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29.11.2006, 07:40
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Termin beim Finanzamt
Guten Morgen,
ich habe vor ein paar Tagen ein Gewerbe angemeldet. Damit man schneller an seine Steuernummer komme wurde uns auf dem Existenzgründerseminar gesagt, solle man sich selber mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und sich den Fragebogen im Vorfeld zuschicken lassen. Gesagt getan, ich rief also beim Finanzamt an um mir den Bogen zuschicken zu lassen. Der nette Mann beim Finanzamt meinte das er es prima findet das ich mich gemeldet habe. Soweit so gut, allerdings möchte er mir den Bogen nicht zuschicken sondern das ganze im persönlichen Gespräch klären. Uups... Ich habe also am Donnerstag morgen einen Termin beim Finanzamt. Ich habe mir den Bogen zu steuerlichen Erfassung vorab schonmal im Internet angeschaut um mich ein wenig vorzubereiten, doch langsam aber sicher werde ich nervös. Hätte ich doch mal besser gewartet. Muss ich mich irgendwie vorbereiten, einen Businessplan vorlegen oder ähnliches. Was sollte ich alles mit dort hin nehmen außer der Gewerbeanmeldung?
Ich habe da noch eine Frage und hoffe ihr könnt mir einen Rat geben.
Ich habe vor hauptsächlich Service rund um den PC und TK-Anlage anzubieten (wahrscheinlich hauptsächl. Privatpersonen). Sollte das aber nicht so gut laufen, man weiß ja nie, würde ich noch Verkauf hinzu nehmen u.a. dann auch über Ebay. Wenn ich nun reine Dienstleistung anbiete ist es ja für mich besser die Kleinunternehmerregeelung in Anspruch zu nehmen. Ich denke aber wenn ich noch Sachen verkaufen will, wäre es vorteilhafter den Vorsteuerabzug geltenmachen zu können, da der Wareneinkauf höher wäre. Auch benötige ich zum Start meines Geschäftes noch ein paar Dinge an Büroausstattung und auch ein Notebook (max. 2000 €). Da ich aber noch nicht so sicher bin ob ich viel Verkaufen will/werde bin ich mir ziemlich unschlüssig und da ich ja schon am Donnerstag den Termin beim FA habe, drängt die Zeit. Wie sieht es mit der monatl. Umsatzsteuer-Voranmeldung aus, wieviel Zeit nimmt dies in Anspruch, was würde noch auf mich zukommen wenn ich nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme. Was sind eure persönlichen Erfahrungen.
Ich hoffe ihr könnt helfen
Gruß Levi
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29.11.2006, 10:34
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Was sollte ich alles mit dort hin nehmen außer der Gewerbeanmeldung?
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im Prinzip brauchst du gar nichts mitnehmen. Kugelschreiber und Vordrucke liegen vor Ort 
Dennoch finde ich es seltsam, dass man mit dir einen Termin zum Ausfüllen des Vordrucks gemacht hat. So nett sind die Leute bei uns zumindest nicht.
Zitat:
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Da ich aber noch nicht so sicher bin ob ich viel Verkaufen will/werde bin ich mir ziemlich unschlüssig und da ich ja schon am Donnerstag den Termin beim FA habe, drängt die Zeit.
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das wird aber eine Entscheidung sein, die dir keiner abnehmen kann. Du allein wirst das Gewerbe wohl am besten abschätzen können und beim Finanzamt wird man dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen können.
Zitat:
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Wie sieht es mit der monatl. Umsatzsteuer-Voranmeldung aus, wieviel Zeit nimmt dies in Anspruch, was würde noch auf mich zukommen wenn ich nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme.
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wenn man so will wird der 0-8-15-Unternehmer dort 3 Kennzahlen eintragen müssen. Die Umsatzsteuer aus den selbst geschriebenen Rechnungen und die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen und natürlich die Differenz (Zahllast / Erstattungsanspruch). Das Ausfüllen dürfte kein Problem darstellen.
Gruß
Sven
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29.11.2006, 15:50
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Frage zur Buchführung
Hallo Sven,
vielen Dank für deine umfangreiche Antwort, das hat mich schonmal ein Stück weiter gebracht. Ich habe da jetzt allerdings noch eine Frage. Wie sieht es mit der Buchführung aus. Angenommen ich nehme nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch, kann ich dann trotzdem die Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen? Ich werde auf jedenfall dieses Jahr unter den 17500 bleiben und nächstes Jahr auch auf jedenfall unter den 50000 €.
Gruß Levi
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29.11.2006, 16:42
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Klar kannst du weiterhin die EÜR machen... guck mal bei Wiki unter doppelte Buchführung.
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29.11.2006, 17:01
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Hallo Dorintia,
jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Was muss ich als Nebegewerbetreibender der nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt,für eine Buchführung machen?
Gruß Levi
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29.11.2006, 17:13
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Hi Sven,
danke
Gruß
Geändert von Leviatan (29.11.2006 um 17:18 Uhr).
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29.11.2006, 17:18
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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 In meinem Hinweis zur doppelten Buchführung steht halt drin, ab wann/unter welchen Bedingungen man die machen muss. Ansonsten macht man halt die EÜR oder freiwillig die doppelte Buchführung.
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29.11.2006, 17:22
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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na nu hab ich gerafft 
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