Sind Sie nun als Freiberufler oder als Arbeitnehmer tätig?
Mein Tipp: versuchen Sie die Beantwortung über die Gehalts-oder Honorarfrage zu umgehen.
Lucie
Moin,
ich arbeite zur Zeit für eine Firma als Freiberufler und werde meine Aufgaben dort in absehbarer Zeit an jemanden weiterreichen müssen. Den Nachfolger würde ich anlernen müssen.
Jetzt mal eine Frage: In meinem Vertrag heißt es, dass ich über mir im Rahmen meiner Tätigkeit bekannt gewordene "betriebliche Interna, insbesondere Geschäftsgeheimnisse" Stillschweigen bewahren muss. Im Gespräch mit dem Nachfolger kann es natürlich vorkommen, dass ich mit meinem Nachfolger über das Gehalt rede - wobei ich fast sicher davon ausgehen kann, dass er weniger bekommen wird als ich und dass mein Chef ihm das nicht sagen würde. Würde mein im Vertrag festgelegtes Gehalt unter die Verschwiegenheitsklausel fallen? Einen konkreten Absatz hierzu gibt es nämlich nicht.
Vielen Dank schonmal!
Gruß
megaman
ReactOS (freier Windows-Klon)
Sind Sie nun als Freiberufler oder als Arbeitnehmer tätig?
Mein Tipp: versuchen Sie die Beantwortung über die Gehalts-oder Honorarfrage zu umgehen.
Lucie
Ich denke im Normal Fall unterliegt das nicht der Schweigepflicht, aber um evtl. Ärger und Streitigkeiten mit den Kollegen zu umgehen würde ich dieses Thema für mich behalten. Es geht den Nachfolger eigentlich auch nichts an und ich glaube nicht das er so dreist ist und nach deinem Gehalt zu fragen, oder?
Big Friends werdet ihr ja in der kurzen Zeit nicht werden.![]()
Gruß
In Anbetracht der Tatsache, dass es in diversen Medien regemäßig gehaltsumfragen gibt kann ich mir nicht vorstellen, das die Gehaltsfrage unter die Geheimhaltung als Geschäftsgeheimnis fällt.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)