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27.11.2006, 16:46
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
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Anstellung beim Ehemann
Hallo!
ich bin seit 12 Jahren ungekündigt, stets zuverlässig tätig in einem kleinen Familienunternehmen...Leider ohne Arbeitsvertrag und regelmässiges Einkommen. Da ich aber so weder Kreditfähig/würdig noch nächstes Jahr Riesterfähig bin, hier meine Frage, ob mein Mann mich nicht als Haushaltshilfe/Köchin/ Kinderfrau/Putzfrau etc anstellen kann und ich somit in die Vergünstigungen einer Angestellten kommen kann.
Gruß und Dank
gretchen
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27.11.2006, 19:25
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Frage doch einfach Deinen Chef nach was schriftlichem. Außerdem - wobei da für exakte Auskünfte jemand anderes aushelfen müsste - hast Du nach so langer Zeit auch ohne schriftlichen Vertrag m. W. gewisse Vertragsrechte, auch was Kündigungsfrist angeht.
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27.11.2006, 20:24
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#3
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von gretchen
ich bin seit 12 Jahren ungekündigt, stets zuverlässig tätig in einem kleinen Familienunternehmen...
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Wessem kleinen Familienunternehmen?
Zitat:
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Zitat von gretchen
ob mein Mann mich nicht als Haushaltshilfe/Köchin/ Kinderfrau/Putzfrau etc anstellen kann und ich somit in die Vergünstigungen einer Angestellten kommen kann.
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Wessen Köchin und Kinderfrau?
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27.11.2006, 21:33
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
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Entschuldigung, ich dachte die Ironie käme besser rüber...
Ich bin seit 12 Jahren Hausfrau, habe 4 Kinder und würde gerne Kinderfrau etc.meines Mannes werden.
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27.11.2006, 21:44
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von gretchen
Entschuldigung, ich dachte die Ironie käme besser rüber...
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So ein wenig hat sie mich ja angelächelt.
Aber dann wäre das doch eher ein Thema für ein Off-Topic-Forum.
Übrigens mach ich den Job jetzt seit knapp 18 Jahren und ein Ende ist noch nicht in Sicht, bin leider unkündbar  .
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28.11.2006, 00:40
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
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nix off topic, ich meine es toternst. Gibt es da wirklich immer noch keinen Trick? Ich könnte meine Nachbarin bei mir anstellen, und gleichzeitig auf die Kinder meiner Nachbarin aufpassen und mich dort anstellen lassen, aber nicht vom eigenen Gatten?
Ich habe heute halt versucht einen Kleinkredit zu bekommen(echt harmlose 700€) und bin kläglich gescheitert am Status. Es ärgert mich zutiefst, dass ich zwar die Steuererklärung mit unterschreiben muss, aber im Endefekt in Finanzangelegenheiten nicht gleichberechtigt bin. Ich musste da mit meinem Gatten antanzen, damit der sein OK zu der Angelegenheit gibt - wie ein kleines unmündiges Etwas!
Also bitte, wenn mir jemand sagen kann, wie ich aus meinem vielschichtigen Ehrenamt einen angesehenen Job mache, wäre ich zutiefst dankbar!
Gruß,
gretchen
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28.11.2006, 12:07
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von gretchen
Ich könnte meine Nachbarin bei mir anstellen, und gleichzeitig auf die Kinder meiner Nachbarin aufpassen und mich dort anstellen lassen, aber nicht vom eigenen Gatten?
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Richtig. M.E. wäre das möglich. Wobei hier evtl. Gestaltungsmißbrauch vorliegt. Aber Steuerstrafrecht ist nicht ganz mein Fachgebiet.
Zitat:
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Zitat von gretchen
Also bitte, wenn mir jemand sagen kann, wie ich aus meinem vielschichtigen Ehrenamt einen angesehenen Job mache, wäre ich zutiefst dankbar!
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Da fällt mir spontan keine Lösung zu ein.
Mal abgesehen davon... ein 400€-Job macht die Sache bei den Banken auch nicht einfacher.
Banken haben ein Ranking, in denen Personen mit "wenig" Geld ziemlich weit unten stehen. Die Leute die genug Geld, oder genug Sicherheiten haben, stehen ziemlich weit oben.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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28.11.2006, 13:15
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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man kann sich auch vom eigenen Ehemann anstellen lassen. Das ist kein Problem, es herrscht in Deutschland schließlich Vertragsfreiheit.
Der Arbeitsvertrag muss dann aber so ausgestalltet sein, dass er wie unten fremden Dritten üblich ist. Also 2.000 EUR für 2 Stunden Papierablage wofür ein Dritter nur 20 EUR bekommt ist nicht drin. Ansonsten würde Gestaltungsmissbrauch vorliegen in Höhe des unüblichen Teils.
Gruß
Sven
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28.11.2006, 13:35
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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... aber für die Betreuung der eigenen Kinder und des eigenen Haushaltes wird es sicher schwierig... 
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28.11.2006, 14:04
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
und da wären wir wieder an dem Punkt, wo der Ehemann seine Frau und seine Kinder als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abzusetzen versucht
MfG
BEBOUB
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28.11.2006, 14:16
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Ach ja
Lesen sollte man können. Grummel und ab in die Ecke marschier 
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