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Thema: Anschaffungen vor Gewerbegründung

  1. #1
    TP-Newbie Ferelya macht alles soweit korrekt
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    Anschaffungen vor Gewerbegründung

    Hallo zusammen,

    ich habe vor nebenberuflich ein Gewerbe anzumelden. Ich werde die Kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen. Nun habe ich mir für dieses Gewerbe (IT-Service, Dienstleistungen und Verkauf) einen multifunktionsdrucker gekauft. Kann ich den irgendwie von der Steuer absetzen und bekomme dafür Geld wieder auch wenn das Gewerbe erst nach Kauf angemeldet wird? Auch benötige ich ein Notebook, duch die Kleinunternehmerregelung bekomme ich die Vorsteuer ja nicht vom Finanzamt zurück. Besteht trotzdem die Möglichkeit beim Finanzamt was geltend zu machen oder vergünstigt irgendwie ein Gerät einzukaufen?
    Wie sieht es aus mit Visitenkarten, Werbegeschenke (Kulis), Tintenpatrone für Drucker... aus? Kann ich das irgendwo angeben und wenn ja wo?

    Zum Fragebogen den ich ja vom Finanzamt bekomme (habe ihn mir im Internet schon mal durchgelesen) habe ich eine Frage. Unter Punkt 3.2 Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie Steuerabzugsbeträge. Was ist hier gemeint, was sind sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge?

    Ich hoffe ihr mit weiterhelfen.

    Gruß Fee

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Moin

    Das Steuerrecht interessiert sich nicht für das Gewerbeanmeldungsdatum. Da ist der Zeitpunkt der ersten gewerblichen Tätigkeit maßgebend. Deine Anschaffungen kannst du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben geltend machen. Dabei können bestimmte Wirtschaftsgüter nur über die Abschreibung deinen Gewinn mindern.
    Durch die Minderung des Gewinns wird letztlich dein zu versteuerndes Einkommen gemindert und du musst weniger Steuern zahlen. Eine andere Möglichkeit gibt es für Kleinunternehmer nicht, da wie schon geschrieben ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist.

    Was die Abschreibung angeht so benutze mal die Suchfunktion des Forums und schau mal in das Lexikon in meiner Signatur.

    Mit Sonderausgaben sind Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer, Unterhaltsleistungen an bestimmte Personen und andere Aufwendungen gemeint, die in § 10 EStG ausdrücklich angegeben werden. Ein Blick in den letzten Steuerbescheid sollte da helfen. Außergewöhnliche Belastungen sind z.B. Krankheitskosten, sofern sie die dir zumutbare Belastung übersteigen.
    Steuerabzugsbeträge sind zum Beispiel Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag. Dazu müsste man auf die Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers schauen oder ins Sparbuch wieviel Steuern einbehalten wurden. Sind keine Zinsen vorhanden und auch kein Arbeitgeber dann ist da natürlich nichts einzutragen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
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    Mal so am Rande....

    ich war ja gestern auch endlich beim Gewerbeamt, nach kurzer Wartezeit konnte ich meinen Schein gleich mitnehmen und bin zum FA. Da ich schnellstmöglich eine USt-ID benötige.

    Hab dort den Fragebogen ausgefüllt und musste das ganze EkST-fragliche gar nicht ausfüllen . Eine Schätzung der anstehenden Umsätze das war's...

    @Sven -Leider gibbet die USt-ID lt. Aussage des wirklich netten Finanzbeamten nicht telefonisch, das gab's wohl zuviel Durcheinander. Naja, muss ich mich gedulden, leider.

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