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Alt 28.11.2006, 22:49   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2006
waldemar011 macht alles soweit korrekt

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hilfe beim ausfühlen


Hallo alle zusammen.

Wie man sieht bin ich ganz neu heir.

Ich hab ein Gewerbeschein beantragt, da ich ein Kleingewerbe betreiben will. So, vor paar tagen bekamm ich post vom Finanzamt. Öffnete diesen Brief und da lagen 2 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die identisch sind.

Könnt ihr mir helfen diese auszufühlen, da ich net weis was ich angeben muss und was wichtig ist.

MFG
waldemar011 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.11.2006, 23:07   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Welche Probleme hast Du denn? Ist doch eigentlich ganz simpel, vor allem für Kleingewerbe.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2006, 23:11   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
Lucie kann nur besser werden
Was wollen Sie denn wissen?
Die allgemeinen Fragen können Sie doch ohne Hilfe beantworten.
Die Höhe des geschätzten Umsatzes und des Gewinns: was erwarten Sie denn?
Schätzen Sie Ihren Umsatz auf z.B. monatlich 1000 €?
Dann sind Sie Kleinunternehmer mit der Folge, dass Sie keine USt in Rechnung stellen dürfen.
Füllen Sie den Fragebogen soweit es geht aus und gehen damit zum FA. Die Bediensteten sind sauer, wenn jemand mit einen leeren Vordruck ankommt. Ansonsten nach meiner Erfahrung meist sehr hilfsbereit.
Lucie
Lucie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2006, 12:33   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Lucie
Schätzen Sie Ihren Umsatz auf z.B. monatlich 1000 €?
Dann sind Sie Kleinunternehmer mit der Folge, dass Sie keine USt in Rechnung stellen dürfen.
Es besteht aber, trotzt geringer Umsätze, die Möglichkeit zur Regelbesteuerung zu optieren.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
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