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Alt 29.11.2006, 01:43   #1
TP-Junior
 
Benutzerbild von megamanX
 
Registriert seit: Jun 2002
megamanX macht alles soweit korrekt

Ist Gehalt ein Geschäftsgeheimnis?


Moin,

ich arbeite zur Zeit für eine Firma als Freiberufler und werde meine Aufgaben dort in absehbarer Zeit an jemanden weiterreichen müssen. Den Nachfolger würde ich anlernen müssen.
Jetzt mal eine Frage: In meinem Vertrag heißt es, dass ich über mir im Rahmen meiner Tätigkeit bekannt gewordene "betriebliche Interna, insbesondere Geschäftsgeheimnisse" Stillschweigen bewahren muss. Im Gespräch mit dem Nachfolger kann es natürlich vorkommen, dass ich mit meinem Nachfolger über das Gehalt rede - wobei ich fast sicher davon ausgehen kann, dass er weniger bekommen wird als ich und dass mein Chef ihm das nicht sagen würde. Würde mein im Vertrag festgelegtes Gehalt unter die Verschwiegenheitsklausel fallen? Einen konkreten Absatz hierzu gibt es nämlich nicht.

Vielen Dank schonmal!

Gruß

megaman
__________________
ReactOS (freier Windows-Klon)
megamanX ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 29.11.2006, 07:55   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
Lucie kann nur besser werden
Sind Sie nun als Freiberufler oder als Arbeitnehmer tätig?
Mein Tipp: versuchen Sie die Beantwortung über die Gehalts-oder Honorarfrage zu umgehen.
Lucie
Lucie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2006, 14:57   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Mannheim
Fee2212 macht alles soweit korrekt
Ich denke im Normal Fall unterliegt das nicht der Schweigepflicht, aber um evtl. Ärger und Streitigkeiten mit den Kollegen zu umgehen würde ich dieses Thema für mich behalten. Es geht den Nachfolger eigentlich auch nichts an und ich glaube nicht das er so dreist ist und nach deinem Gehalt zu fragen, oder?
Big Friends werdet ihr ja in der kurzen Zeit nicht werden.

Gruß
Fee2212 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2006, 19:28   #4
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
In Anbetracht der Tatsache, dass es in diversen Medien regemäßig gehaltsumfragen gibt kann ich mir nicht vorstellen, das die Gehaltsfrage unter die Geheimhaltung als Geschäftsgeheimnis fällt.
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