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Thema: Belege aus EU - mit oder ohne MwSt.?

  1. #1
    TP-Junior Leonhard macht alles soweit korrekt
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    Belege aus EU - mit oder ohne MwSt.?

    Hallo,

    kann mir jemand sagen, woran ich auf Kassenbelegen aus EU-Ländern (Frankreich, Italien, Spanien) erkenne, ob MwSt. inklusive ist?
    Bei den Italienern steht immer -soweit ich das beurteilen kann- die Steuernummer ganz unten auf dem Beleg (z.B. LO 52005886), aber beim Endbetrag steht lediglich EIN Betrag (keine Angabe über Steuern).

  2. #2
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    wenn beide Parteien ihre UStID-Nr. angegeben haben bekommst du eine Nettorechnung. Ansonsten ist die Leistung nahezu ausschließlich mit USt. Dies erkennt man nicht an der Steuernummer, sondern am Rechnungsbetrag. Wurden Steuerbeträge aufgeschlagen oder nicht, zumal dies auch im EU-Ausland entsprechend gekennzeichnet werden muss.

    Gruß
    Sven
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  3. #3
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    Mal so eingeworfen: Mich wundert hier etwas die Bezeichnung "Kassenbelege".
    Ist es einfach nur ein Bon? Dann gehe ich mal davon aus, dass es brutto ist, wobei dann da schon eine Kennzeichnung der Steuer drauf sein sollte.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Einzelhändler bei Laufkundschaft im Laden, einen Bon netto mit USt-ID ausstellt und du somit hier versteuern musst ...

    Aber mit Sven ist ja nun ein fähiger Mann am Werk.
    Gruß Mark

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  4. #4
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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Einzelhändler bei Laufkundschaft im Laden, einen Bon netto mit USt-ID ausstellt und du somit hier versteuern musst
    oh ja, bei Kassenbelege gelten natürlich wie in Deutschland auch die Besonderheiten mit den Kleinbetragsrechnungen. Wo da genau die Grenzen sind weiß ich nicht, aber so etwas dürfte es dort auch geben.
    Da wird dann die Steuer wahrscheinlich im Betrag enthalten sein und diese ist nicht in Deutschland als Vorsteuer abziehbar, lediglich im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahren, aber das würde hier zu weit führen.

    Gruß
    Sven
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Sven
    aber das würde hier zu weit führen.
    Och komm schon

    Ich meinte ja nur ... wenn hier in DE einer in nem Laden was kauft, dann kauft der das ja auch brutto, da fragt ja keiner "sind Sie Ausländer?" und stellen den Bon dann netto aus. War aber nur mal so nen Quergedanke.
    Gruß Mark

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  6. #6
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    Zitat Zitat von webcreate
    da fragt ja keiner "sind Sie Ausländer?" und stellen den Bon dann netto aus. War aber nur mal so nen Quergedanke.
    interessiert ja auch nicht, die Lieferung und Leistung findet ja im Inland statt und ist somit sowieso erst mal steuerpflichtig, egal ob der Kunde ggf. ein Ausländer ist.

    Folgender Fall ist aber denkbar: ein Nicht-EU-Bürger kauft an der Ladentheke sagen wir mal eine teure Uhr.
    Er bezahlt hier erst mal ganz normal die deutsche USt. und lässt sich eine Quittung darüber ausstellen.
    Dann fährt er damit nach Hause - sagen wir mal in die Schweiz - legt an der Grenze Uhr + Quittung beim Zoll vor und lässt sich auf der Quittung vom Zoll den Import dieser Uhr in die Schweiz bestätigen. Zahlt dann natürlich die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer (7,6% glaub' ich) an den Zoll.

    Dann schickt er die vom Zoll quittierte Quittung per Post an den Laden, der Laden hat dadurch einen Export-Nachweis in ein "Drittland" seiner Ware und er erstattet dem Käufer die deutsche USt. (per Scheck, Überweisung ...)

    Der Laden kann sich dann mit seiner nächsten USt.-Voranmeldung die Steuer auch wieder vom FA zurückholen

  7. #7
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    In einigen größeren Kaufhäusern gibt es meine ich auch die Möglichkeit, gegen entsprechenen Nachweis, die MWSt. direkt erstatten zu lassen.

  8. #8
    TP-Junior Leonhard macht alles soweit korrekt
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    VERMUTLICH ist die Steuer in den Beträgen enthalten, nur ist dies nicht sichtbar. Ich halte eben einen Beleg über 493,00 € aus Italien in meiner Hand, den ich durch den Einkauf in einem Geschäft ausgestellt bekam. Es ist dort nichts von Steuer zu erkennen und ich habe mehrere solcher Dinger gesehen. Lediglich die Adresse des Geschäfts, die einzelnen Posten, der Gesamtbetrag, die Steuer-Nr. und das Datum. Daraus erkennt man ja nicht mal wie hoch der Steuersatz (wenn man´s nicht weiss).
    Bevor´s Diskussionen gibt, es handelt sich nicht um irgendwelche Hinterhofgeschäfte, sondern ganz legitime Läden, z.B. auch Supermärkte wie den französischen Carrefour.
    Wie geht man denn damit um?

  9. #9
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    Ausländische USt. bekommt man so ohne weiteres eh nicht zurück.

    Wenn das Ausgaben für dein Gewerbe sind, kannst du die nur als solche geltend machen, ohne Vorsteuerabzug.

  10. #10
    TP-Junior Leonhard macht alles soweit korrekt
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    War die Tage in Italien und hab mal nachgefragt. In allen Geschäften (einzige Ausnahme IKEA) bekommt niemand Verkaufsbelege mit ausgewiesener Steuer - außer er/sie ist Italiener/in bzw. hat ein in Italien angemeldetes Gewerbe. Somit nimmt man also die 20% mit nach Deutschland.

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