Eurokicker
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 28.11.2006, 14:45   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2006
Ferelya macht alles soweit korrekt

Anschaffungen vor Gewerbegründung


Hallo zusammen,

ich habe vor nebenberuflich ein Gewerbe anzumelden. Ich werde die Kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen. Nun habe ich mir für dieses Gewerbe (IT-Service, Dienstleistungen und Verkauf) einen multifunktionsdrucker gekauft. Kann ich den irgendwie von der Steuer absetzen und bekomme dafür Geld wieder auch wenn das Gewerbe erst nach Kauf angemeldet wird? Auch benötige ich ein Notebook, duch die Kleinunternehmerregelung bekomme ich die Vorsteuer ja nicht vom Finanzamt zurück. Besteht trotzdem die Möglichkeit beim Finanzamt was geltend zu machen oder vergünstigt irgendwie ein Gerät einzukaufen?
Wie sieht es aus mit Visitenkarten, Werbegeschenke (Kulis), Tintenpatrone für Drucker... aus? Kann ich das irgendwo angeben und wenn ja wo?

Zum Fragebogen den ich ja vom Finanzamt bekomme (habe ihn mir im Internet schon mal durchgelesen) habe ich eine Frage. Unter Punkt 3.2 Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie Steuerabzugsbeträge. Was ist hier gemeint, was sind sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge?

Ich hoffe ihr mit weiterhelfen.

Gruß Fee
Ferelya ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.11.2006, 15:09   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Moin

Das Steuerrecht interessiert sich nicht für das Gewerbeanmeldungsdatum. Da ist der Zeitpunkt der ersten gewerblichen Tätigkeit maßgebend. Deine Anschaffungen kannst du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben geltend machen. Dabei können bestimmte Wirtschaftsgüter nur über die Abschreibung deinen Gewinn mindern.
Durch die Minderung des Gewinns wird letztlich dein zu versteuerndes Einkommen gemindert und du musst weniger Steuern zahlen. Eine andere Möglichkeit gibt es für Kleinunternehmer nicht, da wie schon geschrieben ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist.

Was die Abschreibung angeht so benutze mal die Suchfunktion des Forums und schau mal in das Lexikon in meiner Signatur.

Mit Sonderausgaben sind Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer, Unterhaltsleistungen an bestimmte Personen und andere Aufwendungen gemeint, die in § 10 EStG ausdrücklich angegeben werden. Ein Blick in den letzten Steuerbescheid sollte da helfen. Außergewöhnliche Belastungen sind z.B. Krankheitskosten, sofern sie die dir zumutbare Belastung übersteigen.
Steuerabzugsbeträge sind zum Beispiel Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag. Dazu müsste man auf die Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers schauen oder ins Sparbuch wieviel Steuern einbehalten wurden. Sind keine Zinsen vorhanden und auch kein Arbeitgeber dann ist da natürlich nichts einzutragen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2006, 16:06   #3
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Mal so am Rande....

ich war ja gestern auch endlich beim Gewerbeamt, nach kurzer Wartezeit konnte ich meinen Schein gleich mitnehmen und bin zum FA. Da ich schnellstmöglich eine USt-ID benötige.

Hab dort den Fragebogen ausgefüllt und musste das ganze EkST-fragliche gar nicht ausfüllen . Eine Schätzung der anstehenden Umsätze das war's...

@Sven -Leider gibbet die USt-ID lt. Aussage des wirklich netten Finanzbeamten nicht telefonisch, das gab's wohl zuviel Durcheinander. Naja, muss ich mich gedulden, leider.
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
Anschaffungen vor Gewerbegründung Anschaffungen vor Gewerbegründung
« Firmenvermögen bei Einzelunternehmung | Gewerbeschein und - wie gehts dann weiter? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:58 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67