Hallo,
ein befreundeter Rechtsanwalt hat angeboten uns eine AGB für 400,- Euro zu erstellen (wir sind in drei Bereichen tätig Werbung (inkl. Print und Web) und IT-Service). Bevor ich mich jetzt mit ihm zusammensetze versuche ich mich über typische Fallstricke in diesen Bereichen kundig zu machen. Also was sollten in jedem Fall bei Werbung und IT-Service in die AGB aufgenommen werden. Natürlich....ich könnte mich da jetzt komplett auf den RA verlassen....aber mich hier auch etwas umzuhören und nach Erfahrungen zu fragen, kann ja nicht schaden...
Eine Frage noch zum Schutz von Markennamen. Wenn ich eine Domain
www.irgendetwas.de registriert habe und diesen Fantasienamen als Grundlage einer GbR gemacht habe (immer mit Nennung der Gesellschafter, klar) muss ich dann meinen Namen überhaupt noch schützen lassen um zu verhindern, dass mir jemand anderer diesen Namen wegnimmt? Gilt da nicht, dass ich einfach zuerst da war? Soweit ich dass nämlich gelesen habe beim auf der dpma-Seite, schützt eine Markenschutz nicht vor älterem Recht.
Danke!
Bastian