gesetzliche Regelung lautet meines Wissens: wenn am 01.12. ein Arbeitsverhältnis besteht, besteht auch Anspruch auf Weihnachtsgeld
Guten Morgen,
heute hat mein Mann seine Gehalts-Abrechnung erhalten. Normal wird jetzt immer die Weihnachtsgratifikation mitausbezahlt.
Er ist zum 31.12.2006 aus betrieblichen Gründen gekündigt worden. Im Arbeitsvertrag steht:
Ist das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zahlung der Weihnachtsgratifikation gekündigt, so ist der Arbeitnehmer von der Gratifikation ausgeschlossen.
Unsere Frage nun: Wie soll ich diesen Satz verstehen? Er ist doch noch bis 31.12. in der Firma beschäftigt. Bekommt er keine Gratifikation, obwohl er das ganze Jahr über gearbeitet hat und somit eigentlich ohne diese Kündigung ja eine Gratifikation erhalten würde? Oder gilt er als gekündigt und hat keinen Anspruch?
Vielen Dank und Liebe Grüße Grace
gesetzliche Regelung lautet meines Wissens: wenn am 01.12. ein Arbeitsverhältnis besteht, besteht auch Anspruch auf Weihnachtsgeld
Hallo Thomas,
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Weihnachtsgeldzahlung wird meistens über Betriebsvereinbarungen mit einer "freiwillig" Klausel geregelt.
Gruß Manfred
Geändert von Floh06 (29.11.2006 um 19:02 Uhr)
ok, wird dann mittlerweile so sein
zu Zeiten, wo ich "abhängig" beschäftigt war, gab' es die Regelung.
Hatte damals nämlich einen neuen Job ab 02.12. (der 01.12. war ein Sonntag), und damit war der Weihnachtsgeldanspruch futsch![]()
Hallo,
erst mal danke, aber es handelt sich NICHT um Weihnachtsgeld, sondern um Weihnachtsgratifikation. Das ist ein Unterschied. Weihnachtsgeld würde er erhalten. Aber weil der Arbeitgeber es Gratifikation nennt, nicht mehr.
Vielen Dank für Eure Einschätzung
LG Grace
Zahl der AG drei mal in Folge Weihnachtsgeld, ohne darauf hinzuweisen, dass es eine freiwillige Leistung ist, so hat der AN nach der dritten kommentarlosen Zahlung einen Anspruch auf Weihnachtsgeld...Zitat von Floh06
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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@MaWeSol
das ist mir klar, deshalb habe ich ja auch geschrieben:Zahl der AG drei mal in Folge Weihnachtsgeld, ohne darauf hinzuweisen, dass es eine freiwillige Leistung ist
wobei dann im normalfall noch daraufhin gewiesen wird daß kein Anspruch auf die Zahlung besteht.wird meistens über Betriebsvereinbarungen mit einer "freiwillig" Klausel geregelt
Aber Du hast insofern Recht, denn wenn nicht auf die Freiwilligkeit hingewiesen wird, ist es "irgendwan" eine Betriebliche Übung und es kann sich daraus ein Anspruch ergeben.
Gruß Manfred
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