Moin
Das Steuerrecht interessiert sich nicht für das Gewerbeanmeldungsdatum. Da ist der Zeitpunkt der ersten gewerblichen Tätigkeit maßgebend. Deine Anschaffungen kannst du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben geltend machen. Dabei können bestimmte Wirtschaftsgüter nur über die Abschreibung deinen Gewinn mindern.
Durch die Minderung des Gewinns wird letztlich dein zu versteuerndes Einkommen gemindert und du musst weniger Steuern zahlen. Eine andere Möglichkeit gibt es für Kleinunternehmer nicht, da wie schon geschrieben ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist.
Was die Abschreibung angeht so benutze mal die Suchfunktion des Forums und schau mal in das Lexikon in meiner Signatur.
Mit Sonderausgaben sind Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer, Unterhaltsleistungen an bestimmte Personen und andere Aufwendungen gemeint, die in § 10 EStG ausdrücklich angegeben werden. Ein Blick in den letzten Steuerbescheid sollte da helfen. Außergewöhnliche Belastungen sind z.B. Krankheitskosten, sofern sie die dir zumutbare Belastung übersteigen.
Steuerabzugsbeträge sind zum Beispiel Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag. Dazu müsste man auf die Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers schauen oder ins Sparbuch wieviel Steuern einbehalten wurden. Sind keine Zinsen vorhanden und auch kein Arbeitgeber dann ist da natürlich nichts einzutragen.
Gruß
Sven


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