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Alt 28.11.2006, 16:06   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
Herbstsonne43 macht alles soweit korrekt

Gewerbeschein und - wie gehts dann weiter?


Ein liebes Hallo,
ich sitze nun schon Stunden hier und bin ganz begeistert von diesem Forum!!!

Ich hab auch eine Frage und hoffe Ihr könnt mir da helfen:

Ich arbeite zur Zeit im Telefonmarketing(Flirtline) zur Probe.
Nun will meine Chefin das ich mir einen Gewerbeschein hole damit alles korrekt läuft, wo ich auch in keinster Weise etwas dagegen habe.

Wenn der Gewerbeschein da ist, das FA sich gemeldet hat wie gehts dann weiter? Gibt es die Möglichkeit online eine Einkommenssteuererklärung zu machen? Ich möchte nicht unbedingt einen Steuerberater aufsuchen-der ja auch kostet.
Ich werde vorraussichtlich zwischen 400€ und 800€ verdienen.
Ausgaben habe ich keine gehabt und es werden wohl auch keine anfallen.

So, nun bin ich gespannt!!! Ich bedanke mich jetzt schon mal und freue mich auf Eure Antworten die mir hoffentlich weiterhelfen werden.

Lieben Gruß Herbstsonne43
Herbstsonne43 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.11.2006, 16:16   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Nun will meine Chefin das ich mir einen Gewerbeschein hole damit alles korrekt läuft, wo ich auch in keinster Weise etwas dagegen habe.
reine Scheinselbstständigkeit würde hier vorliegen. Der Arbeitgeber will lediglich die Sozialversicherungsbeiträge sparen, mehr nicht.
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Alt 28.11.2006, 16:20   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
Herbstsonne43 macht alles soweit korrekt
Hallo Sven,
danke für die schnelle Antwort!
Sorry, aber was ist eine Scheinselbstständigkeit und ist sie strafbar?
Ich würd dann sofort da aufhören!!!
Herbstsonne43 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2006, 16:35   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von Guin
 
Registriert seit: Nov 2006
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Guin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's geht
Scheinselbststaendigkeit liegt vor, wenn man einen gewissen Arbeitsanteil (genaue Zahl habe ich nicht im Kopf) bei einem Auftraggeber verbringt.

Wie Sven schon schrieb, ist das eigentlich so, als waerest du fest bei dem Auftraggeber, der eigentlich dein Arbeitgeber ist, angestellt.
Vorteil fuer den Arbeitgeber ist, dass er ein paar Abgaben spart.
Guin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2006, 16:37   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Der Begriff Scheinselbstständigkeit kommt aus dem Sozialrecht.

Bei einem Angestelltenverhältnis fallen Sozialversicherungsbeiträge an, die zur Hälfte der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zu tragen hat. Der Arbeitgeber hat also Kosten. Gewerbetreibende sind hingegen nicht sozialversicherungspflichtig und müssen sich also selbst versichern in vollem Umfang. Der Auftraggeber zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge für den Auftragnehmer und hat somit keine zusätzlichen Kosten.

Um ein Gewerbe zu betreiben muss man am Markt tätig sein. Das bedeutet, dass man nicht weisungsgebunden ist und dies ist bei einem Auftraggeber sehr schwer zu beweisen. Die Verträge deuten also mehr auf ein Angestelltenverhältnis hin, was wieder Sozialversicherungspflicht auslösen würde.

Der Arbeitgeber unterschlägt hier also die Sozialversicherungsbeiträge. Dies wird sicherlich irgendwo strafbar sein, frag' mich aber nicht wie und in welchem Umfang.

So ist zumindest meine Meinung zu dem Fall. Es gibt aber ein Anfrageverfahren zur Feststellung der Sozialversicherungspflicht, dass der Arbeitgeber durchführen könnte bei der jeweiligen Krankenkasse um sicherzugehen, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2006, 16:43   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
Herbstsonne43 macht alles soweit korrekt
Danke Guin,
hab grad gegoogelt und sehr interessante Sachen zur Scheinselbständigkeit gefunden.
Im Prinzip kann mir nicht viel passieren, meinem Arbeitgeber umso mehr wenn bei ihm eine Betriebsprüfung durchgeführt wird.
Ich bin ja bereit für mich alles korrekt laufen zu lassen nur möchte ich mich nicht privat krankenversichern . Ich bin Familienversichert. Da liegt auch meine "Angst" das ich nachher zuviel draufzahle.
Schlauer bin ich im Moment noch nicht, trotzdem danke ich Dir!!!
Herbstsonne43 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2006, 16:47   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
Herbstsonne43 macht alles soweit korrekt
aha....danke Sven, ich glaub kaum das sich mein Arbeitgeber darum kümmern würde.
Meine Güte ist die Sache komplex, mir raucht wirklich der Kopf...lach

Gruß Herbstsonne43
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Alt 28.11.2006, 17:20   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
Herbstsonne43 macht alles soweit korrekt
Ich möchte mich für heute ganz herzlich bei Euch bedanken das Ihr Euch die Zeit genommen habt um mir zu schreiben.
Ihr habt mir sehr geholfen. Nun weiß ich auch was Scheinselbstständigkeit ist.

Vielen Dank und einen schönen Abend noch!!!

Lieben Gruß Herbstsonne43
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Alt 28.11.2006, 19:31   #9
TP-Urgestein
 
Benutzerbild von webcreate
 
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Zitat:
Zitat von Herbstsonne43
nur möchte ich mich nicht privat krankenversichern . Ich bin Familienversichert. Da liegt auch meine "Angst" das ich nachher zuviel draufzahle.
Frag da erstmal bei der KV nach, wieviel du als mitversicherter denn dazuverdienen darfst. Ab einer gewissen Grenze muss man sich selber versichern. Dann heißt es privat oder freiwillig in einer gesetzlichen. Bei der Gesetzlichen fallen dann ~290€ inkl. Sozialversicherung an.
Weiterhin nicht vergessen, Umsatzsteuer, oder sind deine 400-800€ schon nach Steuer? Und dann kommt noch die Einkommenstuer, wobei du da auch unter die Freibetragsgrenze fallen kannst.
Also alles mal nicht eben so hinnehmen, sondern genau informieren und rechnen.
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Gruß Mark
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