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Thema: UK-Steuer problemlos vom deutschen FA zurück?

  1. #1
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    UK-Steuer problemlos vom deutschen FA zurück?

    Hallöle,

    angenommen ich bekomme eine ordentliche Rechnung aus UK, mit ausgewiesener, dort gültiger MwSt.... 17,5 % glaub ich

    Bekommt man die problemlos vom deutschen FA zurück (als Regelbesteuerer natürlich)? Oder muss man sich zwingend mit Hilfe der USt-ID 'ne MwSt-befreite Rechnung ausstellen lassen?

    Danke und Gruß

  2. #2
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    Hmm, hab ja über die Beantwortung der Frage weiter nachgedacht... wenn es über das deutsche FA problemlos gehen würde, bräuchte man ja eigentlich gar keine UStID mehr, oder fast nicht mehr.

    Wie schnell bekommt man die UStID?

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Bekommt man die problemlos vom deutschen FA zurück (als Regelbesteuerer natürlich)? Oder muss man sich zwingend mit Hilfe der USt-ID 'ne MwSt-befreite Rechnung ausstellen lassen?
    in Deutschland kann auch nur deutsche USt als Vorsteuer erstattet werden. Alles andere läuft über das jeweilige Vorsteuervergütungsverfahren der EU-Staaten.

    Man wird also nicht um die UStID-Nr. herumkommen um einen Vorsteuerabzug zu haben.

    Wie schnell bekommt man die UStID?
    geht z.B. telefonisch.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Sven
    geht z.B. telefonisch.

    Gruß
    Sven
    Prima, danke.

    PS: Ich geh morgen auf's Gewerbeamt... endlich

  5. #5
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    bekommst du doch vom Finanzamt, oder hat sich das schon wieder geändert?

  6. #6
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    Ich muss aber einen Schritt vor dem anderen machen... erst beim Gewerbeamt das Gewerbe endlich anmelden und dann zum FA wegen der USt-ID. Ich will schnellstmöglich was in der EU kaufen.

  7. #7
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    die Anfrage wegen der UStID-Nr. ist aber an das Bundeszentralamt für Steuern zu richten und nicht an das Finanzamt.
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  8. #8
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    Kann ich da einfach das FA übergehen... morgen schon???

    Weil so schnell ist das Gewerbeamt sicher nicht......

  9. #9
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    Kann ich da einfach das FA übergehen... morgen schon???
    nein, das geht erst nach Einreichen des "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"
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  10. #10
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    Und wegen dem sprech ich dann morgen persönlich beim FA vor.
    Ma' gucken ob die auf Zack sind

  11. #11
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    Zitat Zitat von Sven
    die Anfrage wegen der UStID-Nr. ist aber an das Bundeszentralamt für Steuern zu richten und nicht an das Finanzamt.
    ich habe hier in den letzten Monaten mehrfach gelesen, dass die USt-ID mittlerweile wohl (zumindest bei Gewerbe-Neuanmeldungen) direkt vom FA nahezu automatisch mitvergeben wird

  12. #12
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    die wird aber vorher vom BzSt an das Finanzamt geleitet, so dass letztlich das BzSt das letzte Wort hat.
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  13. #13
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Um was eine Art von Leistung handelt es sich denn ? Falls es sich um eine Dienstleistung handelt schuldest du die MwSt (kannst als Vorsteuer wieder abziehen). Wenn dir das britische Unternehmen die MwSt berechnet schuldest du sie übrigens trotzdem in Deutschland nochmal, da das britische Unternehmen die MwSt zu Unrecht berechnet hat. Besorge eine UStID und lass dir die MwSt vom britischen Unternehmen erstatten.

    Das deutsche FA erstattet übrigens selbstverständlich garnichts. Wenn dann müsstest du dir beim britischen FA was erstatten lassen.
    Geändert von boundles (26.11.2006 um 22:38 Uhr)

  14. #14
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    Zitat Zitat von boundles
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