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Geschäftsaufgabe; Übergang Anlagevermögen
Hallo zusammen,
ich werde meine meine Selbständigkeit zum 31.12. beenden.
Meine Frage bezieht sich auf die Behandlung von Gütern, die ich als Privatentnahme in mein Privatvermögen überführen werden (Kfz & PC).
Wie sind diese zum 31.12. zu bewerten (EÜR)? Muss ich jeweils ein Gutachten machen lassen und den "Gewinn", also im Falle des Kfz, (z.B.) Zeitwert 4.000€ ./. Restbuchwert 2.500€ = 1.500€ als Privatentnahme behandeln?
(Der PC wird vollständig abgeschrieben sein; Kfz wird einen Restbuchwert von 2.500€ haben.)
Buche ich das dann als ...
- Privatentnahme?
- Erlös aus Verkuf Sachanlagevermögen?
- Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens?
Vorab schonmal vielen Dank!
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