http://www.internetrecht-rostock.de/...recht-ebay.htm (Google nach Widerrufsrecht und Ebay, ertser Treffer)
Du kannst froh sein, dass es Dich so milde getroffen hat - das ist doch lediglich die Androhung einer Abmahnung, einer kostengünstigen (da nur WBZ und kein Mitwettbewerber) noch dazu. Man sollte solche Sachen niemals selbst verfassen, da nur Juristen mit den Formulierungen und Fallstricken vertraut sind, ein für den Nichtjuristen harmloses Wörtchen kann da schon fatal sein. Also halte Dich lieber an das Muster aus dem Link.
Impressum auf der Über mich seite sollte eigentlich reichen (http://www.haerting.de/de/3_lawraw/f..._objectID=397), vielleicht hast Du unzureichende Angaben gemacht?


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