eBay Gebühren kann man ganz normal als Betriebsausgabe geltend machen. Eine Erstattung ist jedoch nicht möglich, das geht nur mit der Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer.Hi Leute, ich verstehe das noch immer nicht so recht mit den Ebaygebühren.
Kann man die als Betriebsausgabe geltend machen und VOLL zurück bekommen?
Gruß
Sven
btw: von wo aus werden jetzt eigentlich die eBay Rechnungen verschickt? Immer noch aus der Schweiz oder bereits aus Luxemburg????


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