Natürlich dürfen Sie einen Honorarvertrag unterzeichnen, Sie müssen das Honorar jedoch versteuern.
Vorsicht bei der Umsatzsteuer--lesen Sie mal nach, was alles zu Kleinunternehmer geschrieben worden ist.
Hallo zusammen,
mal ne Frage, darf ich als Privatman einen Honorrar Vertrag unterzeichnen und gibt es da irgendwelche grenzen?
Gruß
Neotop
Natürlich dürfen Sie einen Honorarvertrag unterzeichnen, Sie müssen das Honorar jedoch versteuern.
Vorsicht bei der Umsatzsteuer--lesen Sie mal nach, was alles zu Kleinunternehmer geschrieben worden ist.
M.E. ist auf jeden Fall ein Gewerbe anzumelden. Weiter ist zu prüfen, wie Lucie schon geschrieben hat, ob die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) in Anspruch genommen werden kann/soll. Die Behandlung als Kleinunternehmer hat natürlich Vor- und Nachteile.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Eine Gewerbeanmeldung ist lediglich bei gewerblichen Einkünften vorzunehmen.
Sollte es sich andere Honorare (Vortrag o.ä.) handeln, ist die Gewerbeanmeldung nicht erforderlich.
Sollte es sich um eine einmalige Sache handeln, sind es "sonstige Einkünfte". auch ohne Gew.Anm.
Lucie
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