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Zitat von Lucie
Ist ja auch besser dies jetzt zu kaufen (USt-Erhöhung).
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M.E. eher ein Nachteil das Notebook jetzt zu kaufen. Die USt kann er ja als VoSt abziehen. Und da die großen Konzerne (z.B. MakroMarkt, oder die Metro Group) die letzte Preissenkung nicht an den Kunden weitergegeben haben, werden die Brutto-Preise zum 01.01.2007 wahrscheinlich nicht erhöht. Somit sinkt der Netto-Preis und der VoSt-Abzug ist höher...
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Zitat von Lucie
Den Restwert des "alten" Notebooks schreiben Sie ab, wenn Sie es entnehmen ist ist der Wert als Entnahme anzusetzen.
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Damit ist gemeint, dass das Notebook weiter abgeschrieben werden soll, bis das AfA-Volumen verbraucht ist, also auf 0,-, bzw. auf 1,- Restbuchwert abgeschrieben. Wird das Notebook dann aus dem Betriebsvermögen entnommen, so ist die
Entnahme mit dem
Teilwert (Wiederbeschaffungswert) anzusetzen,
nicht der Restbuchwert.
Ob das FA Dir die Nutzung von zwei Notebooks abkauft, hängt denke ich mal von deinem Berufsfeld ab. Ich würde es aber auf jeden Fall versuchen. Im schlimmsten Fall wird es irgend wann mal bei einer Betriebsprüfung rausgeschmissen...