2003 wäre bis 31.12.2005 möglich.
Zu den steuerberatenden Berufen zählt der Finanzbeamte natürlich nicht. Der darf überhaupt keine Steuerberatung leisten. Wäre ja noch schöner, zumal der genau an der Quelle sitzt und die ganzen Nichtbeanstandungsgrenzen etc. kennt.
Gruß
Sven


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