, Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu widerrufen. Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von EUR 40,- übersteigt.
    Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen.
    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
    -----------------MICH------------------------------------
    Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend. Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht.

    Ausgeschlossen von der Rücksendung sind:
    Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.



    WAS WOLLEN DIE VON MIR? BITTE HELFT

  2. #2
    TP-Veteran AnnaStesia lebt für das TP und seine User AnnaStesia lebt für das TP und seine User AnnaStesia lebt für das TP und seine User AnnaStesia lebt für das TP und seine User AnnaStesia lebt für das TP und seine User AnnaStesia lebt für das TP und seine User AnnaStesia lebt für das TP und seine User AnnaStesia lebt für das TP und seine User Avatar von AnnaStesia
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    http://www.internetrecht-rostock.de/...recht-ebay.htm (Google nach Widerrufsrecht und Ebay, ertser Treffer )
    Du kannst froh sein, dass es Dich so milde getroffen hat - das ist doch lediglich die Androhung einer Abmahnung, einer kostengünstigen (da nur WBZ und kein Mitwettbewerber) noch dazu. Man sollte solche Sachen niemals selbst verfassen, da nur Juristen mit den Formulierungen und Fallstricken vertraut sind, ein für den Nichtjuristen harmloses Wörtchen kann da schon fatal sein. Also halte Dich lieber an das Muster aus dem Link.
    Impressum auf der Über mich seite sollte eigentlich reichen (http://www.haerting.de/de/3_lawraw/f..._objectID=397), vielleicht hast Du unzureichende Angaben gemacht?
    Ich weiss es doch auch nicht.
    » www.sightdesign.de «

  3. #3
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    was heisst unzureichende angaben meine adresse halt.

    wird es ausreichen wenn ich in meinen mitgliedstaden RECHTLICHE INFORMATIONEN des VERKÄUFERS freigebe?

    dann kann man bei jedem artikel unten über den Versandkosten meine kompletten Informationen wie Meine Anschrift Mein widerrufsrecht und meine AGB einsehn...???

    Oder MUSS es extra in jedem ARtikellayout stehn???

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Jordan
    wird es ausreichen wenn ich in meinen mitgliedstaden RECHTLICHE INFORMATIONEN des VERKÄUFERS freigebe?
    Trag da alles wichtige (AGB) ein, in korrekter Form. Deshalb hat ebay dieses Feld da eingebaut.
    Name, Adresse und Steuernummer (muss nicht USt-Id. sein) und die Rechtsbelehrung zum Fernmeldegesetz und Widerrufsrecht würde ich allerdings jedem Angebot der Angebotsbeschreibung anhängen, so daß es lesbar ist, ohne das in einem kleinen Feld rumgescrollt werden muss.

    Bei ebay gilt Widerrufsrecht von 1 Monat, da der Käufer im Gegensatz zu Onlineshops diese Hinweise nicht explizit bestätigen kann.

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Impressum auf der Mich-Seite reicht nicht, da die Mich-Seite des Öfteren offline ist, das Impressum aber immer zu erreichen sein muss.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  6. #6
    TP-Member Andreas13357 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Jordan
    Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht.
    BITTE HELFT
    ob das so richtig ist? Da mach dich mal schlauer und besuche mal die Foren von ebay: http://pages.ebay.de/community/chat/index.html
    Ich habe das schon sehr viele Hilfreiche Informationen bekommen, die mir sicherlich den einen oder anderen Ärger erspart haben.
    das online schuhcenter
    Das online kaufhaus
    Linktausch Partner gesucht, per PN melden wenn interesse

  7. #7
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    werde jetzt einfach das ding nehmen was ebay selbst als muster benutzt denke damit sollte es ok sein.

    muss auch eine telefonnummer drin sein? ich bin nicht immer erreichbar....???

    was genau meint ihr mit fernmeldegesetz eigentlich?

    oder ist das ein feststehender begriff für fernmeldegsetzt widerrufsrecht??

  8. #8
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    das mit dem überlassung von sachen kann ich doch weglassen oder? ich überlasse ja niemandem eine sache? alles wird vorkasse gezahlt...

  9. #9
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    Ich denke da war Fernabsatzgesetzt gemeint.

    Telefonnummer muß rein.

  10. #10
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    das fernabsatzgesetz ist doch das widerrufsrecht und widerrufsfolgen???


    tel numme rmuss rein? hm steht nicht auf der info seite...

    aber wenn dus sagst..

  11. #11
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    schau mal

    07. Welche Informationen sind in das Impressum aufzunehmen?

    Vorgeschrieben ist zunächst die Angabe des Namens und der Anschrift des Betreibers des Teledienstes. Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine Angabe der E-Mail-Adresse. Ist der Betreiber der Website in ein Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist die Registernummer aufzunehmen. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zur Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes (UstG). Zusätzliche Verpflichtungen gibt es bei Freiberuflern und bei Telediensten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen (z.B. nach dem Gaststättengesetz).

  12. #12
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    und nochwas

    10. Muss ich auch eine Telefon- und/oder Telefaxnummer angeben?


    Diese Frage ist umstritten. Ausdrücklich vorgeschrieben ist lediglich die Angabe einer E-Mail-Adresse. Dies wird allerdings unter Berufung auf die Gesetzesbegründung bisweilen anders gesehen. Inzwischen hat auch das OLG Köln entschieden, dass eine Telefonnummer anzugeben ist. Anderer Ansicht ist dagegen das OLG Hamm. Der Verwendung einer kostenpflichtigen Rufnummer sollte allerdings nichts im Wege stehen.


    was nun? ja oder nein? es muss auch immer wieder alles zweideutig sein!

  13. #13
    TP-Junior nicolas33 macht alles soweit korrekt
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    steht die widerrufsbelehrung denn in jeder auktion drin?

  14. #14
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Zum Thema Impressum:

    § 6 Teledienstgesetz

    oder wer zu faul ist Gesetze zu lesen:
    http://www.digi-info.de/de/netlaw/we.../assistent.php


    Zum Widerrufsrecht gibt es sogar ein offizielles Muster
    http://www.gesetze-im-internet.de/bg...lage_2_24.html
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  15. #15
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    das muster habe ich benutzt jetzt hau ich noch die telnummer ins impressum und dann reicht es man verbringt ja mehr zeit für so was als dass man was verkauft.

    kann nicht wahr sein

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