3 Jahre hat man Zeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung
Hallo, ich hab mal eine Frage bezügliche Mahnungen und Rechnungen.
Können Dienstleistungen die vor ungf. 1 Jahr gegeben wurden, jetzt noch in Rechnung gestellt werden oder verjährt sowas??
Eigentlich ja nicht, oder??![]()
Liebe Grüße
Geändert von Fee2212 (07.12.2007 um 10:37 Uhr)
3 Jahre hat man Zeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Dankeschön da hast du mir jetzt aber sehr weiter geholfen !!!
Liebe Grüsse![]()
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