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Thema: Geschäftsaufgabe; Übergang Anlagevermögen

  1. #1
    TP-Newbie hatrisch macht alles soweit korrekt
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    Geschäftsaufgabe; Übergang Anlagevermögen

    Hallo zusammen,

    ich werde meine meine Selbständigkeit zum 31.12. beenden.
    Meine Frage bezieht sich auf die Behandlung von Gütern, die ich als Privatentnahme in mein Privatvermögen überführen werden (Kfz & PC).

    Wie sind diese zum 31.12. zu bewerten (EÜR)? Muss ich jeweils ein Gutachten machen lassen und den "Gewinn", also im Falle des Kfz, (z.B.) Zeitwert 4.000€ ./. Restbuchwert 2.500€ = 1.500€ als Privatentnahme behandeln?
    (Der PC wird vollständig abgeschrieben sein; Kfz wird einen Restbuchwert von 2.500€ haben.)

    Buche ich das dann als ...
    - Privatentnahme?
    - Erlös aus Verkuf Sachanlagevermögen?
    - Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens?

    Vorab schonmal vielen Dank!

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Wie sind diese zum 31.12. zu bewerten (EÜR)? Muss ich jeweils ein Gutachten machen lassen und den "Gewinn", also im Falle des Kfz, (z.B.) Zeitwert 4.000€ ./. Restbuchwert 2.500€ = 1.500€ als Privatentnahme behandeln?
    genau

    Buche ich das dann als ...
    Privatentnahme und Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens sind das gleiche. Letzteres ist jedoch das speziellere Konto.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie hatrisch macht alles soweit korrekt
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    Danke für die schnelle Info.

    Eines noch: woher bekomme ich einen Zeitwert für meinen PC? (Es handelt sich hierbei um ein "normales" Gerät das ich als Privatperson gekauft und dann eingebracht habe.Würde in der Konfiguration heute ja keiner mehr kaufen). Kann ich da symbolische 50€ ansetzen?

  4. #4
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    Kann ich da symbolische 50€ ansetzen?
    schau einfach mal bei eBay und guck wieviel man dafür noch bekommen kann. Ansonsten würde ich die 50 EUR ansetzen.

    btw: Ein Gutachten für die Gegenstände ist vielleicht übertrieben. Es sollten halt glaubhafte Schätzungen sein und da sollte eBay genug Vergleichswerte liefern.
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